Haussanierung
Sanierung in Österreich: ein Kostenvoranschlag von genau einem Betrieb
Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Ob Altbauwohnung in der Stadt oder Einfamilienhaus aus den Nachkriegsjahrzehnten: Eine Sanierung beginnt mit dem Blick in die Bausubstanz. Diese Seite erklärt, wie sich die Sanierungsarten unterscheiden, in welcher Reihenfolge man vorgeht, was Bauordnung und Förderstellen in Österreich verlangen und welche Angaben ein Betrieb für einen Kostenvoranschlag braucht. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus Ihrer Region.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Von der Wohnungssanierung bis zur Kernsanierung
- Wohnungssanierung: Bad, Böden, Elektrik, Türen und Oberflächen werden erneuert. In Wohnungseigentum oder Miete sind Eingriffe in allgemeine Teile, Leitungen und Fenster mit Eigentümergemeinschaft oder Vermieter abzustimmen.
- Komplettsanierung: alle wesentlichen Bereiche inklusive Haustechnik; das Haus ist in dieser Zeit meist nicht bewohnbar.
- Kernsanierung: Rückbau bis auf Tragwerk, danach Neuaufbau. Gerade bei Dippelbaum- oder Tramdecken im Altbau zeigt sich erst beim Öffnen, was die Decken noch tragen.
- Thermische Sanierung: Dämmung, Fenstertausch und Heizung. Hier hängt viel an Energieausweis und Förderbedingungen.
- Altbausanierung: Feuchtes Mauerwerk, Kastenfenster, Stuck oder Denkmalschutz verlangen Erfahrung mit historischer Substanz.
Die Reihenfolge der Gewerke
Grob gilt: von außen nach innen, von grob nach fein. Zuerst Dach, Feuchteschutz und tragende Teile, dann Fenster und Dämmung, danach Installationen für Heizung, Wasser und Strom, zuletzt Verputz, Estrich, Fliesen und Malerarbeiten. Wer Gewerke vertauscht, reißt später wieder auf, was gerade fertig wurde.
Bei Sanierungen in Etappen hilft ein Gesamtkonzept, etwa mit einer Energieberatung des Landes. Der Energieausweis zeigt den Ausgangszustand und ist für viele Förderungen ohnehin gefragt.
Anfrage stellenBauordnung, Förderstellen und der aktuelle Förderstand
Ob eine Sanierung bewilligungspflichtig ist, nur eine Bauanzeige braucht oder frei ist, bestimmt die Bauordnung Ihres Bundeslandes. Eingriffe in tragende Bauteile, Änderungen der Fassade oder des Verwendungszwecks und Arbeiten an denkmalgeschützten Gebäuden sind häufig anzeige- oder bewilligungspflichtig. Auskunft gibt das Bauamt der Gemeinde oder der Magistrat.
Die bundesweite Förderung der thermisch-energetischen Sanierung, der „Sanierungsbonus“ der Sanierungsoffensive, wurde laut Förderstelle eingestellt; neue Registrierungen sind derzeit nicht möglich, bereits eingereichte Anträge werden weiterbearbeitet. Ansprechpartner sind damit vor allem die Wohnbau- und Sanierungsförderungen der Bundesländer, teils ergänzt durch Gemeinden. Prüfen Sie den aktuellen Stand bei der Förderstelle Ihres Landes, bevor Sie beauftragen.
Quelle: sanierungsoffensive.gv.at
Schadstoffe im Altbestand
Ältere Gebäude können Asbest enthalten, etwa in Faserzementplatten, Bodenbelägen, Klebern oder Rohrummantelungen, dazu alte Mineralwolle oder belastete Anstriche. Arbeiten an solchen Materialien sind in Österreich streng geregelt und dafür ausgestatteten Fachbetrieben vorbehalten. Geben Sie bekannte oder vermutete Schadstoffe und das Baujahr im Formular an und bearbeiten Sie verdächtige Materialien nicht selbst.
Angaben für den Kostenvoranschlag
- ob Sie Eigentümer sind; bei Wohnungseigentum entscheidet die Eigentümergemeinschaft über allgemeine Teile mit
- Gebäudeart, Baujahr und Wohnnutzfläche
- welche Bereiche saniert werden: Dach, Fassade und Dämmung, Fenster, Heizung, Bad, Elektrik, Böden und Wände
- ob Sie Förderungen nutzen möchten
- Zeitraum, Budgetrahmen in Euro und ob Sie während der Arbeiten im Haus wohnen
- vorhandene Pläne, Energieausweis, Gutachten und bekannte Schäden
Worauf Sie achten sollten
- Ist der Kostenvoranschlag verbindlich, und wie werden Mehrleistungen abgerechnet, etwa nach Regiestunden mit vorab festgelegten Sätzen?
- Sind Abbruch, Entsorgung, Baustelleneinrichtung und Schutz bewohnter Räume enthalten?
- Wer koordiniert die Professionisten, und gibt es einen Terminplan?
- Hat der Betrieb die Gewerbeberechtigung für die angebotenen Arbeiten, etwa als Baumeister oder Installateur?
Ihre Anfrage bei Offrano
Sie beschreiben Ihr Vorhaben und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Betriebe aus Ihrer Region sehen nur die Eckdaten. Ein einziger Betrieb kann die Anfrage übernehmen; er zahlt Offrano dafür, Sie zahlen nichts und gehen keine Verpflichtung ein. Seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer schicken wir Ihnen per E-Mail, bevor er Ihre Kontaktdaten erhält.
Wir prüfen nur, dass der Betrieb als Unternehmen existiert, nicht seine Arbeitsqualität. Offrano saniert nicht selbst und ist nicht Vertragspartner. Ob ein Betrieb übernimmt, können wir nicht zusagen; nach 21 Tagen ohne Übernahme endet die Anfrage.
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Häufige Fragen
Brauche ich für eine Sanierung eine Baubewilligung?
Für reine Innenarbeiten oft nicht, bei Eingriffen in tragende Teile, Fassadenänderungen oder Nutzungsänderungen häufig schon, oder es genügt eine Bauanzeige. Das regelt die Bauordnung Ihres Bundeslandes; fragen Sie im Zweifel bei der Gemeinde nach.
Gibt es derzeit eine Bundesförderung für die thermische Sanierung?
Der Sanierungsbonus der Sanierungsoffensive ist laut Förderstelle eingestellt, neue Registrierungen sind nicht möglich. Ob und welche Förderung Ihr Bundesland anbietet, erfahren Sie bei der Wohnbau- oder Sanierungsförderung des Landes.
Brauche ich einen Energieausweis?
Für viele Landesförderungen wird er verlangt, und bei Verkauf oder Vermietung ist er ohnehin vorzulegen. Für die Planung zeigt er, wo das Haus Energie verliert.
Kann ich während der Sanierung im Haus bleiben?
Bei Teilsanierungen oft, bei Kern- und Komplettsanierungen meist nicht. Geben Sie im Formular an, ob Sie im Haus wohnen, damit der Betrieb Staubschutz und Abläufe einplant.
Was kostet mich die Anfrage?
Nichts. Der Betrieb, der Ihre Anfrage übernimmt, bezahlt Offrano. Ob Sie ihn beauftragen, entscheiden Sie frei.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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