Fenster
Neue Fenster: ein Kostenvoranschlag von genau einem Fachbetrieb
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Neue Fenster bestimmen für lange Zeit, wie warm, leise und sicher eine Wohnung ist. Welche Ausführung passt, hängt vom Haus, von der Wand und vor allem vom Einbau ab. Hier lesen Sie, welche Varianten es gibt, welche Angaben ein Tischler- oder Fensterbaubetrieb für einen belastbaren Kostenvoranschlag braucht, welche Regeln in Österreich gelten und wo Sie nach Förderungen fragen. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus Ihrer Region.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Rahmen und Verglasung
- Kunststoff: pflegeleicht und im Bestand weit verbreitet; große Elemente brauchen eine Stahlverstärkung im Profil.
- Holz: vom Tischler gefertigt, gut reparierbar und regional stark verankert, verlangt aber Pflege der Oberfläche.
- Holz-Alu: innen Holz, außen eine Aluminiumschale gegen Witterung.
- Aluminium: für große Glasflächen, Hebeschiebetüren und Wintergärten, mit thermisch getrennten Profilen.
- Kastenfenster: im Altbau, besonders in Wien, oft erhaltenswert. Sie lassen sich häufig sanieren und abdichten, statt sie zu ersetzen; ein Tausch kann im Stadtbild auch Auflagen berühren.
Einbau und Lüftung
Das beste Fenster verliert viel, wenn die Fuge zur Wand nicht stimmt. Fachgerecht ist innen luftdicht und außen schlagregendicht, aber dampfdurchlässig abgedichtet, mit Bändern oder Folien statt nur mit Schaum. Sonst sammelt sich Feuchtigkeit in der Fuge, und an der Laibung bildet sich Schimmel.
Werden alle Fenster eines älteren Hauses erneuert, wird es dichter. Dann braucht es ein klares Lüftungsverhalten oder eine technische Lösung, damit die Raumfeuchte abgeführt wird. Sprechen Sie das beim ersten Termin an.
Anfrage stellenRegeln, Gewerbe und Förderung in Österreich
Baurecht ist in Österreich Landessache; jedes der neun Bundesländer hat seine eigene Bauordnung. Ein Tausch in gleicher Größe und Teilung ist meist bewilligungsfrei. Ändert sich das Erscheinungsbild der Fassade, liegt das Haus in einer Schutzzone oder steht es unter Denkmalschutz, kann eine Bauanzeige oder Baubewilligung bei der Gemeinde oder beim Magistrat nötig sein. Auch die Anforderungen an den Wärmeschutz ergeben sich aus den Bauvorschriften des Landes.
Fenster fertigen und einbauen in der Regel Tischler, Glaser oder Metallbaubetriebe. Welche Gewerbeberechtigung ein Betrieb hat, können Sie im öffentlichen Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) nachsehen.
Förderungen für den Fenstertausch gibt es je nach Bundesland über die Wohnbau- und Sanierungsförderung des Landes, teils zusätzlich über Programme des Bundes und der Gemeinden. Oft ist ein Energieausweis vorher und nachher Voraussetzung, und der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt sein. Klären Sie die aktuellen Bedingungen bei der Förderstelle Ihres Landes, bevor Sie den Auftrag erteilen; ob gefördert wird, entscheidet allein die Förderstelle.
Welche Angaben ein Betrieb für den Kostenvoranschlag braucht
- Gebäudeart und ob Sie Eigentümer sind; im Wohnungseigentum klären Sie mit der Hausverwaltung, ob die übrigen Eigentümer zustimmen müssen, weil sich die Fassade verändert
- wie viele Fenster es sind, dazu Balkon- und Terrassentüren oder Dachflächenfenster
- gewünschtes Rahmenmaterial und Verglasung, oder dass Sie beraten werden möchten
- ob Rollläden, Raffstore oder Insektenschutz mitgeplant werden sollen
- ob Sie eine Förderung beantragen möchten
- Zeitrahmen, grober Budgetrahmen und Besonderheiten, etwa ein Stiegenhaus ohne Lift oder Fenster im Dachgeschoss
Worauf Sie beim Kostenvoranschlag achten sollten
- Klären Sie vorab, ob der Kostenvoranschlag kostenlos ist und ob er verbindlich sein soll.
- Ist jedes Fenster mit Maß, Öffnungsart, Material, Verglasung und Wärmedurchgangswert einzeln aufgeführt?
- Ist die Abdichtung der Anschlussfuge beschrieben, oder steht nur „Montage“ da?
- Sind Ausbau, Entsorgung, Fensterbänke und Verputzarbeiten an der Laibung enthalten?
