Bauen und Sanieren: Gewerke ordnen, Angebote verstehen
Ein Haus bauen, ein altes Haus sanieren oder nur das Bad erneuern: Je mehr Gewerke beteiligt sind, desto mehr hängt an der Reihenfolge und an klaren Absprachen. Dieser Bereich bündelt Hausbau, Dach und Fassade, Fenster und Türen, Bad und Sanitär sowie den Innenausbau.
Artikel
- Abnahme und Mängel: was nach dem Handwerkerauftrag giltWarum die Abnahme wichtig ist, wann ein Werk als abgenommen gilt, wie Sie Mängel vorbehalten und welche Verjährungsfristen für Mängelansprüche laufen.Weiterlesen
- Bleileitungen im Altbau: was die Trinkwasserverordnung verlangtBleileitungen mussten nach der Trinkwasserverordnung raus. Wen das trifft, welche Fristverlängerungen es gibt und was jetzt zu tun ist.Weiterlesen
- Asbest vor der Sanierung: was Auftraggeber dem Betrieb mitteilen müssenVor Umbau oder Abriss müssen auch Privatleute dem Betrieb Hinweise auf Gefahrstoffe und das Baujahr geben. Was § 5a GefStoffV verlangt und warum.Weiterlesen
- Verbraucherbauvertrag: Baubeschreibung, Widerruf und AbschlägeBeim Hausbau oder großen Umbau gelten eigene Regeln: Baubeschreibung, Fertigstellungstermin, Widerrufsrecht, Grenze für Abschläge und Unterlagen.Weiterlesen
Welche Vorhaben hierher gehören
- Hausbau: Massivhaus, Fertighaus, schlüsselfertig oder Rohbau, Anbau und Aufstockung
- Sanierung und Kernsanierung, Kellerabdichtung, Abriss und Entkernung
- Dach, Fassade und Dämmung
- Fenster, Haustür, Rollläden und Markisen
- Badsanierung, Sanitär und Rohrreinigung
- Innenausbau: Maler, Boden, Fliesen, Trockenbau, Tischler, Küche, barrierefreier Umbau
Die Reihenfolge der Gewerke
Bei einer Sanierung gilt grob: von außen nach innen und von grob nach fein. Erst Dach, Fassade, Fenster und Leitungen, dann Trockenbau und Estrich, danach Fliesen, Maler und Boden, zuletzt Küche und Einrichtung. Wer das umdreht, bezahlt Arbeiten doppelt, etwa wenn neue Leitungen durch frisch verputzte Wände müssen.
Bei größeren Vorhaben lohnt eine Bauleitung oder ein Planer, der die Termine der Betriebe aufeinander abstimmt. Ein einzelner Betrieb, der mehrere Gewerke aus einer Hand anbietet, ist die Alternative; klären Sie dann, welche Arbeiten er an Subunternehmer gibt.
Genehmigung und Bestand
Ob ein Vorhaben eine Baugenehmigung braucht, regelt die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes. Neubau, Anbau und Aufstockung sind in der Regel genehmigungspflichtig, viele Arbeiten im Inneren nicht. Bei Denkmalschutz gelten eigene Regeln, auch für Fenster und Dach. Im Zweifel fragt man beim Bauamt nach, bevor ein Auftrag vergeben wird.
In älteren Gebäuden können Schadstoffe in Baustoffen stecken. Vor Abriss- und Entkernungsarbeiten gehört das geprüft, und die Arbeiten selbst gehören dann in die Hände eines dafür zugelassenen Betriebs.
Angebote vergleichbar machen
- Leistungen einzeln aufführen lassen statt Pauschalen ohne Inhalt
- Material und Fabrikat benennen lassen
- klären, was nicht enthalten ist: Entsorgung, Gerüst, Nebenarbeiten
- Zahlungsplan an Baufortschritt koppeln, nicht an Kalendertage
- Gewährleistung und Abnahme schriftlich festhalten
Was hier an Artikeln erscheint
Nach und nach erscheinen Artikel zu Einzelfragen, etwa wie man ein Bauangebot liest, welche Unterlagen für einen Bauantrag nötig sind oder woran man Feuchtigkeit im Keller erkennt. Anleitungen für Arbeiten mit Absturzgefahr, an tragenden Bauteilen oder mit Schadstoffen gibt es hier nicht.
Wie Offrano dabei hilft
Die Ratgeber erklären, damit Sie Angebote verstehen und die richtigen Fragen stellen. Die Arbeit selbst gehört in die Hände eines Betriebs. Über das Formular jeder Branchenseite beschreiben Sie Ihr Vorhaben einmal; genau ein Betrieb aus Ihrer Region kann die Anfrage übernehmen und bezahlt Offrano dafür. Für Sie ist das kostenlos und unverbindlich.
Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten sieht, erhalten Sie seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer per E-Mail. Geprüft ist, dass es ihn als Unternehmen gibt, nicht die Qualität seiner Arbeit. Dass sich ein Betrieb meldet, können wir nicht zusagen.
Häufige Fragen
Brauche ich für meine Sanierung eine Baugenehmigung?
Das regelt die Landesbauordnung. Viele Arbeiten im Inneren sind genehmigungsfrei, Anbau, Aufstockung und Nutzungsänderung meist nicht. Verbindlich ist die Auskunft des Bauamts.
Ein Betrieb für alles oder jedes Gewerk einzeln?
Beides geht. Aus einer Hand ist bequemer, einzeln vergeben ist oft transparenter. Wichtig ist, dass jemand die Termine abstimmt.
Wie erkenne ich ein vollständiges Angebot?
Jede Leistung steht mit Menge und Material darin, dazu, was nicht enthalten ist. Pauschalen ohne Beschreibung lassen sich nicht vergleichen.
Was ist bei alten Häusern besonders zu beachten?
Feuchtigkeit, Leitungen und mögliche Schadstoffe in Baustoffen. Lassen Sie das vor der Planung prüfen, nicht erst während der Arbeiten.
Kann ich auch als Hausverwaltung oder Unternehmen anfragen?
Ja, bei den Branchen, die auch Gewerbekunden bedienen. Tragen Sie im Formular den Namen des Unternehmens ein.