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Abrissarbeiten

Rückbau in der Schweiz: eine Offerte von genau einem Betrieb

Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Abrissarbeiten

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Vorhaben

Worum geht es genau? (Pflichtfeld)
Was soll abgerissen werden? (Pflichtfeld)
m²
Etagen
Gibt es Hinweise auf Asbest oder andere Schadstoffe? (Pflichtfeld)
Ist das Grundstück mit einem Lkw erreichbar? (Pflichtfeld)
Wann soll der Auftrag starten? (Pflichtfeld)
Grober Budgetrahmen (Pflichtfeld)

Noch mindestens 20 Zeichen

Wo ist das Vorhaben?

Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Ein Abbruch ist in der Schweiz ein bewilligtes, geplantes Vorhaben: mit Schadstoffabklärung, Entsorgungskonzept und oft einem Ersatzneubau im Anschluss. Diese Seite erklärt die Leistungen, was Gemeinde, Kanton und Suva erwarten und welche Angaben ein Rückbaubetrieb für eine belastbare Offerte braucht. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus Ihrer Region, für private wie für gewerbliche Bauherrschaften.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Abbruch, Teilabbruch, Entkernung

  • Abbruch eines Hauses: vollständiger Rückbau, je nach Vereinbarung mit Untergeschoss, Fundamenten und Planie der Parzelle.
  • Teilabbruch: Ein Gebäudeteil wird entfernt, der Rest bleibt. Die Stabilität der verbleibenden Teile muss ein Ingenieur beurteilen.
  • Entkernung: Innenausbau, Installationen und nichttragende Wände werden entfernt, der Rohbau bleibt.
  • Garagen, Schöpfe und Nebenbauten: kleinere Rückbauten, bei denen Zufahrt, Mulden und Materialart den Aufwand bestimmen.
  • Schadstoffsanierung: Ausbau asbesthaltiger oder anderer belasteter Materialien vor dem eigentlichen Abbruch.

Bewilligung, Abfallrecht und Asbest in der Schweiz

Ein Abbruch braucht in den meisten Kantonen eine Bewilligung der Gemeinde, oft zusammen mit dem Baugesuch für den Neubau. Bei geschützten Bauten oder in Ortsbildschutzzonen kann ein Abbruch eingeschränkt sein. Nach der eidgenössischen Abfallverordnung muss die Bauherrschaft bei grösseren Vorhaben oder Verdacht auf Schadstoffe im Baugesuch darlegen, welche Abfälle anfallen und wie sie entsorgt werden; Bauabfälle sind auf der Baustelle zu trennen.

Die Suva rät, bei Gebäuden mit Baujahr vor 1990 von Asbest auszugehen und eine mögliche Asbestgefährdung vor Umbau- oder Abbrucharbeiten abzuklären. Arbeiten an stark asbesthaltigen Materialien führen anerkannte Asbestsanierungsunternehmen aus; die Suva führt eine Liste dieser Firmen. Bearbeiten Sie verdächtige Materialien nicht selbst.

Quelle: suva.ch

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Welche Angaben ein Betrieb für die Offerte braucht

  • was zurückgebaut werden soll: Wohnhaus, Garage oder Nebenbau, Gewerbe- oder Industriegebäude oder nur der Innenausbau
  • die ungefähre Grundfläche und die Anzahl Geschosse, dazu ob ein Untergeschoss vorhanden ist
  • ob es Hinweise auf Asbest oder andere Schadstoffe gibt, etwa aus einem Schadstoffbericht
  • ob ein Lastwagen die Parzelle erreicht und wo Mulden stehen können
  • Zeitraum und Budgetrahmen in Franken
  • Besonderheiten wie angebaute Nachbarhäuser, Bäume, Werkleitungen oder ein direkt folgender Neubau

Worauf Sie bei der Offerte achten sollten

  • Sind Schadstoffabklärung, Sanierung und Entsorgungsnachweise enthalten oder ausdrücklich ausgeschlossen?
  • Ist die Entsorgung nach Materialfraktionen aufgeschlüsselt, mit Deponie- und Verwertungswegen?
  • Wer erstellt das Entsorgungskonzept für das Baugesuch, und wer beantragt Trottoir- oder Strassenbenützung?
  • Sind Stilllegung und Rückbau der Werkleitungen für Strom, Wasser, Gas und Kanalisation geregelt?
  • Ist die MWST ausgewiesen, und wie werden unerwartete Funde abgerechnet?

Typische Fehler

  • Offerte ohne Schadstoffbericht: Stösst der Betrieb während des Abbruchs auf Asbest, steht die Baustelle still und die Kosten steigen.
  • Werkleitungen zu spät abgemeldet: Der Abbruch verschiebt sich, weil Anschlüsse noch in Betrieb sind.
  • Nachbarn nicht informiert: Erschütterungen, Staub und Lärm führen zu Streit; eine Rissprotokollierung vorab schützt beide Seiten.
  • Gemischte Entsorgung: Unsortierte Bauabfälle sind aufwendiger zu entsorgen als sauber getrennte.

Ihre Anfrage bei Offrano

Sie beschreiben das Objekt und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Rückbaubetriebe aus Ihrer Region sehen nur die Eckdaten. Übernimmt einer die Anfrage, hat er sie für sich allein und bezahlt Offrano dafür; Sie zahlen nichts und verpflichten sich zu nichts. Bevor er Ihre Kontaktdaten sieht, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer per E-Mail.

Geprüft ist, dass der Betrieb als Unternehmen existiert, nicht ob er von der Suva als Asbestsanierungsunternehmen anerkannt ist; das fragen Sie bitte selbst nach. Offrano ist nicht Vertragspartner. Eine Übernahme können wir nicht zusagen; nach 21 Tagen ohne Übernahme endet die Anfrage.

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Häufige Fragen

Brauche ich für einen Abbruch eine Bewilligung?

In den meisten Kantonen ja, und die Gemeinde verlangt oft Angaben zu Schadstoffen und Entsorgung. Bei kleinen Nebenbauten gelten teils Erleichterungen. Fragen Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde nach.

Mein Haus ist von vor 1990. Was bedeutet das für den Abbruch?

Die Suva empfiehlt, bei solchen Gebäuden von Asbest auszugehen. Lassen Sie vor dem Abbruch abklären, wo belastete Materialien stecken; stark asbesthaltige Materialien entfernen anerkannte Asbestsanierungsunternehmen.

Quelle: suva.ch

Darf ich einen alten Schopf selbst abbrechen?

Auch kleine Bauten können bewilligungspflichtig sein, und ältere Dächer aus Faserzement können Asbest enthalten. Lassen Sie das Material vorher prüfen und beauftragen Sie im Verdachtsfall einen Fachbetrieb.

Können Firmen über Offrano anfragen?

Ja, für Gewerbe- und Industrieobjekte gilt derselbe Ablauf. Beschreiben Sie Nutzung, Anlagen und bekannte Altlasten möglichst genau.

Was kostet mich die Anfrage?

Nichts. Offrano wird vom übernehmenden Betrieb bezahlt; seine Offerte ist für Sie unverbindlich.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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