Dachdecker
Dachdämmung in der Schweiz: gefördert und fachgerecht
Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Die Wärmedämmung des Dachs gehört zu den Massnahmen, die das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen fördert. Welche Variante passt, hängt davon ab, ob das Dachgeschoss bewohnt ist, ob die Eindeckung erneuert wird und wie der Dachstuhl aufgebaut ist. Diese Seite vergleicht die Möglichkeiten und zeigt, was ein Betrieb für die Offerte braucht.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Varianten
- Zwischensparrendämmung: Dämmstoff zwischen den Sparren; die Sparrenhöhe begrenzt die Stärke.
- Untersparrendämmung: zusätzliche Schicht darunter, reduziert Wärmebrücken, kostet Raumhöhe.
- Aufsparrendämmung: durchgehend über den Sparren, nur mit neuer Eindeckung.
- Estrichboden dämmen: bei kaltem Estrich meist die einfachere und günstigere Alternative.
Luftdichtheit
Jede Dachdämmung braucht auf der Raumseite eine lückenlose luftdichte Schicht, meist eine Dampfbremse mit verklebten Anschlüssen an Wände, Pfetten und Dachfenster. Ohne sie gelangt feuchte Raumluft in die Konstruktion, kondensiert und schädigt Holz und Dämmstoff. Lassen Sie sich die Anschlüsse in der Offerte beschreiben.
Anfrage stellenGebäudeprogramm, MuKEn und Bewilligung
Das Gebäudeprogramm fördert die Wärmedämmung von Dach, Fassade, Wand und Boden; welche Bedingungen gelten, legt jeder Kanton fest. Das Gesuch geht vor Baubeginn an die Energiefachstelle Ihres Kantons. Die kantonalen Energievorschriften nach MuKEn setzen bei Erneuerungen Anforderungen an den Wärmeschutz. Nach dem Raumplanungsgesetz können die Kantone Bauzonen bestimmen, in denen energetische Sanierungen ohne Baubewilligung zulässig sind; wird das Dach dadurch höher, braucht es meist ein Baugesuch.
Quelle: dasgebaeudeprogramm.ch · dasgebaeudeprogramm.ch · fedlex.admin.ch
Angaben für die Offerte
Was in der Offerte stehen sollte
- Dämmstoff, Stärke und Wärmeleitfähigkeit, damit sich der Wärmeschutz nachrechnen lässt
- Aufbau und Anschlüsse der luftdichten Schicht
- Gerüst, Rückbau und Entsorgung alter Dämmung
- Anpassungen an Dachfenstern, Spenglerarbeiten und Innenverkleidung
- die Unterlagen, die der Betrieb für das Fördergesuch liefert, und die MWST
Offrano in Kürze
Genau ein Betrieb kann Ihre Anfrage zur Dachdämmung übernehmen; er bezahlt Offrano, Sie nicht. Seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer bekommen Sie per E-Mail, bevor er Ihre Daten sieht.
Leistungen
Städte
Verwandte Branchen
Häufige Fragen
Wird die Dachdämmung gefördert?
Ja, über das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen, zu den Bedingungen Ihres Kantons. Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht sein.
Quelle: dasgebaeudeprogramm.ch
Dach oder Estrichboden dämmen?
Wird der Estrich nicht bewohnt, genügt meist die Dämmung des Estrichbodens. Wer ausbauen will, dämmt das Dach.
Hilft Dachdämmung gegen Sommerhitze?
Ja, besonders Dämmstoffe mit höherer Wärmespeicherfähigkeit, zusammen mit aussenliegendem Sonnenschutz an den Dachfenstern.
Kann ich alte Dämmung selbst entfernen?
Überlassen Sie das dem Fachbetrieb. Ältere Mineralwolle kann Fasern freisetzen, und bei Häusern vor 1990 rät die Suva, von Asbest auszugehen.
Quelle: suva.ch
Was kostet die Anfrage?
Nichts; der übernehmende Betrieb bezahlt Offrano.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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