Malerarbeiten
Maler und Anstreicher: ein Angebot von genau einem Betrieb
Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Ausmalen sieht nach einem schnellen Auftrag aus, doch den Preis bestimmen vor allem Untergrund, Vorarbeit und die Frage, ob die Wohnung bewohnt ist. Hier lesen Sie, was ein Maler- und Anstreicherbetrieb in Österreich übernimmt, welche Angaben er für einen belastbaren Kostenvoranschlag braucht und worauf Sie achten sollten. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus Ihrer Region.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Was ein Malerbetrieb übernimmt
- Ausmalen von Wänden und Decken, in bewohnten Räumen mit Abdecken und Schutz von Möbeln und Böden
- Tapezieren und das Entfernen alter Tapeten, einschließlich Ausbessern des Untergrunds
- Lackierarbeiten an Türen, Zargen, Heizkörpern, Fensterstöcken und Geländern
- Spachteltechniken und besonders glatte Oberflächen für Streiflicht oder kräftige Farbtöne
- Fassadenanstrich und Anstriche von Holzteilen außen, meist mit Gerüst
- Stiegenhäuser in Mehrparteienhäusern, abgestimmt mit der Hausverwaltung
Untergrund und Vorarbeit
Risse, lose Putzstellen, Wasserflecken oder Nikotin lassen sich mit Farbe allein nicht dauerhaft verdecken. Ein sorgfältiger Betrieb prüft zuerst, ob der Untergrund trägt und wie stark er saugt, und entscheidet dann über Spachteln, Grundieren oder Isolieranstrich. Diese Schritte kosten Zeit und sind der Hauptgrund, warum zwei Kostenvoranschläge für dieselbe Wohnung sehr verschieden ausfallen können.
In älteren Gebäuden können in Spachtelmassen, Klebern oder alten Belägen Schadstoffe wie Asbest stecken. Stoßen Sie auf etwas Verdächtiges, arbeiten Sie nicht weiter und lassen Sie es fachkundig beurteilen.
Außenanstriche hängen vom Wetter ab und brauchen trockene Tage. Planen Sie deshalb etwas Spielraum ein und fragen Sie, ob das Gerüst im Preis enthalten ist.
Anfrage stellenGewerbeberechtigung, Kostenvoranschlag und Hausverwaltung
In Österreich regelt die Gewerbeordnung, wer welches Gewerbe ausüben darf. Welche Gewerbeberechtigung ein Betrieb hat und an welchem Standort, können Sie kostenlos im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) nachsehen.
Kostenvoranschläge sind in Österreich üblich. Klären Sie vorab, ob der Kostenvoranschlag etwas kostet und ob er verbindlich oder unverbindlich erstellt wird; das sollte schriftlich darauf stehen.
Beim Fassadenanstrich kann je nach Bundesland und Gemeinde das Ortsbild eine Rolle spielen, etwa in Schutzzonen oder bei Farbänderungen. Baurecht ist in Österreich Landessache, zuständig ist die Baubehörde Ihrer Gemeinde oder der Magistrat. In einem Haus mit Wohnungseigentum entscheidet über Fassade und Stiegenhaus die Eigentümergemeinschaft, meist über die Hausverwaltung.
Quelle: gisa.gv.at
Welche Angaben ein Betrieb braucht
Für eine erste Einschätzung braucht der Betrieb keine Pläne, aber ein paar Eckdaten. Im Anfrageformular fragen wir deshalb:
- die Art des Gebäudes: Wohnung, Haus, Mehrparteienhaus oder Gewerbe
- ob die Räume bewohnt und möbliert oder leer sind
- die Anzahl der Räume und die ungefähre Wohn- oder Nutzfläche
- ob auch die Decken gemalt werden sollen
- Ihren Zeitrahmen und einen groben Budgetrahmen
- Besonderheiten in eigenen Worten, etwa hohe Räume im Altbau, Stuck, Tapetenreste oder dunkle Wunschfarben
Worauf Sie im Kostenvoranschlag achten sollten
- Sind Wände, Decken und Lackierarbeiten getrennt und mit Flächen ausgewiesen?
- Welche Vorarbeiten sind enthalten: Abdecken, Spachteln, Grundieren, Tapeten entfernen?
- Welches Material wird verwendet, mit Hersteller und Qualität?
- Wie viele Anstriche sind vorgesehen?
- Sind Gerüst, Anfahrt und Entsorgung enthalten?
- Wird pauschal oder nach Aufmaß abgerechnet?
So läuft die Anfrage über Offrano
Sie beschreiben Ihr Vorhaben und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Malerbetriebe in Ihrer Umgebung sehen zunächst nur die Eckdaten, weder Ihren Namen noch Ihre Kontaktdaten. Nur ein einziger Betrieb kann die Anfrage übernehmen, und er bezahlt Offrano dafür; für Sie bleibt sie kostenlos und unverbindlich. Noch bevor der Betrieb Ihre Daten sieht, erhalten Sie seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer per E-Mail.
Wir prüfen, dass es den Betrieb als Unternehmen gibt, etwa über UID-Nummer oder Firmenbuch. Die Qualität seiner Arbeit prüfen wir nicht. Dass sich ein Betrieb meldet, können wir nicht zusagen; übernimmt innerhalb von 21 Tagen keiner, nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Betrieb.
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Häufige Fragen
Ist ein Kostenvoranschlag vom Maler kostenlos?
Oft ja, aber nicht immer. Fragen Sie vor dem Termin, ob er etwas kostet und ob er verbindlich ist. Beides sollte auf dem Kostenvoranschlag stehen.
Muss ich die Wohnung vorher ausräumen?
Meist nicht vollständig. Viele Betriebe stellen Möbel in die Raummitte und decken sie ab. Geben Sie in der Anfrage an, ob die Räume bewohnt sind, und klären Sie, wer Bilder, Vorhänge und Elektronik abnimmt.
Brauche ich für einen neuen Fassadenanstrich eine Bewilligung?
Das hängt vom Bundesland und von der Gemeinde ab, vor allem bei Farbänderungen oder in Schutzzonen. Fragen Sie im Zweifel bei der Baubehörde Ihrer Gemeinde nach, bevor der Auftrag vergeben wird.
Wer entscheidet über das Ausmalen des Stiegenhauses?
Im Wohnungseigentum die Eigentümergemeinschaft, in Mietshäusern der Vermieter. Anfragen kommen in solchen Fällen meist von der Hausverwaltung.
Warum geht meine Anfrage nur an einen Betrieb?
So werden Sie nicht von mehreren Firmen gleichzeitig kontaktiert. Der Betrieb, der übernimmt, hat die Anfrage exklusiv und damit einen Grund, sich Zeit für die Besichtigung zu nehmen.
Kostet mich die Anfrage etwas?
Nein. Offrano wird vom übernehmenden Betrieb bezahlt. Ob Sie seinen Kostenvoranschlag annehmen, entscheiden Sie frei.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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