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Haussanierung

Sanierung in Liechtenstein: eine Offerte von genau einem Betrieb

Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Haussanierung

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Vorhaben

Worum geht es genau? (Pflichtfeld)
Sind Sie Eigentümer der Immobilie? (Pflichtfeld)
Um welches Gebäude geht es? (Pflichtfeld)
Baujahr des Gebäudes (Pflichtfeld)
m²
Was soll saniert werden? (Pflichtfeld)
Wann soll der Auftrag starten? (Pflichtfeld)
Grober Budgetrahmen (Pflichtfeld)
Möchten Sie Fördermittel nutzen? (Pflichtfeld)

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Wo ist das Vorhaben?

Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Haussanierung in Liechtenstein: Hier lesen Sie, was über Aufwand und Eignung entscheidet, welche Angaben ein Betrieb für eine belastbare Offerte braucht und was im Land gilt, von der Bewilligung über die Gemeinde bis zur Förderung. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus der Region.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Teilsanierung, Gesamtsanierung, Kernsanierung

  • Wohnungs- oder Teilsanierung: Bad, Küche, Böden, Elektro oder Oberflächen werden erneuert.
  • Gesamtsanierung: alle wesentlichen Bereiche inklusive Haustechnik und Gebäudehülle; das Haus ist meist nicht bewohnbar.
  • Kernsanierung: Rückbau bis auf den Rohbau und neuer Ausbau. Holzbalkendecken und alte Leitungen zeigen ihren Zustand oft erst beim Öffnen.
  • Energetische Sanierung: Dämmung, Fenster und Heizungsersatz.
  • Altbausanierung: Feuchtes Mauerwerk, Kastenfenster oder Denkmalpflege verlangen Erfahrung mit historischer Substanz.

Welche Angaben ein Betrieb für die Offerte braucht

  • Gebäudeart, Baujahr und Wohnfläche
  • welche Bereiche saniert werden: Dach, Fassade und Dämmung, Fenster, Heizung, Bad, Elektro, Böden und Wände
  • ob Sie Fördergelder beantragen möchten
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Worauf Sie bei der Offerte achten sollten

  • Wie werden Unvorhergesehenes und Regiearbeiten abgerechnet, und zu welchen Ansätzen?
  • Sind Rückbau, Entsorgung, Baustelleninstallation und Staubschutz enthalten?
  • Koordiniert der Betrieb die übrigen Handwerker, oder vergeben Sie selbst?

In Liechtenstein: Bewilligung, Gemeinde und Betriebe aus der Region

Ob das Vorhaben eine Baubewilligung braucht, klären Sie vor der Offerte mit Ihrer Gemeinde; das Baugesuch wird in Liechtenstein über die Gemeinde eingereicht und vom Land geprüft. Ein guter Betrieb weiss, welche Unterlagen verlangt werden, und hilft beim Gesuch.

Viele Betriebe, die in Liechtenstein arbeiten, haben ihren Sitz in der Schweiz oder in Österreich. Ausländische Betriebe müssen ihre Tätigkeit in Liechtenstein in der Regel vorher bei den Behörden anmelden; fragen Sie den Betrieb, ob das erledigt ist, und vereinbaren Sie, dass Offerte und Rechnung in Franken gestellt werden.

So vergibt Offrano Ihre Anfrage

Sie bestätigen Ihre Telefonnummer mit einem SMS-Code und Ihre E-Mail-Adresse über einen Link. Danach sehen Betriebe aus der Region nur die Eckdaten, ohne Namen und Kontaktdaten. Ein einziger Betrieb kann die Anfrage übernehmen; er bezahlt Offrano dafür, für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich.

Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten sieht, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer per E-Mail. Geprüft ist nur, dass es den Betrieb als Unternehmen gibt, etwa über die Mehrwertsteuernummer oder einen Registerauszug, nicht die Qualität seiner Arbeit. Dass sich ein Betrieb meldet, können wir nicht zusagen; übernimmt innerhalb von 21 Tagen keiner, nehmen wir die Anfrage wieder heraus. Offrano ist nicht Vertragspartner.

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Häufige Fragen

Brauche ich für eine Sanierung ein Baugesuch?

Für reine Innenarbeiten oft nicht, bei Eingriffen in Fassade, Statik oder Nutzung und bei geschützten Bauten häufig schon. Fragen Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde nach.

Darf ein Betrieb aus der Schweiz oder Österreich in Liechtenstein arbeiten?

Ja, viele tun das. Ausländische Betriebe müssen ihre Tätigkeit in der Regel vorher anmelden. Fragen Sie danach, bevor Sie den Auftrag erteilen.

Was kostet mich die Anfrage bei Offrano?

Nichts. Offrano wird von dem Betrieb bezahlt, der Ihre Anfrage übernimmt. Ob Sie seine Offerte annehmen, entscheiden Sie frei.

Warum bekommt nur ein Betrieb meine Anfrage?

Damit Sie nicht von mehreren Firmen gleichzeitig angerufen werden. Der Betrieb, der übernimmt, hat die Anfrage für sich allein.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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