Dachdecker
Dach in Liechtenstein: eine Offerte von genau einem Fachbetrieb
Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Diese Seite erklärt, wann eine Reparatur reicht, was bei einer Dachsanierung dazugehört, welche Regeln und Beiträge es gibt und was ein Betrieb für eine belastbare Offerte braucht. Arbeiten auf dem Dach gehören wegen der Absturzgefahr in Fachhände; Anleitungen zur Eigenarbeit finden Sie hier bewusst nicht. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus Ihrer Region.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Reparatur, Umdeckung oder Sanierung
- Reparatur: einzelne Ziegel, undichte Anschlüsse an Kamin oder Lukarnen, beschädigte Dachrinnen. Sinnvoll, wenn Unterdach und Lattung intakt sind.
- Neueindeckung oder Umdeckung: Die Eindeckung wird erneuert oder abgenommen und wieder verlegt, oft mit neuem Unterdach. Ein guter Moment, um gleich zu dämmen.
- Dachsanierung: Eindeckung, Unterdach, Wärmedämmung, Dachfenster und Spenglerarbeiten gemeinsam; bei Schäden am Dachstuhl kommt der Zimmermann dazu.
- Flachdach: Abdichtung mit Bitumen- oder Kunststoffbahnen, meist mit Wärmedämmung und Schutz- oder Begrünungsschicht.
- Estrichausbau: Wird der Estrich bewohnbar gemacht, braucht es Dämmung, Luftdichtheit, Belichtung und oft ein Baugesuch.
Welche Angaben ein Betrieb für die Offerte braucht
- Gebäudeart und Baujahr
- die Dachform: Satteldach, Walmdach, Pultdach, Flachdach oder eine andere
- die ungefähre Dachfläche
- die gewünschte Eindeckung: Tonziegel, Betonziegel, Schiefer, Metall, Bitumen oder Kunststoff, oder Beratung
Worauf Sie bei der Offerte achten sollten
- Sind Gerüst, Absturzsicherung, Materialtransport, Mulde und Entsorgung enthalten?
- Gibt es Einheitspreise für Schäden an Lattung oder Sparren, die erst beim Abdecken sichtbar werden?
- Sind Spenglerarbeiten und Anschlüsse an Kamin, Wand und Dachfenster einzeln aufgeführt?
- Werden Kaminfeger und allenfalls ein Solarinstallateur einbezogen, wenn Kamine oder Durchdringungen betroffen sind?
In Liechtenstein: Bewilligung, Gemeinde und Betriebe aus der Region
Ob die Arbeit an Dach oder Fassade eine Baubewilligung braucht, klären Sie vor der Offerte mit Ihrer Gemeinde; das Baugesuch wird in Liechtenstein über die Gemeinde eingereicht und vom Land geprüft. Ein guter Betrieb weiss, welche Unterlagen verlangt werden, und hilft beim Gesuch.
Viele Betriebe, die in Liechtenstein arbeiten, haben ihren Sitz in der Schweiz oder in Österreich. Ausländische Betriebe müssen ihre Tätigkeit in Liechtenstein in der Regel vorher bei den Behörden anmelden; fragen Sie den Betrieb, ob das erledigt ist, und vereinbaren Sie, dass Offerte und Rechnung in Franken gestellt werden.
Eine Anfrage, ein Betrieb: so funktioniert Offrano
Sie bestätigen Ihre Telefonnummer mit einem SMS-Code und Ihre E-Mail-Adresse über einen Link. Danach sehen Betriebe aus der Region nur die Eckdaten, ohne Namen und Kontaktdaten. Ein einziger Betrieb kann die Anfrage übernehmen; er bezahlt Offrano dafür, für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich.
Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten sieht, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer per E-Mail. Geprüft ist nur, dass es den Betrieb als Unternehmen gibt, etwa über die Mehrwertsteuernummer oder einen Registerauszug, nicht die Qualität seiner Arbeit. Dass sich ein Betrieb meldet, können wir nicht zusagen; übernimmt innerhalb von 21 Tagen keiner, nehmen wir die Anfrage wieder heraus. Offrano ist nicht Vertragspartner.
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Häufige Fragen
Brauche ich für eine neue Eindeckung ein Baugesuch?
Bei gleichartiger Eindeckung oft nicht. Ändern sich Material, Farbe, Form oder kommen Lukarnen und Dachfenster dazu, oder liegt das Haus in einer Kernzone, ist häufig eine Bewilligung nötig. Die Gemeinde gibt Auskunft.
Dachdecker oder Spengler: wer ist zuständig?
Der Dachdecker für Ziegel, Schiefer, Unterdach und oft auch Flachdächer, der Spengler für Rinnen, Blechanschlüsse und Metalldächer. Viele Betriebe bieten beides an oder arbeiten zusammen.
Was tun bei einem Sturmschaden?
Steigen Sie nicht selbst aufs Dach. Sichern Sie innen, was möglich ist, melden Sie den Schaden der Gebäudeversicherung und wählen Sie im Formular „So schnell wie möglich“. Eine kurzfristige Übernahme können wir nicht zusagen.
Darf ein Betrieb aus der Schweiz oder Österreich in Liechtenstein arbeiten?
Ja, viele tun das. Ausländische Betriebe müssen ihre Tätigkeit in der Regel vorher anmelden. Fragen Sie danach, bevor Sie den Auftrag erteilen.
Warum bekommt nur ein Betrieb meine Anfrage?
Damit Sie nicht von mehreren Firmen gleichzeitig angerufen werden. Der Betrieb, der übernimmt, hat die Anfrage für sich allein.
Kann ich meine Anfrage zurückziehen?
Ja, über den Link in jeder E-Mail von Offrano. Ist die Anfrage schon übernommen, leiten wir Ihren Widerruf sofort an den Betrieb weiter.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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