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Wärmedämmung

Dämmung in der Schweiz: eine Offerte von genau einem Fachbetrieb

Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Wärmedämmung

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Förderung möglich – der Betrieb berücksichtigt sie im Angebot.

Vorhaben

Worum geht es genau? (Pflichtfeld)
Sind Sie Eigentümer der Immobilie? (Pflichtfeld)
Um welches Gebäude geht es? (Pflichtfeld)
Baujahr des Gebäudes (Pflichtfeld)
Was soll gedämmt werden? (Pflichtfeld)
m²
Wann soll der Auftrag starten? (Pflichtfeld)
Grober Budgetrahmen (Pflichtfeld)
Möchten Sie Fördermittel nutzen? (Pflichtfeld)

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Wo ist das Vorhaben?

Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Wärmedämmung gehört in der Schweiz zu den Massnahmen, die das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen fördert. Welches Bauteil sich zuerst lohnt, wie das Gebäudeprogramm den Ablauf bestimmt und was ein Betrieb für eine belastbare Offerte braucht, erklärt diese Seite. Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb aus Ihrer Region.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Welches Bauteil dämmen?

  • Estrichboden: Ist der Estrich unbeheizt, wird der Boden darüber gedämmt, begehbar oder nicht. Oft der einfachste Einstieg.
  • Steildach: Dämmung zwischen, unter oder über den Sparren, wenn das Dachgeschoss bewohnt ist oder werden soll. Die Aufsparrendämmung passt vor allem zu einer neuen Eindeckung.
  • Aussenwand: verputzte Aussenwärmedämmung, hinterlüftete Fassade oder Innendämmung, wenn die Fassade erhalten bleiben muss. Innendämmung verlangt einen sorgfältigen Feuchteschutz.
  • Kellerdecke: Dämmplatten an der Decke zum unbeheizten Untergeschoss; Raumhöhe, Leitungen und Türen sind zu prüfen.
  • Einblasdämmung: Hohlräume in Wänden, Böden oder Dachschrägen werden verfüllt, wenn sie durchgängig und trocken sind.

Gebäudeprogramm, GEAK und kantonale Vorschriften

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen fördert die Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand und Boden. Welche Massnahmen zu welchen Bedingungen gefördert werden, legt jeder Kanton selbst fest; manche stellen zusätzliche Anforderungen. Das Gesuch geht an die Energiefachstelle Ihres Kantons, und es muss vor Baubeginn eingereicht werden. Die aktuellen Eckpunkte finden Sie unten in der Förderübersicht mit Quelle.

Der GEAK zeigt die energetische Qualität der Gebäudehülle, der GEAK Plus zusätzlich einen Vorschlag für Sanierungsetappen. Die kantonalen Energievorschriften nach den MuKEn stellen bei Erneuerungen Anforderungen an den Wärmeschutz; der Betrieb sollte in der Offerte zeigen, wie er sie einhält. Aussendämmungen können wegen Grenzabständen oder in Kernzonen ein Baugesuch brauchen.

Quelle: dasgebaeudeprogramm.ch · dasgebaeudeprogramm.ch

Anfrage stellen

Welche Angaben ein Betrieb für die Offerte braucht

  • ob Sie Eigentümer sind; im Stockwerkeigentum entscheidet die Gemeinschaft über Dach, Fassade und Kellerdecke
  • Gebäudeart und Baujahr
  • welche Bauteile gedämmt werden sollen: Dach, oberste Geschossdecke beziehungsweise Estrichboden, Aussenwände, Kellerdecke
  • die ungefähre Fläche je Bauteil
  • ob Sie Fördergelder beantragen möchten, und ob bereits ein GEAK vorliegt
  • Zeitraum, Budgetrahmen in Franken und Besonderheiten wie begehbarer Estrich, Leitungen an der Kellerdecke oder Kernzone

Worauf Sie bei der Offerte achten sollten

  • Sind Dämmstoff, Stärke und Wärmeleitfähigkeit angegeben, damit sich der erreichte Wärmeschutz nachvollziehen lässt?
  • Ist die luftdichte Schicht mit Dampfbremse und Anschlüssen beschrieben?
  • Sind Anschlüsse an Fenster, Wände und Durchdringungen geplant, damit keine Wärmebrücken bleiben?
  • Sind Gerüst, Vorarbeiten, Entsorgung alter Dämmung und Spengler- oder Schreinerarbeiten enthalten?
  • Liefert der Betrieb die Angaben, die das Fördergesuch verlangt, und ist die MWST ausgewiesen?

