Garten- und Landschaftsbau
Gartenbau in der Schweiz: eine Offerte von genau einem Betrieb
Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Ob Umgebung eines Neubaus oder Umgestaltung eines alten Gartens: Was später gedeiht, entscheidet sich bei Boden, Gefälle und Zufahrt. Hier lesen Sie, was ein Gartenbauunternehmen übernimmt, welche kantonalen und kommunalen Regeln eine Rolle spielen und welche Angaben der Betrieb für eine Offerte braucht. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus Ihrer Region.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Was ein Gartenbauer ausführt
- Gartenplanung mit Aufteilung, Wegen, Pflanzplan und Etappierung.
- Umgebungsarbeiten und Neuanlage: Terrainanpassungen, Bodenverbesserung, Beete, Einfassungen, Wege.
- Rasen als Ansaat oder Rollrasen, mit vorbereitetem Untergrund.
- Bepflanzung mit Hecken, Sträuchern, Stauden und Bäumen passend zu Standort und Höhenlage.
- Bewässerungsanlage mit Zonensteuerung, auf Wunsch mit Regenwassertank.
- Gartenteich oder Biotop mit Abdichtung, Uferbereich und Technik.
Boden, Gefälle, Zufahrt
Nach dem Bau ist der Boden oft verdichtet, und Bauabfälle liegen im Untergrund. Ohne Lockerung und Bodenverbesserung staut sich Wasser, und der Rasen bleibt lückig. Ein seriöser Betrieb schaut sich den Boden an, bevor er Mengen offeriert.
Entscheidend sind ausserdem das Gefälle weg vom Haus, die Werkleitungen im Garten und die Zufahrt. Kommt kein Bagger auf das Grundstück, wird mit Kleingeräten oder von Hand gearbeitet.
Fragen Sie vor Beginn bei der Gemeinde nach Werkleitungsplänen für Wasser, Abwasser, Strom und Kommunikation, damit beim Aushub nichts beschädigt wird. Schäden an Leitungen führen zu Unterbrüchen und oft zu hohen Reparaturkosten.
Anfrage stellenKantonale und kommunale Regeln
Pflanzabstände zur Grenze für Bäume, Sträucher und Hecken regeln die Kantone, meist im Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch; die Werte unterscheiden sich deutlich. Terrainveränderungen, Stützmauern oder grössere Teiche können je nach Kanton und Gemeinde ein Baugesuch erfordern.
Viele Gemeinden schützen zudem Bäume oder Hecken über Baumschutz- oder Naturschutzbestimmungen, teils auch über den Zonenplan. Soll für den neuen Garten ein grosser Baum weichen, fragen Sie vorher bei der Gemeinde nach. Ein erfahrener Gartenbauer kennt die Praxis vor Ort, die Verantwortung für nötige Bewilligungen liegt aber bei Ihnen als Bauherrschaft.
Welche Angaben ein Betrieb für die Offerte braucht
- ob Sie Eigentümer sind; im Stockwerkeigentum ist der Garten oft gemeinschaftlich oder mit einem Sondernutzungsrecht belegt
- die ungefähre Gartenfläche
- welche Arbeiten anfallen: Planung, Erdarbeiten, Rasen, Bepflanzung, Wege und Sitzplatz, Bewässerung
- ob der Garten mit Maschinen erreichbar ist
- den gewünschten Beginn und einen groben Budgetrahmen in Franken
- Besonderheiten wie Hanglage, bestehende Bäume, Kinder, Haustiere oder wie viel Unterhalt Sie später selbst übernehmen möchten
Worauf Sie bei der Offerte achten sollten
- Sind Aushub, Bodenverbesserung und Entsorgung mit Mengen und Deponiegebühren ausgewiesen?
- Sind Pflanzen mit Art, Sorte und Grösse aufgeführt oder nur pauschal?
- Ist die Fertigstellungspflege bis zum Anwachsen enthalten, und wer wässert in dieser Zeit?
- Wie ist geregelt, was passiert, wenn Pflanzen nicht anwachsen?
- Ist die MWST ausgewiesen, und sind Regiearbeiten klar von Pauschalen getrennt?
So vermittelt Offrano
Sie beschreiben Ihren Garten und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Gartenbauunternehmen aus Ihrer Region sehen nur die Eckdaten. Genau ein Betrieb kann die Anfrage übernehmen und bezahlt Offrano dafür; für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich. Bevor er Ihre Kontaktdaten sieht, erhalten Sie seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer per E-Mail.
Geprüft ist nur, dass der Betrieb als Unternehmen existiert, nicht seine Arbeit. Wir können nicht zusagen, dass sich ein Betrieb meldet; ohne Übernahme innerhalb von 21 Tagen nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot. Den Auftrag vergeben Sie direkt.
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Häufige Fragen
Wie weit muss eine Hecke von der Grenze entfernt sein?
Das regelt Ihr Kanton, meist im Einführungsgesetz zum ZGB, und die Abstände hängen oft von der Höhe ab. Der Gartenbauer oder die Gemeinde kennen die Werte vor Ort.
Braucht eine Stützmauer ein Baugesuch?
Das hängt von Kanton, Gemeinde und Grösse ab. Klären Sie es bei der Baubehörde der Gemeinde, bevor gebaut wird.
Darf ich einen Baum im eigenen Garten fällen lassen?
Viele Gemeinden schützen Bäume ab einer bestimmten Grösse oder in bestimmten Zonen. Fragen Sie vor dem Auftrag bei der Gemeinde nach.
Rollrasen oder Ansaat?
Rollrasen ist sofort grün, braucht anfangs viel Wasser und kostet mehr. Ansaat dauert länger. Bei beiden entscheidet die Vorbereitung des Bodens.
Wann sollte ich anfragen?
Früh, denn im Frühling sind Gartenbauer stark ausgelastet. Planung und Terrainarbeiten lassen sich oft vorziehen.
Was ist eine Fertigstellungspflege?
Die Pflege nach dem Pflanzen, bis Rasen und Gehölze angewachsen sind: wässern, mähen, nachdüngen, jäten. Klären Sie in der Offerte, wie lange sie dauert und wer in dieser Zeit wässert.
Was kostet mich die Anfrage?
Nichts. Offrano wird vom übernehmenden Betrieb bezahlt; seine Offerte ist unverbindlich.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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