Begriff
Energieausweis: was der Begriff bedeutet
Ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes oder einer Wohnung mit Kennzahlen und einer Effizienzklasse beschreibt.
In Österreich regelt das Energieausweis-Vorlage-Gesetz, wann der Ausweis vorzulegen und auszuhändigen ist. Die Berechnung folgt den Vorgaben der OIB-Richtlinie 6 und der Bauordnungen der Länder.
Vorlage beim Verkauf und bei der Vermietung
Beim Verkauf muss der Verkäufer, bei der Vermietung der Vermieter rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorlegen und ihn nach Vertragsabschluss aushändigen. In Anzeigen sind bestimmte Kennzahlen anzugeben.
Energieausweise stellen qualifizierte und befugte Personen nach einer Besichtigung aus. Für eine einzelne Wohnung kann auch der Ausweis des ganzen Gebäudes verwendet werden.
Quelle: ogd.ris.bka.gv.at · oib.or.at