- Wie sind Gewährleistung, Einstellarbeiten und Wartung der Beschläge geregelt?
So läuft Ihre Anfrage bei Offrano
Sie beschreiben Ihr Vorhaben und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Betriebe aus Ihrer Region sehen die Eckdaten, aber nicht Ihren Namen. Genau einer kann die Anfrage übernehmen und bezahlt Offrano dafür; für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich. Bevor er Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer per E-Mail.
Geprüft haben wir, dass es den Betrieb als Unternehmen gibt, nicht die Qualität seiner Arbeit. Dass sich jemand meldet, können wir nicht zusagen; nach 21 Tagen ohne Übernahme nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot. Den Auftrag schließen Sie direkt mit dem Betrieb ab.
Förderung in Österreich
Diese Programme kommen für das Vorhaben in Frage. Maßgeblich sind die Bedingungen des Trägers zum Zeitpunkt Ihres Antrags.
Wien – Schall- und Wärmeschutzfenster
Stadt Wien (MA 50)
Die Stadt Wien fördert den Einbau von Schall- und Wärmeschutzfenstern in Hauptwohnsitz-Wohnungen von 22 bis 150 m² in mindestens 20 Jahre alten Gebäuden; an Hauptstraßen A und B nur Schallschutzfenster (mindestens 43 dB). Es müssen alle Fenster der Wohnung getauscht werden, die Arbeiten nur durch befugte Firmen.
Quelle: www.wien.gv.at · Stand 09.2026
Wien – Thermische Eigenheimsanierung
Stadt Wien (MA 25 / MA 50)
Gefördert wird die thermische Sanierung der Gebäudehülle von Eigenheimen, Reihen- und Kleingartenwohnhäusern, etwa Dämmung von Außenwänden, Dach und Decken oder neue Fenster und Türen, zusätzlich hocheffiziente Heizsysteme wie Wärmepumpen. Voraussetzung sind unter anderem Hauptwohnsitz, eine mindestens 20 Jahre alte Baubewilligung und Einkommensgrenzen (z. B. 54.710 Euro für 1 Person).
Quelle: www.wien.gv.at · Stand 09.2026
Niederösterreich – Wohnbauförderung Eigenheimsanierung
Land Niederösterreich, Abteilung Wohnungsförderung
Das Land Niederösterreich fördert die Sanierung von Eigenheimen mit einem Annuitätenzuschuss von 4 % der förderbaren Sanierungskosten über 10 Jahre; anerkannt werden höchstens 600 Euro je m² und 78.000 Euro je Wohnung. Förderbar sind u. a. Dämmung, Fenstertausch, Dach, Umstellung auf hocheffiziente alternative Heizsysteme, Solar- und PV-Anlagen sowie behindertengerechte Maßnahmen wie Treppenlifte.
Quelle: www.noe.gv.at · Stand 09.2026
Leistungen
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Häufige Fragen
Brauche ich für neue Fenster eine Baubewilligung?
Beim Tausch in gleicher Größe und Optik meist nicht. Bei Änderungen an der Fassade, in Schutzzonen oder bei Denkmalschutz kann die Bauordnung Ihres Bundeslandes eine Anzeige oder Bewilligung verlangen. Die Baubehörde der Gemeinde gibt Auskunft.
Ist ein Kostenvoranschlag in Österreich kostenpflichtig?
Das ist unterschiedlich geregelt und hängt davon ab, was vorher vereinbart wurde. Fragen Sie den Betrieb, bevor er ausmisst, ob der Kostenvoranschlag etwas kostet und wie verbindlich er ist.
Kann ich Kastenfenster behalten?
Oft ja. Viele Kastenfenster lassen sich instand setzen, neu abdichten oder mit besserem Glas ausstatten. Ob sich das lohnt, beurteilt ein Tischler vor Ort.
Wo beantrage ich eine Förderung?
In erster Linie bei der Wohnbau- oder Sanierungsförderung Ihres Bundeslandes. Fragen Sie dort, ob ein Energieausweis nötig ist und ob der Antrag vor Arbeitsbeginn gestellt sein muss.
Warum bekommt nur ein Betrieb meine Anfrage?
Damit Sie nicht von mehreren Firmen gleichzeitig angerufen werden. Der übernehmende Betrieb hat die Anfrage exklusiv und kann sich Zeit für Aufmaß und Beratung nehmen.
Was kostet mich die Anfrage bei Offrano?
Nichts. Offrano wird vom Betrieb bezahlt, der die Anfrage übernimmt. Ob Sie ihn beauftragen, entscheiden Sie.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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