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Gartenpflege

Gartenpflege in Österreich: ein Angebot von genau einem Betrieb

Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Gartenpflege

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Vorhaben

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Welche Arbeiten? (Pflichtfeld)
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Soll der Grünschnitt entsorgt werden? (Pflichtfeld)
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Wo ist das Vorhaben?

Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Ein Garten verlangt Arbeit vor allem zur richtigen Zeit: Rasen in der Wachstumsphase, Hecken nach dem Austrieb, Laub im Herbst. Ein Gartenbetrieb kalkuliert nach Fläche, Häufigkeit und Entsorgung. Diese Seite erklärt, welche Pflege Sie beauftragen können, was beim Schnitt von Hecken und Bäumen in Österreich zu beachten ist und welche Angaben der Betrieb braucht. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus Ihrer Region.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Welche Pflege Sie beauftragen können

  • Rasenmähen mit Kantenschnitt, auf Wunsch auch Vertikutieren und Düngen.
  • Heckenschnitt als Formschnitt, bei verwilderten Hecken auch ein stärkerer Rückschnitt zur passenden Jahreszeit.
  • Laubentfernung im Herbst von Rasen, Wegen und Beeten.
  • Frühjahrs- und Herbstpflege: Beete säubern, Stauden zurückschneiden, Sträucher auslichten, Garten einwintern.
  • Regelmäßige Gartenpflege über die Saison, etwa für Zweitwohnsitze, vermietete Häuser oder Wohnanlagen.

Schnitt und Schutz: Landessache in Österreich

Naturschutz ist in Österreich Sache der Bundesländer. Ob und wann Hecken und Gehölze stark zurückgeschnitten oder entfernt werden dürfen und wie brütende Vögel geschützt sind, regeln die Landesgesetze unterschiedlich. Ein Formschnitt, der nur den Zuwachs nimmt, ist in der Regel unproblematisch; ein kräftiger Rückschnitt gehört in die Zeit außerhalb der Brutsaison. Ein sorgfältiger Betrieb sieht vor dem Schnitt nach Nestern.

Bäume können zusätzlich geschützt sein. In Wien etwa fallen Bäume ab einem Stammumfang von 40 cm, gemessen in einem Meter Höhe, unter das Baumschutzgesetz; Obstbäume bestimmter Arten sind ausgenommen. Wer dort einen geschützten Baum entfernen will, braucht eine Bewilligung. Pflegearbeiten an großen Bäumen übernehmen spezialisierte Baumpflegebetriebe.

Quelle: ogd.ris.bka.gv.at · ogd.ris.bka.gv.at

Anfrage stellen

Was ein Betrieb für das Angebot braucht

  • die ungefähre Gartenfläche
  • welche Arbeiten anfallen: Rasenmähen, Heckenschnitt, Beetpflege, Laub, Gehölzschnitt
  • wie oft: einmalig, wöchentlich oder vierzehntäglich, monatlich oder nach Bedarf in der Saison
  • ob der Grünschnitt mitgenommen werden soll
  • den gewünschten Beginn
  • Besonderheiten wie Länge und Höhe der Hecke, Hanglage, Zugang nur über das Stiegenhaus oder die Wohnung, vorhandener Mähroboter, Schlüsselübergabe

Worauf Sie beim Angebot achten sollten

  • Abrechnung pro Einsatz, pro Stunde oder als Saisonpauschale, und was bei Schlechtwetter gilt
  • ob Abtransport und Entsorgung des Grünschnitts, etwa über ein Altstoffsammelzentrum oder eine Kompostieranlage, enthalten sind
  • bei Daueraufträgen: Laufzeit, Kündigung, Zahl der Einsätze und wie Zusatzarbeiten vereinbart werden
  • ob eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht, falls beim Mähen etwas beschädigt wird
  • ob Baumpflege dazugehört oder ausdrücklich ausgenommen ist

Einmalig oder regelmäßig

Ein einmaliger Einsatz passt, wenn ein Garten nach längerer Zeit wieder in Form kommen soll. Regelmäßige Pflege ist planbarer, und der Betrieb bemerkt Probleme früh. Bei Wohnanlagen klären Sie vorher mit Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft, wer beauftragt und wie abgerechnet wird.

Wie Offrano vermittelt

Sie beschreiben Ihren Garten und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Gartenbetriebe aus Ihrer Region sehen nur die Eckdaten. Genau ein Betrieb kann die Anfrage übernehmen und bezahlt Offrano dafür; für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich. Vor der Weitergabe Ihrer Daten schicken wir Ihnen Name, Anschrift und Telefonnummer des Betriebs.

Wir prüfen, dass der Betrieb als Unternehmen existiert, nicht seine Arbeit. Ob sich ein Betrieb meldet, können wir nicht zusagen; nach 21 Tagen ohne Übernahme nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot. Den Pflegeauftrag vereinbaren Sie direkt mit dem Betrieb.

Leistungen

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Häufige Fragen

Wann darf ich eine Hecke stark zurückschneiden lassen?

Das regeln die Naturschutzgesetze der Bundesländer unterschiedlich. Formschnitte sind in der Regel unproblematisch, starke Rückschnitte gehören außerhalb der Brutzeit. Im Zweifel fragen Sie die Naturschutzbehörde Ihres Landes oder Bezirks.

Ist ein Baum in meinem Garten geschützt?

Das hängt vom Bundesland und teils von der Gemeinde ab. In Wien gilt das Baumschutzgesetz für Bäume ab einem Stammumfang von 40 cm in einem Meter Höhe, mit Ausnahmen für bestimmte Obstbäume.

Wer entsorgt den Grünschnitt?

Viele Betriebe nehmen ihn mit und verrechnen die Entsorgung. Alternativ bleibt er für Biotonne, Kompost oder das Altstoffsammelzentrum. Geben Sie Ihren Wunsch an.

Muss ich bei der Pflege anwesend sein?

Nicht unbedingt. Vereinbaren Sie Zugang, Wasseranschluss und eine kurze Nachricht nach jedem Einsatz.

Lohnt sich ein Pflegevertrag?

Wenn Sie die Arbeit dauerhaft abgeben möchten, ja. Achten Sie auf Laufzeit, Zahl der Einsätze und Kündigungsmöglichkeiten.

Wer beauftragt die Gartenpflege in einer Wohnanlage?

In der Regel die Hausverwaltung im Namen der Eigentümergemeinschaft. Als einzelner Wohnungseigentümer können Sie für einen Garten anfragen, der Ihrer Wohnung zugeordnet ist; für allgemeine Flächen klären Sie das vorher mit der Verwaltung.

Was kostet mich die Anfrage?

Nichts. Offrano wird vom Betrieb bezahlt, der die Anfrage übernimmt.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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