Ratgeber Bauen und Sanieren in Österreich
Fenstertausch in Wien und Niederösterreich: was die Bauordnungen verlangen
Von der Offrano-Redaktion · · 4 Min. Lesezeit
Neue Fenster sind eine der häufigsten Sanierungen. Ob dafür ein Behördenweg nötig ist, hängt in Österreich vom Bundesland ab, und schon zwischen Wien und dem angrenzenden Niederösterreich gibt es deutliche Unterschiede. Dieser Artikel vergleicht beide Bauordnungen, erklärt die Sonderfälle Schutzzone und Altortgebiet und zeigt, was in den Kostenvoranschlag gehört.
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Wien: Bauanzeige bei Schutzzone oder älteren Gebäuden
In Wien braucht der Austausch von Fenstern und Fenstertüren eine Bauanzeige bei der Baupolizei, wenn das Gebäude in einer Schutzzone liegt oder vor dem 1. Jänner 1945 errichtet wurde; sonst ist er bewilligungsfrei. In Schutzzonen darf erst einen Monat nach Vorlage der vollständigen Unterlagen begonnen werden. Die Fenster eines Gebäudes müssen ein einheitliches Erscheinungsbild haben.
Gerade der letzte Punkt überrascht viele Wohnungseigentümer im Zinshaus: Ein einzelner Eigentümer kann nicht beliebig andere Fenster einbauen als die übrigen Wohnungen.
Quelle: wien.gv.at
Niederösterreich: meist frei, aber nicht in Schutzzonen
In Niederösterreich ist der Austausch von Türen und Fenstern bewilligungs- und meldefrei, sofern er sich nicht erheblich auf die äußere Gestalt auswirkt, die von allgemein zugänglichen Bereichen wahrnehmbar ist. In Schutzzonen und erhaltungswürdigen Altortgebieten braucht die Änderung der Fassadengestaltung, etwa der Fenstertausch, eine Baubewilligung im vereinfachten Verfahren.
Quelle: ogd.ris.bka.gv.at
Was „äußere Gestalt“ praktisch bedeutet
- andere Teilung der Fenster, etwa ohne Sprossen statt mit
- anderes Material oder andere Farbe des Rahmens
- andere Öffnungsart, die die Lage der Glasfläche verändert
- vergrößerte oder verkleinerte Öffnungen
- Rollläden oder Raffstores, die außen neu sichtbar werden
Wohnungseigentum und Miete
Fenster gehören im Wohnungseigentum oft zu den allgemeinen Teilen des Hauses oder beeinflussen das Erscheinungsbild. Klären Sie vor dem Auftrag mit der Hausverwaltung, ob eine Zustimmung der anderen Eigentümer nötig ist und welche Vorgaben es für das einheitliche Erscheinungsbild gibt. Mieter brauchen die Zustimmung des Vermieters.
Wärmeschutz beim Tausch
Neue Fenster müssen die Wärmeschutzwerte erfüllen, die das Bundesland über die OIB-Richtlinie 6 übernommen hat. Beim Tausch einzelner Bauteile sieht die aktuelle Ausgabe außerdem vor, dass die Höchstwerte deutlich unterschritten werden, wenn kein Sanierungskonzept vorliegt. Lassen Sie sich im Kostenvoranschlag den U-Wert des gesamten Fensters nennen.
Quelle: oib.or.at
Wer die Bauanzeige einbringt
Die Bauanzeige können Sie selbst oder der beauftragte Betrieb einbringen. Viele Tischler und Fensterbauer übernehmen das als Teil des Auftrags, besonders in Wien. Klären Sie das im Kostenvoranschlag und rechnen Sie die Monatsfrist in Schutzzonen in den Zeitplan ein.
Quelle: wien.gv.at
Förderung
Wien fördert den Austausch von Fenstern unter anderem über ein Programm für Schall- und Wärmeschutzfenster und über die thermische Sanierung, Niederösterreich über die Eigenheimsanierung der Wohnbauförderung. Die Programme stehen mit Quelle auf unserer Seite zu Fenstern. Klären Sie vor dem Auftrag, ob der Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt werden muss.
Typische Fehler
- In Wien bei einem Altbau ohne Bauanzeige getauscht.
- In der Schutzzone vor Ablauf der Monatsfrist begonnen.
- Im Zinshaus andere Fenster gewählt als die übrigen Wohnungen.
- In einem niederösterreichischen Altortgebiet die Gestalt verändert, ohne Bewilligung.
- Förderantrag nach Beginn der Arbeiten gestellt.
Ein Beispiel aus einem Wiener Gründerzeithaus
Ein Wohnungseigentümer im 16. Bezirk möchte seine alten Kastenfenster tauschen. Das Haus stammt aus der Gründerzeit, liegt aber nicht in einer Schutzzone. Weil es vor 1945 errichtet wurde, ist der Tausch bei der Baupolizei anzuzeigen, und die neuen Fenster müssen zum einheitlichen Erscheinungsbild passen. Die Hausverwaltung legt die Vorgaben fest, der Tischler baut neue Kastenfenster mit gleicher Teilung und reicht die Bauanzeige ein.
Quelle: wien.gv.at
Ein Beispiel aus einem niederösterreichischen Ort
In einem Einfamilienhaus am Ortsrand einer niederösterreichischen Gemeinde sollen die Holzfenster aus den siebziger Jahren durch Kunststofffenster in gleicher Größe und Teilung ersetzt werden. Das Haus liegt nicht in einer Schutzzone. Weil sich die äußere Gestalt nicht erheblich ändert, ist der Tausch bewilligungs- und meldefrei. Im Ortskern mit Altortgebiet wäre dieselbe Maßnahme bewilligungspflichtig gewesen.
Quelle: ogd.ris.bka.gv.at
Andere Bundesländer
Die übrigen Bundesländer regeln den Fenstertausch in ihren eigenen Bauordnungen, teils ähnlich, teils anders. Schutzzonen, Ortsbildschutz und Altstadtgesetze gibt es in vielen Städten, etwa das Altstadterhaltungsgesetz in Graz. Fragen Sie im Zweifel bei der Baubehörde Ihrer Gemeinde nach; ein erfahrener Betrieb aus der Region kennt die Praxis vor Ort.
Quelle: ogd.ris.bka.gv.at
Was im Kostenvoranschlag stehen sollte
- Anzahl, Maße und Teilung der Fenster
- Material, Farbe und Öffnungsart
- U-Wert des gesamten Fensters
- Einbau mit luftdichtem Anschluss und Fensterbänken
- Einbringen der Bauanzeige, wenn nötig
- Demontage und Entsorgung der alten Fenster
Zeitplan für den Tausch
Rechnen Sie mit Lieferzeiten für Fenster nach Maß und, in Wiener Schutzzonen, mit der Monatsfrist nach vollständiger Bauanzeige. Der Einbau selbst dauert je Fenster meist nicht lange, die Nacharbeiten an Laibungen und Fensterbänken brauchen zusätzliche Zeit. Planen Sie den Tausch außerhalb der Heizsaison, wenn möglich.
Anfrage über Offrano
Über Offrano geht Ihre Anfrage für einen Fenstertausch an genau einen Betrieb aus Ihrer Region. Nennen Sie Bundesland, Gemeinde, Baujahr, Anzahl und Art der Fenster und ob das Haus in einer Schutzzone liegt.