Garten- und Landschaftsbau
Gartenbau in Liechtenstein: eine Offerte von genau einem Betrieb
Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Garten- und Landschaftsbau in Liechtenstein: Hier lesen Sie, was über Aufwand und Eignung entscheidet, welche Angaben ein Betrieb für eine belastbare Offerte braucht und was im Land gilt, von der Bewilligung über die Gemeinde bis zur Förderung. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus der Region.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Was ein Gartenbauer ausführt
- Gartenplanung mit Aufteilung, Wegen, Pflanzplan und Etappierung.
- Umgebungsarbeiten und Neuanlage: Terrainanpassungen, Bodenverbesserung, Beete, Einfassungen, Wege.
- Rasen als Ansaat oder Rollrasen, mit vorbereitetem Untergrund.
- Bepflanzung mit Hecken, Sträuchern, Stauden und Bäumen passend zu Standort und Höhenlage.
- Bewässerungsanlage mit Zonensteuerung, auf Wunsch mit Regenwassertank.
- Gartenteich oder Biotop mit Abdichtung, Uferbereich und Technik.
Boden, Gefälle, Zufahrt
Nach dem Bau ist der Boden oft verdichtet, und Bauabfälle liegen im Untergrund. Ohne Lockerung und Bodenverbesserung staut sich Wasser, und der Rasen bleibt lückig. Ein seriöser Betrieb schaut sich den Boden an, bevor er Mengen offeriert.
Entscheidend sind ausserdem das Gefälle weg vom Haus, die Werkleitungen im Garten und die Zufahrt. Kommt kein Bagger auf das Grundstück, wird mit Kleingeräten oder von Hand gearbeitet.
Fragen Sie vor Beginn bei der Gemeinde nach Werkleitungsplänen für Wasser, Abwasser, Strom und Kommunikation, damit beim Aushub nichts beschädigt wird. Schäden an Leitungen führen zu Unterbrüchen und oft zu hohen Reparaturkosten.
Anfrage stellenWelche Angaben ein Betrieb für die Offerte braucht
- die ungefähre Gartenfläche
- welche Arbeiten anfallen: Planung, Erdarbeiten, Rasen, Bepflanzung, Wege und Sitzplatz, Bewässerung
- ob der Garten mit Maschinen erreichbar ist
- Besonderheiten wie Hanglage, bestehende Bäume, Kinder, Haustiere oder wie viel Unterhalt Sie später selbst übernehmen möchten
Worauf Sie bei der Offerte achten sollten
- Sind Aushub, Bodenverbesserung und Entsorgung mit Mengen und Deponiegebühren ausgewiesen?
- Sind Pflanzen mit Art, Sorte und Grösse aufgeführt oder nur pauschal?
- Ist die Fertigstellungspflege bis zum Anwachsen enthalten, und wer wässert in dieser Zeit?
- Wie ist geregelt, was passiert, wenn Pflanzen nicht anwachsen?
In Liechtenstein: Bewilligung, Gemeinde und Betriebe aus der Region
Ob das Vorhaben im Garten eine Baubewilligung braucht, klären Sie vor der Offerte mit Ihrer Gemeinde; das Baugesuch wird in Liechtenstein über die Gemeinde eingereicht und vom Land geprüft. Ein guter Betrieb weiss, welche Unterlagen verlangt werden, und hilft beim Gesuch.
Viele Betriebe, die in Liechtenstein arbeiten, haben ihren Sitz in der Schweiz oder in Österreich. Ausländische Betriebe müssen ihre Tätigkeit in Liechtenstein in der Regel vorher bei den Behörden anmelden; fragen Sie den Betrieb, ob das erledigt ist, und vereinbaren Sie, dass Offerte und Rechnung in Franken gestellt werden.
Was mit Ihrer Anfrage geschieht
Sie bestätigen Ihre Telefonnummer mit einem SMS-Code und Ihre E-Mail-Adresse über einen Link. Danach sehen Betriebe aus der Region nur die Eckdaten, ohne Namen und Kontaktdaten. Ein einziger Betrieb kann die Anfrage übernehmen; er bezahlt Offrano dafür, für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich.
Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten sieht, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer per E-Mail. Geprüft ist nur, dass es den Betrieb als Unternehmen gibt, etwa über die Mehrwertsteuernummer oder einen Registerauszug, nicht die Qualität seiner Arbeit. Dass sich ein Betrieb meldet, können wir nicht zusagen; übernimmt innerhalb von 21 Tagen keiner, nehmen wir die Anfrage wieder heraus. Offrano ist nicht Vertragspartner.
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Häufige Fragen
Wie weit muss eine Hecke von der Grenze entfernt sein?
Der Gartenbauer oder die Gemeinde kennen die Werte vor Ort.
Braucht eine Stützmauer ein Baugesuch?
Klären Sie es bei der Baubehörde der Gemeinde, bevor gebaut wird.
Darf ich einen Baum im eigenen Garten fällen lassen?
Fragen Sie vor dem Auftrag bei der Gemeinde nach.
Darf ein Betrieb aus der Schweiz oder Österreich in Liechtenstein arbeiten?
Ja, viele tun das. Ausländische Betriebe müssen ihre Tätigkeit in der Regel vorher anmelden. Fragen Sie danach, bevor Sie den Auftrag erteilen.
Kann ich meine Anfrage zurückziehen?
Ja, über den Link in jeder E-Mail von Offrano. Ist die Anfrage schon übernommen, leiten wir Ihren Widerruf sofort an den Betrieb weiter.
Was kostet mich die Anfrage bei Offrano?
Nichts. Offrano wird von dem Betrieb bezahlt, der Ihre Anfrage übernimmt. Ob Sie seine Offerte annehmen, entscheiden Sie frei.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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