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Bauen und Sanieren in Liechtenstein: Reihenfolge und Bewilligung

Ein Umbau beginnt mit der Frage, was erlaubt ist und was im Haus steckt. Erst danach kommen Terminplan und Preis. Hier finden Sie den Überblick für Liechtenstein, von der Bewilligung bis zur vergleichbaren Offerte.

Welche Vorhaben hierher gehören

  • Hausbau: Massivhaus, Fertighaus, schlüsselfertig oder Rohbau, Anbau und Aufstockung
  • Sanierung und Kernsanierung, Kellerabdichtung, Rückbau und Entkernung
  • Dach, Fassade und Dämmung
  • Fenster, Haustür, Rollläden und Markisen
  • Badsanierung, Sanitär und Rohrreinigung
  • Innenausbau: Maler, Boden, Plattenleger, Trockenbau, Schreiner, Küche, hindernisfreier Umbau

Die Reihenfolge der Arbeiten

Bei einer Sanierung gilt grob: von aussen nach innen und von grob nach fein. Erst Dach, Fassade, Fenster und Leitungen, dann Trockenbau und Unterlagsboden, danach Platten, Maler und Boden, zuletzt Küche und Einbauschränke. Wer das umdreht, bezahlt Arbeiten doppelt.

Bei grösseren Vorhaben koordiniert oft ein Architekt oder eine Bauleitung. Ein Generalunternehmer ist die Alternative; klären Sie dann, welche Arbeiten er an Subunternehmer vergibt.

Offerten vergleichbar machen

  • Leistungen einzeln mit Menge und Material aufführen lassen
  • klären, was nicht enthalten ist: Entsorgung, Gerüst, Nebenarbeiten
  • prüfen, ob die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist
  • Zahlungen an den Baufortschritt koppeln

Wie Offrano dabei hilft

Die Ratgeber erklären, damit Sie eine Offerte verstehen und die richtigen Fragen stellen. Die Arbeit selbst gehört in die Hände eines Betriebs. Über das Formular jeder Branchenseite beschreiben Sie Ihr Vorhaben einmal; genau ein Betrieb aus Ihrer Region kann die Anfrage übernehmen und bezahlt Offrano dafür. Für Sie ist das kostenlos und unverbindlich.

Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten sieht, erhalten Sie seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer per E-Mail. Geprüft ist, dass es ihn als Unternehmen gibt, nicht die Qualität seiner Arbeit. Dass sich ein Betrieb meldet, können wir nicht zusagen.

Bewilligung und Betriebe aus der Region

Ob ein Vorhaben eine Baubewilligung braucht, klären Sie vor der Offerte mit Ihrer Gemeinde; das Baugesuch wird über die Gemeinde eingereicht. Viele Betriebe, die in Liechtenstein bauen, sitzen in der Schweiz oder in Österreich. Klären Sie, dass Offerte und Rechnung in Franken gestellt werden und wer vor Ort erreichbar ist.

Bei energetischen Sanierungen fördern Land und Gemeinden; der Antrag gehört vor Baubeginn gestellt.

Häufige Fragen

Brauche ich für meine Sanierung eine Baubewilligung?

Vieles im Inneren ist bewilligungsfrei, Anbau, Aufstockung oder Änderungen an der Fassade oft nicht. Verbindlich ist die Auskunft des Bauamts Ihrer Gemeinde.

Generalunternehmer oder jede Arbeit einzeln?

Beides geht. Aus einer Hand ist bequemer, einzeln vergeben oft transparenter. Wichtig ist, dass jemand die Termine abstimmt.

Wo reiche ich ein Baugesuch ein?

Bei Ihrer Gemeinde. Fragen Sie dort vorab, welche Unterlagen verlangt werden.

Was kostet mich die Anfrage bei Offrano?

Nichts. Offrano wird von dem Betrieb bezahlt, der Ihre Anfrage übernimmt. Ob Sie seine Offerte annehmen, entscheiden Sie frei.

Warum bekommt nur ein Betrieb meine Anfrage?

Damit Sie nicht von mehreren Firmen gleichzeitig angerufen werden. Der Betrieb, der übernimmt, hat die Anfrage für sich allein.

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