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Wärmedämmung

Dämmung in Österreich: ein Angebot von genau einem Fachbetrieb

Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Wärmedämmung

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Förderung möglich – der Betrieb berücksichtigt sie im Angebot.

Vorhaben

Worum geht es genau? (Pflichtfeld)
Sind Sie Eigentümer der Immobilie? (Pflichtfeld)
Um welches Gebäude geht es? (Pflichtfeld)
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Wo ist das Vorhaben?

Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Eine gut geplante Dämmung macht ein Haus im Winter wärmer und im Sommer angenehmer. Welches Bauteil sich zuerst lohnt, was die Bauordnung verlangt und wie es in Österreich derzeit mit der Förderung aussieht, erklärt diese Seite. Außerdem lesen Sie, was ein Betrieb für einen belastbaren Kostenvoranschlag wissen muss. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus Ihrer Region.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Welche Dämmung für welches Bauteil?

  • Oberste Geschossdecke: Ist der Dachboden unbeheizt, wird die Decke darunter von oben gedämmt, begehbar oder nicht. Oft der einfachste Einstieg.
  • Dach: Zwischen-, Unter- oder Aufsparrendämmung für ausgebaute oder auszubauende Dachgeschoße. Aufsparren lohnt vor allem mit einer Neueindeckung.
  • Außenwand: Vollwärmeschutz, hinterlüftete Fassade oder Innendämmung, wenn die Fassade erhalten bleiben muss. Innendämmung verlangt sorgfältige Planung des Feuchteschutzes.
  • Kellerdecke: Dämmplatten an der Unterseite zum unbeheizten Keller; zu prüfen sind Raumhöhe, Leitungen und Türen.
  • Einblasdämmung: Hohlräume in Mauerwerk, Decken oder Dachschrägen werden verfüllt, wenn sie durchgängig und trocken sind.

Regeln und Förderung in Österreich

Wärmeschutzanforderungen legen die Bundesländer in ihren Bauordnungen und Bautechnikverordnungen fest, weitgehend abgestimmt über die OIB-Richtlinie 6 zu Energieeinsparung und Wärmeschutz. Sie greifen vor allem bei Neubau und größerer Renovierung. Ob eine Außendämmung bewilligungs- oder anzeigepflichtig ist, hängt vom Land und von Schutzzonen ab; Auskunft gibt die Gemeinde.

Der bundesweite Sanierungsbonus der Sanierungsoffensive für die thermisch-energetische Sanierung wurde laut Förderstelle eingestellt; neue Registrierungen sind derzeit nicht möglich, bestehende Anträge werden weiterbearbeitet. Förderungen gibt es damit vor allem über die Wohnbau- und Sanierungsförderung der Bundesländer, teils ergänzt durch Gemeinden. Viele verlangen einen Energieausweis und eine Einreichung vor Beginn der Arbeiten; klären Sie das bei der Förderstelle Ihres Landes, bevor Sie beauftragen.

Quelle: sanierungsoffensive.gv.at

Anfrage stellen

Angaben für den Kostenvoranschlag

  • ob Sie Eigentümer sind; in Wohnungseigentum entscheidet die Eigentümergemeinschaft über Dach, Fassade und Kellerdecke
  • Gebäudeart und Baujahr
  • welche Bauteile gedämmt werden sollen: Dach, oberste Geschossdecke, Außenwände, Kellerdecke
  • die ungefähre Fläche je Bauteil
  • ob Sie eine Förderung nutzen möchten, und ob schon ein Energieausweis vorliegt
  • Zeitraum, Budgetrahmen in Euro und Besonderheiten wie begehbarer Dachboden, Leitungen an der Kellerdecke oder Schutzzone

Worauf Sie beim Kostenvoranschlag achten sollten

  • Sind Dämmstoff, Dicke und Wärmeleitfähigkeit genannt, sodass sich der Wärmeschutz nachrechnen lässt?
  • Ist die luftdichte Ebene beschrieben, etwa Dampfbremse und deren Anschlüsse?
  • Sind Anschlüsse an Fenster, Mauern und Durchdringungen geplant, damit keine Wärmebrücken bleiben?
  • Sind Gerüst, Vorarbeiten, Entsorgung alter Dämmung und Nacharbeiten durch Spengler oder Tischler enthalten?
  • Stellt der Betrieb die Rechnungen und Bestätigungen so aus, wie die Förderstelle des Landes sie verlangt?

