Begriff
Baubewilligung: was der Begriff bedeutet
Die behördliche Erlaubnis, ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben auszuführen, erteilt von der Baubehörde der Gemeinde.
Welche Vorhaben eine Baubewilligung brauchen, regeln die Bauordnungen der Länder. Daneben gibt es anzeige- oder meldepflichtige und freie Vorhaben.
Bewilligung, Anzeige, Meldung
Die Niederösterreichische Bauordnung unterscheidet bewilligungspflichtige, meldepflichtige sowie bewilligungs-, anzeige- und meldefreie Vorhaben. So sind etwa Wärmepumpen und Klimaanlagen bis zu einer bestimmten Leistung frei, außer in Schutzzonen bei Einsehbarkeit.
Fragen Sie im Zweifel beim Gemeindeamt oder Magistrat nach, bevor Sie beauftragen. Die Bauordnungen unterscheiden sich von Land zu Land deutlich; was in Niederösterreich frei ist, kann in Wien anzeigepflichtig sein. Ein Planer oder Baumeister kennt die Regeln Ihres Landes.
Quelle: ogd.ris.bka.gv.at · ogd.ris.bka.gv.at