Baumfällung
Baumfällung in Österreich: ein Kostenvoranschlag von genau einem Betrieb
Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.
✓ Bestätigen
Fast geschafft: Bitte bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse.
Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Ein kranker Baum, einer, der dem Haus zu nahe kommt, oder ein Sturmschaden: Bevor gefällt wird, ist in Österreich oft zu klären, ob der Baum geschützt ist. Die Regeln dafür machen die Länder und teils die Gemeinden. Diese Seite erklärt, was gelten kann, was ein Fachbetrieb für den Kostenvoranschlag wissen muss und warum Fällarbeiten nichts für Eigenarbeit sind. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus Ihrer Region.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Welche Baumarbeiten es gibt
- Fällung im Ganzen, wenn genug Platz ist, oder stückweises Abtragen von oben mit Seilklettertechnik, Hubsteiger oder Kran, wenn Haus, Nachbar oder Leitungen in der Nähe sind.
- Baumschnitt: Kronenpflege, Totholz entfernen, Krone sichern oder einkürzen.
- Wurzelstock fräsen, damit die Fläche wieder genutzt werden kann.
- Sturmschaden: angebrochene oder umgestürzte Bäume und hängende Äste sichern und beseitigen.
Baumschutz ist Landessache: Beispiel Wien
Ob ein Baum auf privatem Grund geschützt ist, regeln in Österreich Landesgesetze und teils Verordnungen einzelner Städte. Ein ausführliches Beispiel ist das Wiener Baumschutzgesetz: Es schützt Laub- und Nadelbäume ab einem Stammumfang von 40 cm, gemessen in einem Meter Höhe über dem Beginn der Wurzelverzweigung, gleich ob auf öffentlichem oder privatem Grund. Ausgenommen sind unter anderem Wald, Bäume in Baumschulen und Gärtnereien sowie bestimmte Obstbäume.
Das Entfernen eines geschützten Baumes braucht in Wien eine behördliche Bewilligung. Sie wird etwa erteilt, wenn der Baum seine Altersgrenze erreicht hat, sein Weiterbestand nicht gesichert ist oder er Gebäude oder Personen gefährdet und keine andere zumutbare Abhilfe möglich ist. Mit der Bewilligung ist in der Regel eine Ersatzpflanzung vorgeschrieben, deren Umfang sich nach dem Stammumfang des gefällten Baumes richtet. In anderen Bundesländern und Städten gelten eigene Regeln; fragen Sie bei Gemeinde oder Magistrat nach, bevor Sie einen Termin vereinbaren.
Quelle: ogd.ris.bka.gv.at · ogd.ris.bka.gv.at · ogd.ris.bka.gv.at
Anfrage stellenWarum Fällarbeiten in Fachhände gehören
Beim Fällen wirken große Kräfte, und morsches Holz oder Spannung im Stamm verändern, wie ein Baum fällt. Wir beschreiben deshalb nur, was ein Betrieb tut, und geben keine Anleitung. Ein Fachbetrieb bringt Ausbildung, Schutzausrüstung, Absperrung und eine Haftpflichtversicherung mit. Nester und Quartiere geschützter Tiere sind nach den Naturschutzgesetzen der Länder geschützt; ein sorgfältiger Betrieb kontrolliert den Baum vorher.
Was ein Betrieb für den Kostenvoranschlag braucht
- die Zahl der Bäume
- die ungefähre Höhe des größten Baumes
- ob der Baum nahe an Gebäuden, Straßen oder Leitungen steht
- ob eine Bewilligung vorliegt, nicht nötig ist oder noch geklärt werden muss
- ob das Holz abtransportiert werden soll oder als Brennholz bleibt
- den gewünschten Beginn, bei Sturmschaden mit Hinweis auf die Dringlichkeit
- Besonderheiten wie Zufahrt, Hanglage, Wurzelstock oder ein Baum an der Grundgrenze
Worauf Sie beim Kostenvoranschlag achten sollten
- Ist er kostenlos, und ist er verbindlich oder unverbindlich?
- Wie wird gefällt, und sind Absperrung, eine allfällige Straßensperre und die Abstimmung mit dem Netzbetreiber enthalten?
- Sind Abtransport, Wurzelstockfräsen und Aufräumen eingeschlossen?
- Wer stellt den Antrag auf Bewilligung, und wer setzt eine vorgeschriebene Ersatzpflanzung um?
- Besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung für Schäden an Gebäuden und Nachbargrund?
So geht es mit Ihrer Anfrage weiter
Sie beschreiben die Bäume und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Betriebe aus Ihrer Region sehen nur die Eckdaten. Genau ein Betrieb kann die Anfrage übernehmen und bezahlt Offrano dafür; Sie bezahlen nichts und bleiben frei in Ihrer Entscheidung. Vor der Weitergabe Ihrer Kontaktdaten schicken wir Ihnen Name, Anschrift und Telefonnummer des Betriebs.
Geprüft ist nur, dass es den Betrieb als Unternehmen gibt, nicht seine Qualifikation. Eine Zusage, dass sich ein Betrieb meldet, gibt es nicht; nach 21 Tagen ohne Übernahme nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot. Offrano ist kein Notdienst: Droht ein Baum umzustürzen, verständigen Sie die Feuerwehr.
Verwandte Branchen
Häufige Fragen
Ist mein Baum in Wien geschützt?
Bäume ab einem Stammumfang von 40 cm in einem Meter Höhe fallen grundsätzlich unter das Wiener Baumschutzgesetz, mit Ausnahmen etwa für Wald, Baumschulen und bestimmte Obstbäume. Das Entfernen braucht dann eine Bewilligung.
Quelle: ogd.ris.bka.gv.at · ogd.ris.bka.gv.at
Und außerhalb von Wien?
Jedes Bundesland regelt den Baumschutz selbst, manche Städte haben eigene Verordnungen. Fragen Sie bei Gemeinde, Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft nach, bevor gefällt wird.
Muss ich nach der Fällung einen neuen Baum pflanzen?
In Wien ist mit der Bewilligung in der Regel eine Ersatzpflanzung vorgeschrieben, deren Umfang vom Stammumfang abhängt. Andere Länder regeln das eigenständig.
Quelle: ogd.ris.bka.gv.at
Kann ich den Baum selbst fällen?
Wir geben dazu keine Anleitung. Wegen der Unfallgefahr und möglicher Schäden an Gebäuden und Leitungen gehört die Arbeit zu einem Fachbetrieb mit Ausrüstung und Versicherung.
Was passiert mit dem Holz?
Das vereinbaren Sie. Der Betrieb kann es abtransportieren oder als Brennholz liegen lassen, auf Wunsch in ofenfertigen Stücken. Geben Sie Ihren Wunsch in der Anfrage an.
Was kostet mich die Anfrage?
Nichts. Offrano wird vom übernehmenden Betrieb bezahlt.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
Anfrage stellen