Abrissarbeiten
Abbruch in Österreich: ein Angebot von genau einem Fachbetrieb
Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Bevor ein Gebäude fällt, sind in Österreich mehrere Dinge zu klären: was die Bauordnung des Landes verlangt, welche Schad- und Störstoffe im Bauwerk stecken und wie die Abfälle getrennt werden. Diese Seite erklärt die Leistungen, die Vorbereitung und welche Angaben ein Abbruchbetrieb für einen Kostenvoranschlag braucht. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus Ihrer Region, für private wie gewerbliche Objekte.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Abbruch, Teilabbruch, Entkernung
- Hausabbruch: vollständiger Rückbau, je nach Vereinbarung mit Keller, Fundamenten und Einebnung des Grundstücks.
- Teilabbruch: Ein Gebäudeteil wird entfernt, der Rest bleibt. Die Standsicherheit der verbleibenden Teile ist statisch nachzuweisen.
- Entkernung: Innenausbau, Installationen und nichttragende Wände kommen heraus, das Tragwerk bleibt stehen.
- Garagen, Schuppen und Nebengebäude: kleinere Vorhaben, bei denen Zufahrt, Containerplatz und Materialart den Aufwand bestimmen.
- Schadstoffsanierung: Ausbau belasteter Bauteile wie Asbestzement durch dafür ausgestattete Fachbetriebe, vor dem eigentlichen Abbruch.
Bauordnung und Recycling-Baustoffverordnung
Ob ein Abbruch bewilligungspflichtig ist, angezeigt werden muss oder frei ist, legt die Bauordnung Ihres Bundeslandes fest. In Schutzzonen, bei Ortsbildschutz oder bei denkmalgeschützten Gebäuden kann ein Abbruch eingeschränkt oder ausgeschlossen sein. Auskunft gibt die Baubehörde der Gemeinde, in Städten der Magistrat.
Für größere Abbruchvorhaben verlangt die bundesweite Recycling-Baustoffverordnung vor dem Abbruch eine Schad- und Störstofferkundung und einen Rückbau, der verwertbare Materialien getrennt gewinnt. Schadstoffe wie Asbest müssen vor dem eigentlichen Abbruch entfernt werden. Fragen Sie den Betrieb, ob Ihr Vorhaben darunter fällt und wer die Erkundung durchführt.
Anfrage stellenAsbest und andere Schadstoffe
Häuser aus der Zeit vor dem Asbestverbot können Asbest enthalten, typischerweise in Faserzement-Dach- und Fassadenplatten, Bodenbelägen, Klebern, Brandschutzplatten oder Rohrisolierungen. Arbeiten daran sind durch den Arbeitnehmerschutz streng geregelt und nur Betrieben mit entsprechender Ausstattung und Schulung erlaubt. Deshalb: Verdächtige Materialien nicht selbst zerbrechen oder abtragen, das Baujahr angeben und Hinweise auf Schadstoffe ehrlich nennen. Ein Schadstoffgutachten vor dem Abbruch verhindert Überraschungen bei Kosten und Zeitplan.
Angaben für den Kostenvoranschlag
- was abgebrochen werden soll: Wohnhaus, Garage oder Nebengebäude, Gewerbe- oder Industriegebäude oder nur der Innenausbau
- die ungefähre Grundfläche und die Anzahl der Geschosse, dazu ob ein Keller vorhanden ist
- ob es Hinweise auf Asbest oder andere Schadstoffe gibt
- ob ein Lkw das Grundstück erreicht und wo Mulden stehen können
- Zeitraum und Budgetrahmen in Euro
- Besonderheiten wie angebaute Nachbarhäuser, Bäume, Leitungen im Boden oder ein Neubau direkt im Anschluss
Worauf Sie achten sollten
- Sind Schad- und Störstofferkundung, Schadstoffausbau und Entsorgungsnachweise enthalten oder ausdrücklich ausgeklammert?
- Wer stellt Bauanzeige oder Abbruchansuchen, und wer kümmert sich um Gehsteig- oder Straßenbenützung?
- Sind Abmeldung und Trennung von Strom, Gas, Wasser und Kanal geklärt? Die Anträge bei den Netzbetreibern brauchen Vorlauf.
- Werden Fundamente und Keller mit entfernt, und wie wird das Grundstück übergeben?
- Ist der Kostenvoranschlag verbindlich, und wie werden unerwartete Funde abgerechnet?
Ihre Anfrage bei Offrano
Sie beschreiben das Objekt und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Abbruchbetriebe aus Ihrer Region sehen nur die Eckdaten. Übernimmt einer die Anfrage, hat er sie exklusiv und bezahlt Offrano dafür; für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich. Bevor er Ihre Kontaktdaten sieht, bekommen Sie per E-Mail seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
Wir prüfen, dass es den Betrieb als Unternehmen gibt, nicht seine Berechtigungen für Schadstoffarbeiten; das fragen Sie bitte selbst nach. Offrano bricht nichts ab und ist nicht Vertragspartner. Eine Übernahme können wir nicht zusagen; nach 21 Tagen ohne Übernahme endet die Anfrage.
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Häufige Fragen
Brauche ich für den Abbruch eine Baubewilligung?
Das bestimmt die Bauordnung Ihres Bundeslandes: Je nach Land und Gebäude ist der Abbruch bewilligungspflichtig, anzeigepflichtig oder frei. In Schutzzonen und bei Denkmalschutz gelten strengere Regeln. Fragen Sie bei der Gemeinde nach.
Was ist eine Schad- und Störstofferkundung?
Eine Untersuchung des Gebäudes vor dem Abbruch, welche Schadstoffe wie Asbest und welche Störstoffe für das Recycling vorhanden sind. Für größere Abbrüche schreibt die Recycling-Baustoffverordnung sie vor; der Betrieb sagt Ihnen, ob Ihr Vorhaben betroffen ist.
Darf ich eine alte Hütte mit Faserzementdach selbst abreißen?
Ältere Faserzementplatten können Asbest enthalten. Brechen oder schneiden Sie sie nicht selbst, sondern lassen Sie das Material klären und im Verdachtsfall von einem Fachbetrieb ausbauen.
Können Unternehmen über Offrano einen Abbruch anfragen?
Ja, der Ablauf ist derselbe. Beschreiben Sie Nutzung, Anlagen und bekannte Altlasten des Objekts so genau wie möglich.
Was kostet mich die Anfrage?
Nichts. Offrano wird von dem Betrieb bezahlt, der Ihre Anfrage übernimmt.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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