Begriff
Bauanzeige: was der Begriff bedeutet
Die Meldung eines Bauvorhabens an die Baubehörde, das keine Baubewilligung braucht, aber angezeigt werden muss.
Die Bauanzeige ist in vielen Bauordnungen vorgesehen, etwa für Fenstertausch in bestimmten Gebäuden oder kleinere Umbauten. Die Behörde kann das Vorhaben innerhalb einer Frist untersagen.
Bauanzeige in Wien
In Wien sind bestimmte Vorhaben der Baupolizei anzuzeigen, etwa der Austausch von Fenstern bei Gebäuden in Schutzzonen oder bei älteren Gebäuden. Die Stadt beschreibt auf ihrer Amtswegeseite, welche Unterlagen einzureichen sind und wie das Verfahren abläuft.
Viele Tischler und Fensterbauer mit Erfahrung in Wien reichen die Anzeige für ihre Kunden ein. Unterlagen und Fristen unterscheiden sich je nach Bundesland.
Quelle: wien.gv.at