Garten- und Landschaftsbau
Gartengestaltung in Österreich: ein Kostenvoranschlag von genau einem Betrieb
Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Ob Neubaugarten auf verdichtetem Boden oder Umgestaltung eines alten Gartens: Was später wächst, entscheidet sich bei Boden, Gefälle und Zufahrt. Diese Seite erklärt, was ein Garten- und Landschaftsbaubetrieb übernimmt, welche Regeln in Österreich zu beachten sind und welche Angaben der Betrieb für einen Kostenvoranschlag braucht. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus Ihrer Region.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Was ein Landschaftsgärtner übernimmt
- Gartenplanung mit Aufteilung, Wegen, Pflanzplan und Reihenfolge der Arbeiten.
- Neuanlage: Erdarbeiten, Bodenverbesserung, Beete, Einfassungen und Wege.
- Rasen als Saat oder Fertigrasen, mit sorgfältig vorbereitetem Untergrund.
- Bepflanzung mit Hecken, Sträuchern, Stauden und Bäumen passend zu Standort und Klima, im Alpenraum anders als im pannonischen Osten.
- Bewässerungsanlage mit Zonensteuerung, bei Bedarf mit Regenwasserspeicher.
- Gartenteich mit Abdichtung, Uferzonen und Technik.
Boden, Gefälle, Zufahrt
Nach dem Hausbau ist der Boden oft verdichtet und mit Bauresten durchsetzt. Ohne Lockerung und Bodenverbesserung bleibt Wasser stehen und Rasen kümmert. Ein guter Betrieb sieht sich den Boden an, bevor er Mengen ansetzt.
Ebenso wichtig sind Gefälle weg vom Haus, Leitungen im Garten und die Zufahrt. Wo kein Bagger hinkommt, wird mit Kleingeräten oder von Hand gearbeitet, und das verändert den Aufwand deutlich.
Anfrage stellenGewerbe und Landesregeln in Österreich
Gärtner ist nach der Gewerbeordnung ein reglementiertes Gewerbe (verbundenes Handwerk mit Florist). Ob ein Betrieb die passende Gewerbeberechtigung hat, können Sie im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) nachsehen.
Bau- und Naturschutzrecht sind Landessache. Stützmauern, Geländeveränderungen oder größere Teiche können je nach Bundesland bewilligungs- oder anzeigepflichtig sein; Auskunft gibt die Baubehörde, also Gemeinde oder Magistrat. Auch Bäume sind teils geschützt: In Wien etwa braucht das Entfernen von Bäumen, die unter das Baumschutzgesetz fallen, eine behördliche Bewilligung, meist mit Ersatzpflanzung. Soll für die Neugestaltung ein Baum weichen, klären Sie das vorher.
Quelle: ogd.ris.bka.gv.at · ogd.ris.bka.gv.at · ogd.ris.bka.gv.at
Was der Betrieb für den Kostenvoranschlag braucht
- ob Sie Eigentümer sind; im Wohnungseigentum ist der Garten oft allgemeiner Teil oder einer Wohnung zugeordnet
- die ungefähre Gartenfläche
- welche Arbeiten anfallen: Planung, Erdarbeiten, Rasen, Bepflanzung, Wege und Terrasse, Bewässerung
- ob der Garten mit Maschinen erreichbar ist
- den gewünschten Beginn und einen groben Budgetrahmen
- Besonderheiten wie Hanglage, vorhandene Bäume, Kinder, Hunde oder wie viel Pflege Sie später selbst leisten möchten
Worauf Sie beim Kostenvoranschlag achten sollten
- Ist er kostenlos, und ist er verbindlich oder unverbindlich? Klären Sie das vorher.
- Sind Erdarbeiten, Bodenverbesserung und Entsorgung von Aushub mit Mengen angeführt?
- Sind Pflanzen mit Art, Sorte und Qualität benannt oder nur pauschal?
- Ist eine Fertigstellungspflege bis zum Anwachsen enthalten, und wer gießt in dieser Zeit?
- Was gilt, wenn Pflanzen nicht anwachsen?
Wie Offrano Ihre Anfrage weitergibt
Sie beschreiben Ihren Garten und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Gartenbetriebe aus Ihrer Region sehen nur die Eckdaten. Genau ein Betrieb kann übernehmen und bezahlt Offrano dafür; für Sie ist die Anfrage kostenlos und unverbindlich. Vor der Weitergabe Ihrer Kontaktdaten erhalten Sie per E-Mail Name, Anschrift und Telefonnummer des Betriebs.
Geprüft ist nur, dass der Betrieb als Unternehmen existiert, nicht seine Arbeit. Eine Zusage, dass sich jemand meldet, gibt es nicht; nach 21 Tagen ohne Übernahme nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot. Den Auftrag vereinbaren Sie direkt mit dem Betrieb.
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Häufige Fragen
Wann sollte ich anfragen?
Möglichst früh. Im Frühjahr sind Gartenbetriebe stark ausgelastet. Planung und Erdarbeiten lassen sich oft schon vorher erledigen, solange der Boden nicht gefroren oder nass ist.
Darf ich für den neuen Garten einen Baum entfernen?
Das hängt vom Bundesland und oft von der Gemeinde ab. In Wien etwa braucht das Entfernen geschützter Bäume eine Bewilligung, meist mit Ersatzpflanzung. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde oder dem Magistrat nach.
Quelle: ogd.ris.bka.gv.at
Fertigrasen oder Saat?
Fertigrasen ist sofort grün, braucht anfangs aber viel Wasser und kostet mehr. Saat dauert länger. Bei beiden entscheidet der Untergrund.
Brauche ich für eine Stützmauer eine Baubewilligung?
Das regelt die Bauordnung Ihres Bundeslandes, und die Grenzen unterscheiden sich. Klären Sie es mit der Baubehörde, bevor der Betrieb mit der Mauer beginnt.
Kann ich Teile selbst übernehmen?
Ja, viele Betriebe kalkulieren Teilleistungen. Schreiben Sie in die Anfrage, was Sie selbst machen möchten.
Was ist eine Fertigstellungspflege?
Die Pflege nach dem Pflanzen, bis Rasen und Gehölze angewachsen sind: gießen, mähen, nachdüngen, Unkraut entfernen. Klären Sie im Kostenvoranschlag, wie lange sie dauert und wer in dieser Zeit für das Gießen zuständig ist.
Was kostet mich die Anfrage?
Nichts. Offrano wird vom übernehmenden Betrieb bezahlt, und seinen Kostenvoranschlag können Sie ablehnen.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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