Dachdecker
Dach in der Schweiz: eine Offerte von genau einem Fachbetrieb
Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Am Dach arbeiten in der Schweiz mehrere Berufe Hand in Hand: Dachdecker für Eindeckung und Unterdach, Spengler für Rinnen, Anschlüsse und Blechdächer, Flachdachspezialisten für Abdichtungen und der Zimmermann für den Dachstuhl. Diese Seite erklärt, wann eine Reparatur reicht, was bei einer Dachsanierung dazugehört, welche Regeln und Beiträge es gibt und was ein Betrieb für eine belastbare Offerte braucht. Arbeiten auf dem Dach gehören wegen der Absturzgefahr in Fachhände; Anleitungen zur Eigenarbeit finden Sie hier bewusst nicht. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus Ihrer Region.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Reparatur, Umdeckung oder Sanierung
- Reparatur: einzelne Ziegel, undichte Anschlüsse an Kamin oder Lukarnen, beschädigte Dachrinnen. Sinnvoll, wenn Unterdach und Lattung intakt sind.
- Neueindeckung oder Umdeckung: Die Eindeckung wird erneuert oder abgenommen und wieder verlegt, oft mit neuem Unterdach. Ein guter Moment, um gleich zu dämmen.
- Dachsanierung: Eindeckung, Unterdach, Wärmedämmung, Dachfenster und Spenglerarbeiten gemeinsam; bei Schäden am Dachstuhl kommt der Zimmermann dazu.
- Flachdach: Abdichtung mit Bitumen- oder Kunststoffbahnen, meist mit Wärmedämmung und Schutz- oder Begrünungsschicht.
- Estrichausbau: Wird der Estrich bewohnbar gemacht, braucht es Dämmung, Luftdichtheit, Belichtung und oft ein Baugesuch.
Bewilligung, Energievorschriften und Gebäudeprogramm
Ob Ihre Dacharbeiten ein Baugesuch brauchen, regeln Kanton und Gemeinde. Eine gleichartige Neueindeckung ist oft bewilligungsfrei; neue Lukarnen, Dachfenster, eine veränderte Dachform oder Arbeiten an geschützten Bauten und in Kernzonen sind dagegen häufig bewilligungspflichtig. Bei Solaranlagen auf dem Dach genügt ausserhalb von Schutzgebieten vielfach eine Meldung; klären Sie das mit der Gemeinde. Die kantonalen Energievorschriften nach MuKEn stellen bei der Erneuerung Anforderungen an den Wärmeschutz.
Die Wärmedämmung des Dachs wird über das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen gefördert. Das Gesuch geht an die Energiefachstelle Ihres Kantons und muss vor Baubeginn eingereicht sein; die Bedingungen legt jeder Kanton selbst fest.
Quelle: dasgebaeudeprogramm.ch
Anfrage stellenWelche Angaben ein Betrieb für die Offerte braucht
- ob Sie Eigentümer sind; im Stockwerkeigentum gehört das Dach zu den gemeinschaftlichen Teilen
- Gebäudeart und Baujahr
- die Dachform: Satteldach, Walmdach, Pultdach, Flachdach oder eine andere
- die ungefähre Dachfläche
- die gewünschte Eindeckung: Tonziegel, Betonziegel, Schiefer, Metall, Bitumen oder Kunststoff, oder Beratung
- Zeitraum, Budgetrahmen in Franken und Beobachtungen wie Wasserflecken im Estrich oder lose Ziegel
Asbest und Sicherheit
Viele ältere Dächer haben Wellplatten oder Schindeln aus Faserzement. Die Suva rät, bei Gebäuden mit Baujahr vor 1990 von Asbest auszugehen und die Gefährdung vor Arbeiten abzuklären. Solche Platten sollten Sie weder betreten noch selbst entfernen oder reinigen; der Betrieb klärt das Material ab und plant den Rückbau entsprechend.
Für jede Arbeit auf dem Dach braucht es Absturzsicherungen wie Gerüst oder Dachfanggerüst. Achten Sie darauf, dass diese in der Offerte enthalten sind, statt dass sie später als Zusatz auftauchen.
Quelle: suva.ch
Worauf Sie bei der Offerte achten sollten
- Sind Gerüst, Absturzsicherung, Materialtransport, Mulde und Entsorgung enthalten?
- Gibt es Einheitspreise für Schäden an Lattung oder Sparren, die erst beim Abdecken sichtbar werden?
- Sind Spenglerarbeiten und Anschlüsse an Kamin, Wand und Dachfenster einzeln aufgeführt?
- Werden Kaminfeger und allenfalls ein Solarinstallateur einbezogen, wenn Kamine oder Durchdringungen betroffen sind?
- Ist die MWST ausgewiesen, und liefert der Betrieb die Nachweise für das Fördergesuch?
Wie Offrano Ihre Anfrage vergibt
Sie beschreiben Ihr Dach und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Betriebe aus Ihrer Region sehen nur die Eckdaten. Genau einer kann die Anfrage übernehmen und bezahlt Offrano dafür; für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich. Seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer senden wir Ihnen per E-Mail, bevor er Ihre Kontaktdaten sieht.
Geprüft haben wir nur, dass es den Betrieb als Unternehmen gibt, nicht die Qualität seiner Arbeit. Offrano ist nicht Vertragspartner. Eine Zusage, dass jemand übernimmt, gibt es nicht; nach 21 Tagen ohne Übernahme endet die Anfrage.
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Häufige Fragen
Brauche ich für eine neue Eindeckung ein Baugesuch?
Bei gleichartiger Eindeckung oft nicht. Ändern sich Material, Farbe, Form oder kommen Lukarnen und Dachfenster dazu, oder liegt das Haus in einer Kernzone, ist häufig eine Bewilligung nötig. Die Gemeinde gibt Auskunft.
Wird die Dachdämmung gefördert?
Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen fördert die Wärmedämmung von Dächern. Die Bedingungen legt der Kanton fest, und das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht sein.
Quelle: dasgebaeudeprogramm.ch
Dachdecker oder Spengler: wer ist zuständig?
Der Dachdecker für Ziegel, Schiefer, Unterdach und oft auch Flachdächer, der Spengler für Rinnen, Blechanschlüsse und Metalldächer. Viele Betriebe bieten beides an oder arbeiten zusammen.
Was tun bei einem Sturmschaden?
Steigen Sie nicht selbst aufs Dach. Sichern Sie innen, was möglich ist, melden Sie den Schaden der Gebäudeversicherung und wählen Sie im Formular „So schnell wie möglich“. Eine kurzfristige Übernahme können wir nicht zusagen.
Was kostet mich die Anfrage bei Offrano?
Nichts. Offrano wird vom Betrieb bezahlt, der die Anfrage übernimmt.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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