Garten- und Landschaftsbau
Garten- und Landschaftsbau: ein Angebot von genau einem Fachbetrieb
Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Ein neuer Garten beginnt nicht mit Pflanzen, sondern mit dem Boden, dem Gefälle und der Frage, wie Maschinen auf das Grundstück kommen. Hier lesen Sie, was ein Garten- und Landschaftsbaubetrieb übernimmt, welche Angaben er für ein belastbares Angebot braucht und welche Fehler später teuer werden. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus Ihrer Region.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Was ein GaLaBau-Betrieb für Sie übernimmt
- Gartenplanung: Aufteilung in Nutz-, Sitz- und Spielbereiche, Wege, Pflanzplan und Reihenfolge der Arbeiten, oft als Zeichnung mit Mengen.
- Neuanlage: Erdarbeiten, Bodenverbesserung, Wege, Beete und Einfassungen, beim Neubau häufig auf verdichtetem Baustellenboden.
- Rasen: als Saat oder Rollrasen, mit Vorbereitung des Untergrunds, die über das Ergebnis entscheidet.
- Bepflanzung: Hecken, Sträucher, Stauden und Bäume passend zu Standort, Licht und Boden.
- Bewässerungsanlage: Tropfleitungen und Regner, die in Zonen gesteuert werden, bei Bedarf mit Zisterne.
- Gartenteich: Aushub, Abdichtung, Uferzonen und Technik.
Worauf es vor dem ersten Spatenstich ankommt
Der Boden entscheidet über fast alles. Nach einem Hausbau ist er oft verdichtet und mit Bauschutt durchsetzt; ohne Lockerung und Bodenverbesserung kümmert der Rasen, und Wasser bleibt stehen. Ein guter Betrieb sieht sich den Boden an, bevor er Mengen kalkuliert.
Wichtig sind auch Gefälle und Entwässerung weg vom Haus, der Verlauf von Leitungen im Garten und die Zufahrt. Kommt kein Bagger auf das Grundstück, wird von Hand oder mit Kleingeräten gearbeitet, und das verändert Aufwand und Preis erheblich.
Anfrage stellenRegeln, die für Ihren Garten gelten können
Hecken, Gebüsche und andere Gehölze dürfen nach dem Bundesnaturschutzgesetz vom 1. März bis 30. September nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden; schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben erlaubt. Soll für die Neuanlage eine alte Hecke weichen, gehört das in die Zeitplanung.
Grenzabstände für Bäume, Sträucher und Hecken regeln die Länder, meist in Nachbarrechtsgesetzen. Stützmauern, größere Teiche oder Aufschüttungen können nach der Landesbauordnung genehmigungspflichtig sein. Den Stand vor Ort kennt Ihre Gemeinde; ein erfahrener Betrieb weist Sie darauf hin.
Quelle: gesetze-im-internet.de
Welche Angaben ein Betrieb für das Angebot braucht
- ob Sie Eigentümer sind; bei Wohnungseigentum ist der Garten oft Gemeinschaftseigentum oder Sondernutzungsfläche
- die ungefähre Gartenfläche
- welche Arbeiten anfallen: Planung, Erdarbeiten, Rasen, Bepflanzung, Wege und Terrasse, Bewässerung
- ob der Garten mit Maschinen erreichbar ist, etwa über eine Zufahrt oder ein breites Tor
- wann der Auftrag starten soll und welchen Budgetrahmen Sie sich vorstellen
- Besonderheiten wie Hanglage, vorhandene Bäume, Kinder oder Haustiere und wie viel Pflege Sie später leisten möchten
Worauf Sie beim Angebot achten sollten
- Sind Erdarbeiten, Bodenverbesserung und Entsorgung von Aushub und Bauschutt mit Mengen aufgeführt?
- Sind Pflanzen mit Art, Sorte und Qualität benannt, etwa Topfgröße oder Stammumfang, oder heißt es nur Bepflanzung pauschal?
- Ist eine Fertigstellungspflege enthalten, bis Rasen und Pflanzen angewachsen sind, und wer gießt in dieser Zeit?
- Was gilt, wenn Pflanzen nicht anwachsen: Gibt es eine Anwachsregelung?
- Welche Leistungen übernehmen Sie selbst, und wie verändert das den Preis?
So geht es nach Ihrer Anfrage weiter
Sie beschreiben Ihren Garten und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Landschaftsgärtner aus Ihrer Region sehen dann die Eckdaten, aber weder Namen noch Anschrift. Genau ein Betrieb kann die Anfrage übernehmen; er bezahlt Offrano dafür, Sie nicht. Bevor er Ihre Kontaktdaten erhält, bekommen Sie per E-Mail seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
Wir prüfen, dass es den Betrieb als Unternehmen gibt, nicht die Qualität seiner Gärten. Zusagen, dass sich ein Betrieb meldet, können wir nicht; übernimmt innerhalb von 21 Tagen keiner, nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot. Angebot und Auftrag laufen direkt zwischen Ihnen und dem Betrieb.
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Häufige Fragen
Wann ist die beste Zeit, einen Garten anzulegen?
Planung und Erdarbeiten sind fast das ganze Jahr möglich, solange der Boden nicht gefroren oder nass ist. Für Pflanzungen und Rasen richten sich gute Betriebe nach Witterung und Pflanzenart. Fragen Sie früh an, denn im Frühjahr sind viele Betriebe ausgelastet.
Rollrasen oder Saat?
Rollrasen ist sofort grün und schneller nutzbar, kostet aber mehr und muss in den ersten Wochen viel Wasser bekommen. Saat braucht länger. Bei beiden entscheidet die Vorbereitung des Bodens über das Ergebnis.
Darf eine alte Hecke im Sommer entfernt werden?
Nach § 39 BNatSchG ist das Beseitigen von Hecken und Gebüschen vom 1. März bis 30. September verboten, schonende Form- und Pflegeschnitte sind erlaubt. Ausnahmen und Landesregeln klären Sie mit der unteren Naturschutzbehörde.
Quelle: gesetze-im-internet.de
Brauche ich für einen Gartenteich eine Genehmigung?
Kleine Gartenteiche sind meist genehmigungsfrei, die Grenzen legen aber die Landesbauordnungen und teils das Wasserrecht fest. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, wenn der Teich groß wird oder Grundwasser berührt.
Kann ich einzelne Arbeiten selbst machen?
Ja, viele Betriebe kalkulieren auch Teilleistungen. Sagen Sie in der Anfrage, was Sie selbst übernehmen möchten, dann passt das Angebot von Anfang an.
Was kostet mich die Anfrage bei Offrano?
Nichts. Offrano wird von dem Betrieb bezahlt, der die Anfrage übernimmt. Ob Sie beauftragen, entscheiden Sie.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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