Typische Fehler

  • Dämmung ohne luftdichte Ebene: Raumfeuchte kondensiert in der Konstruktion, Holz und Dämmstoff werden nass.
  • Innendämmung ohne Feuchteberechnung: Schimmel an der kalten Mauer hinter der Dämmung.
  • Fensteranschlüsse vergessen: Die Wärmebrücke am Fenster bleibt, dort bildet sich Kondensat.
  • Förderantrag zu spät: Wer vor der Einreichung beauftragt, verliert bei vielen Förderungen den Anspruch.

So läuft Ihre Anfrage bei Offrano

Sie beschreiben, was gedämmt werden soll, und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Betriebe aus Ihrer Region sehen die Eckdaten ohne Namen oder Kontakt. Genau ein Betrieb kann übernehmen; er bezahlt Offrano dafür, für Sie ist die Anfrage kostenlos und unverbindlich. Bevor er Ihre Kontaktdaten sieht, schicken wir Ihnen per E-Mail seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.

Wir prüfen, dass es den Betrieb als Unternehmen gibt, nicht die Qualität seiner Arbeit. Offrano dämmt nicht selbst und ist nicht Vertragspartner. Eine Übernahme können wir nicht zusagen; nach 21 Tagen ohne Übernahme endet die Anfrage.

Förderung in Österreich

Diese Programme kommen für das Vorhaben in Frage. Maßgeblich sind die Bedingungen des Trägers zum Zeitpunkt Ihres Antrags.

  • Wien – Thermische Eigenheimsanierung

    Stadt Wien (MA 25 / MA 50)

    Gefördert wird die thermische Sanierung der Gebäudehülle von Eigenheimen, Reihen- und Kleingartenwohnhäusern, etwa Dämmung von Außenwänden, Dach und Decken oder neue Fenster und Türen, zusätzlich hocheffiziente Heizsysteme wie Wärmepumpen. Voraussetzung sind unter anderem Hauptwohnsitz, eine mindestens 20 Jahre alte Baubewilligung und Einkommensgrenzen (z. B. 54.710 Euro für 1 Person).

    Quelle: www.wien.gv.at · Stand 09.2026

  • Niederösterreich – Wohnbauförderung Eigenheimsanierung

    Land Niederösterreich, Abteilung Wohnungsförderung

    Das Land Niederösterreich fördert die Sanierung von Eigenheimen mit einem Annuitätenzuschuss von 4 % der förderbaren Sanierungskosten über 10 Jahre; anerkannt werden höchstens 600 Euro je m² und 78.000 Euro je Wohnung. Förderbar sind u. a. Dämmung, Fenstertausch, Dach, Umstellung auf hocheffiziente alternative Heizsysteme, Solar- und PV-Anlagen sowie behindertengerechte Maßnahmen wie Treppenlifte.

    Quelle: www.noe.gv.at · Stand 09.2026

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Häufige Fragen

Womit sollte ich anfangen?

Häufig mit der obersten Geschossdecke oder dem Dach, weil der Aufwand überschaubar ist. Die sinnvolle Reihenfolge für Ihr Haus zeigt eine Energieberatung, wie sie viele Bundesländer anbieten.

Gibt es derzeit eine Bundesförderung für Dämmung?

Der Sanierungsbonus der Sanierungsoffensive ist laut Förderstelle eingestellt, neue Registrierungen sind nicht möglich. Fragen Sie bei der Wohnbau- oder Sanierungsförderung Ihres Bundeslandes nach, was dort aktuell gilt.

Brauche ich einen Energieausweis?

Für viele Landesförderungen ja, oft vor und nach der Sanierung. Er zeigt außerdem, wo Ihr Haus die meiste Energie verliert.

Führt Dämmung zu Schimmel?

Nicht bei fachgerechter Planung und luftdichter Ausführung. Kritisch sind Wärmebrücken, undichte Dampfbremsen und Innendämmungen ohne Feuchtenachweis.

Wer darf in Österreich dämmen?

Je nach Bauteil und Verfahren Baumeister, Dachdecker, Zimmermeister, Stuckateure oder Betriebe mit einer Berechtigung für Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmung. Welche Gewerbeberechtigung ein Betrieb hat, sehen Sie im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA).

Warum bekommt nur ein Betrieb meine Anfrage?

Damit Sie nicht von mehreren Firmen angerufen werden. Der übernehmende Betrieb hat die Anfrage exklusiv, bezahlt dafür und nimmt sich Zeit für Ihr Haus.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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