Baumfällung
Baumfällung: ein Angebot von genau einem Fachbetrieb
Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Ein Baum wird zum Problem, wenn er krank ist, zu nah am Haus steht oder nach einem Sturm Äste verliert. Ob und wann er gefällt werden darf, entscheiden aber oft Gemeinde und Naturschutzrecht, nicht allein Sie. Diese Seite erklärt, welche Regeln gelten können, was ein Fachbetrieb für ein Angebot wissen muss und warum Fällarbeiten nichts für Eigenarbeit sind. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus Ihrer Region.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Welche Baumarbeiten es gibt
- Fällung: Steht genug Platz zur Verfügung, fällt der Betrieb den Baum im Ganzen. Wo Haus, Nachbar oder Leitungen im Weg sind, wird er Stück für Stück von oben abgetragen, mit Seilklettertechnik, Hubarbeitsbühne oder Kran.
- Baumschnitt: Kronenpflege, Totholz entfernen, Lichtraum schaffen oder die Krone sichern, ohne den Baum zu fällen.
- Wurzelstock fräsen: Der verbliebene Stumpf wird unter Bodenniveau abgefräst, damit die Fläche wieder genutzt werden kann.
- Sturmschaden: umgestürzte oder angebrochene Bäume und hängende Äste sichern und beseitigen, oft unter Zeitdruck.
Genehmigung und Schutzzeiten
Viele Städte und Gemeinden schützen Bäume ab einer bestimmten Größe durch eine Baumschutzsatzung oder -verordnung; auch ein Bebauungsplan kann Bäume festsetzen. Dann braucht die Fällung eine Genehmigung, oft mit der Auflage einer Ersatzpflanzung. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, bevor Sie einen Termin vereinbaren.
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet vom 1. März bis 30. September, Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Ausgenommen sind nach dem Wortlaut unter anderem Bäume auf gärtnerisch genutzten Grundflächen und Maßnahmen zur Verkehrssicherheit; wie das auf Ihren Garten anzuwenden ist, beantwortet die untere Naturschutzbehörde. Ganzjährig gilt der Artenschutz: Nester, Baumhöhlen und Quartiere besonders geschützter Arten wie Fledermäuse dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden.
Quelle: gesetze-im-internet.de · gesetze-im-internet.de
Anfrage stellenWarum Fällarbeiten in Fachhände gehören
Beim Fällen und Abtragen wirken große Kräfte, und ein Baum reagiert nicht immer so, wie er aussieht: Morsches Holz, Spannung im Stamm oder ein Sturmschaden verändern das Verhalten. Deshalb beschreiben wir hier nur, was ein Betrieb tut, und geben bewusst keine Anleitung zum Selbermachen. Ein Fachbetrieb bringt Ausbildung, Schutzausrüstung, Absperrung und eine Haftpflichtversicherung mit, die Schäden an Haus, Auto oder Nachbargrundstück abdeckt.
Welche Angaben ein Betrieb für das Angebot braucht
- wie viele Bäume betroffen sind
- die ungefähre Höhe des größten Baumes, weil sie über Technik und Personal entscheidet
- ob der Baum nahe an Gebäuden, Straßen oder Leitungen steht
- ob eine Fällgenehmigung vorliegt, nicht nötig ist oder noch geklärt werden muss
- ob das Holz abtransportiert werden soll oder als Brennholz bleiben darf
- wann der Auftrag starten soll, bei Sturmschaden mit Hinweis auf die Dringlichkeit
- Besonderheiten wie Zufahrt, Hanglage, Wurzelstock oder ein Baum auf der Grundstücksgrenze
Worauf Sie beim Angebot achten sollten
- Wie wird gefällt: im Ganzen, in Stücken, mit Hubarbeitsbühne oder Seilklettertechnik?
- Sind Absperrung, gegebenenfalls eine Straßensperrung und die Abstimmung mit dem Netzbetreiber bei nahen Leitungen enthalten?
- Sind Abtransport von Holz und Schnittgut, Wurzelstockfräsen und Aufräumen eingeschlossen?
- Wer beantragt die Genehmigung, und wer übernimmt eine auferlegte Ersatzpflanzung?
- Besteht eine Betriebshaftpflicht, die Schäden an Gebäuden und Nachbargrundstücken abdeckt?
So geht es nach Ihrer Anfrage weiter
Sie beschreiben die Bäume und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Betriebe für Baumarbeiten aus Ihrer Region sehen danach nur die Eckdaten. Genau ein Betrieb kann die Anfrage übernehmen und bezahlt Offrano dafür; für Sie bleibt sie kostenlos und unverbindlich. Bevor er Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
Geprüft ist nur, dass es den Betrieb als Unternehmen gibt, nicht seine Qualifikation und nicht seine Versicherung. Dass sich ein Betrieb meldet, können wir nicht zusagen; übernimmt innerhalb von 21 Tagen keiner, nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot. Offrano ist kein Notdienst: Bei akuter Gefahr durch einen umsturzgefährdeten Baum verständigen Sie die Feuerwehr.
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Häufige Fragen
Brauche ich eine Genehmigung, um einen Baum im eigenen Garten zu fällen?
Das hängt von Ihrer Gemeinde ab. Gibt es eine Baumschutzsatzung oder schützt der Bebauungsplan den Baum, brauchen Sie eine Genehmigung. Fragen Sie bei der Gemeinde oder der unteren Naturschutzbehörde nach.
Darf im Sommer gefällt werden?
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet vom 1. März bis 30. September das Beseitigen von Bäumen außerhalb des Waldes, mit Ausnahmen etwa für gärtnerisch genutzte Grundflächen und für die Verkehrssicherheit. Nester und Quartiere geschützter Arten sind ganzjährig geschützt. Klären Sie Ihren Fall mit der Naturschutzbehörde.
Quelle: gesetze-im-internet.de · gesetze-im-internet.de
Was passiert mit dem Wurzelstock?
Er bleibt stehen, wenn Sie nichts anderes vereinbaren. Soll die Fläche wieder genutzt werden, fräst der Betrieb ihn unter Bodenniveau ab. Geben Sie das in der Anfrage an.
Der Baum des Nachbarn hängt über. Was tun?
Sprechen Sie zuerst mit dem Nachbarn. Was Sie verlangen oder selbst tun dürfen, ist eine Rechtsfrage, zu der wir nicht beraten; eine Fällung auf fremdem Grund kann nur der Eigentümer beauftragen.
Kann ich den Baum selbst fällen?
Wir geben dazu keine Anleitung. Fällarbeiten gehören wegen der Unfallgefahr und möglicher Schäden an Gebäuden und Leitungen in die Hände eines Fachbetriebs mit Ausrüstung und Versicherung.
Was kostet mich die Anfrage?
Nichts. Offrano wird von dem Betrieb bezahlt, der Ihre Anfrage übernimmt.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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