Begriff
Energieausweis: was der Begriff bedeutet
Ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes mit Kennwerten und einer Effizienzklasse beschreibt.
Energieausweise gibt es als Bedarfs- und als Verbrauchsausweis. Beim Verkauf und bei der Vermietung müssen sie Interessenten vorgelegt werden, und Immobilienanzeigen müssen bestimmte Kennwerte nennen.
Bedarf oder Verbrauch
Der Bedarfsausweis beruht auf einer Berechnung aus Bauteilen und Anlagentechnik, der Verbrauchsausweis auf dem tatsächlichen Verbrauch der letzten Jahre. Welcher zulässig ist, hängt vom Gebäude ab. Die Regeln zu Ausstellung, Verwendung und Ausstellungsberechtigung stehen im Gebäudemodernisierungsgesetz.
Ein Energieausweis ersetzt keine Energieberatung: Er beschreibt den Zustand, ein Sanierungsfahrplan zeigt den Weg. Für Käufer und Mieter ist er eine erste Orientierung.
Quelle: gesetze-im-internet.de · gesetze-im-internet.de