Alte Materialien und typische Fehler

Bei Gebäuden, die vor 1990 gebaut wurden, rät die Suva, von Asbest auszugehen, etwa in Faserzementplatten oder Klebern. Alte Dämmstoffe und verdächtige Materialien sollten Sie nicht selbst ausbauen; der Betrieb klärt das vor der Offerte ab.

  • Dämmung ohne luftdichte Schicht: Raumfeuchte kondensiert in der Konstruktion.
  • Innendämmung ohne Feuchtenachweis: Schimmel an der kalten Wand hinter der Dämmung.
  • Gesuch zu spät eingereicht: Arbeiten, die vor dem Gesuch beginnen, werden nicht gefördert.

Quelle: suva.ch · dasgebaeudeprogramm.ch

So läuft Ihre Anfrage bei Offrano

Sie beschreiben, was gedämmt werden soll, und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Fachbetriebe aus Ihrer Region sehen die Eckdaten ohne Namen und Kontakt. Genau ein Betrieb kann die Anfrage übernehmen; er bezahlt Offrano dafür, für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich. Bevor er Ihre Kontaktdaten sieht, schicken wir Ihnen per E-Mail seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer.

Wir prüfen nur, dass es den Betrieb als Unternehmen gibt, nicht die Qualität seiner Arbeit. Offrano dämmt nicht selbst und ist nicht Vertragspartner. Eine Übernahme können wir nicht zusagen; nach 21 Tagen ohne Übernahme endet die Anfrage.

Förderung in der Schweiz

Diese Programme kommen für das Vorhaben in Frage. Massgeblich sind die Bedingungen des Trägers zum Zeitpunkt Ihres Antrags.

  • Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen

    Bund und Kantone (kantonale Energiefachstellen)

    Gefördert werden u. a. die Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand und Boden, der Ersatz fossiler oder elektrischer Heizungen durch Wärmepumpen, umfassende Gesamtsanierungen mit GEAK sowie der GEAK Plus. Welche Massnahmen zu welchen Bedingungen gefördert werden, legt jeder Kanton selbst fest; das Gesuch geht an die Energiefachstelle des Standortkantons.

    Quelle: www.dasgebaeudeprogramm.ch · Stand 09.2026

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Häufige Fragen

Womit fange ich an?

Häufig mit dem Estrichboden oder dem Dach, weil der Aufwand überschaubar ist. Die sinnvolle Reihenfolge für Ihr Haus zeigt ein GEAK Plus oder eine Energieberatung Ihres Kantons.

Wann muss ich das Fördergesuch stellen?

Vor Baubeginn, bei der Energiefachstelle Ihres Kantons. Planen Sie die Förderung deshalb ein, bevor Sie die Offerte unterschreiben.

Brauche ich für eine Aussendämmung ein Baugesuch?

Das hängt von Kanton, Gemeinde und Lage ab. Weil die Wand dicker wird, können Grenzabstände oder Kernzonenvorschriften betroffen sein; fragen Sie beim Bauamt nach.

Was ist der Unterschied zwischen GEAK und GEAK Plus?

Der GEAK bewertet Gebäudehülle und Gesamtenergie. Der GEAK Plus ergänzt ihn um einen Beratungsbericht mit Vorschlägen für Sanierungsetappen.

Führt Dämmung zu Schimmel?

Nicht bei fachgerechter Planung und luftdichter Ausführung. Kritisch sind Wärmebrücken, undichte Dampfbremsen und Innendämmungen ohne Feuchtenachweis.

Warum bekommt nur ein Betrieb meine Anfrage?

Damit Sie nicht von mehreren Firmen gleichzeitig angerufen werden. Der übernehmende Betrieb hat die Anfrage exklusiv und bezahlt dafür; die Offerte ist für Sie unverbindlich.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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