Gartenpflege
Gartenunterhalt in der Schweiz: eine Offerte von genau einem Betrieb
Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Ein Garten braucht Arbeit vor allem zur richtigen Zeit: Rasen in der Wachstumszeit, Hecken nach dem Austrieb, Laub im Herbst. Ein Gartenbetrieb offeriert nach Fläche, Häufigkeit und Entsorgung. Hier lesen Sie, welchen Unterhalt Sie vergeben können, welche kantonalen und kommunalen Regeln gelten können und welche Angaben der Betrieb braucht. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus Ihrer Region.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Welchen Unterhalt Sie vergeben können
- Rasenmähen mit Kantenschnitt, auf Wunsch Vertikutieren und Düngen.
- Heckenschnitt als Formschnitt, bei verwilderten Hecken auch ein stärkerer Rückschnitt zur passenden Zeit.
- Laub räumen im Herbst von Rasen, Wegen, Sitzplatz und Beeten.
- Frühlings- und Herbstunterhalt: Beete säubern, Stauden schneiden, Sträucher auslichten, Garten einwintern.
- Regelmässiger Gartenunterhalt über die Saison, etwa für Ferienwohnungen, Mehrfamilienhäuser oder Liegenschaften ohne Hauswart.
Kantonale und kommunale Regeln
Grenzabstände und Höhen von Hecken und Bäumen gegenüber dem Nachbarn regeln die Kantone, meist im Einführungsgesetz zum ZGB. Entlang von Strassen und Trottoirs verlangen kantonales Strassenrecht und Gemeinden oft, dass Hecken und Äste zurückgeschnitten werden, damit Sicht und Durchgang frei bleiben. Ihre Gemeinde gibt Auskunft über die Werte vor Ort.
Hecken sind Lebensraum für Vögel. Ein kräftiger Rückschnitt gehört deshalb in die Zeit ausserhalb der Brutsaison, und ein sorgfältiger Betrieb schaut vor dem Schnitt nach Nestern. Grosse Bäume können durch kommunale Schutzbestimmungen geschützt sein; Arbeiten daran übernehmen spezialisierte Baumpflegebetriebe.
Anfrage stellenWelche Angaben ein Betrieb für die Offerte braucht
- die ungefähre Gartenfläche
- welche Arbeiten anfallen: Rasenmähen, Heckenschnitt, Beetpflege, Laub, Gehölzschnitt
- wie oft: einmalig, wöchentlich oder vierzehntäglich, monatlich oder nach Bedarf in der Saison
- ob das Grüngut mitgenommen werden soll
- den gewünschten Beginn
- Besonderheiten wie Länge und Höhe der Hecke, Hanglage, Zugang nur durchs Haus, Mähroboter, Schlüsselübergabe oder Absprache mit dem Hauswart
Worauf Sie bei der Offerte achten sollten
- Abrechnung pro Einsatz, nach Stunden oder als Jahrespauschale, und was bei Regen gilt
- ob Abtransport und Entsorgung des Grünguts enthalten sind oder separat verrechnet werden
- bei Unterhaltsverträgen: Laufzeit, Kündigungsfrist, Zahl der Einsätze und wie Zusatzarbeiten bestellt werden
- ob die MWST ausgewiesen ist
- ob eine Betriebshaftpflicht besteht und ob Baumpflege dazugehört oder ausdrücklich ausgenommen ist
Einmalig oder im Abonnement
Ein einmaliger Einsatz passt, wenn ein Garten nach längerer Zeit wieder in Ordnung kommen soll, etwa vor einer Wohnungsabgabe oder einem Verkauf. Ein Unterhaltsvertrag ist planbarer, und der Betrieb bemerkt Probleme früh. Bei Mehrfamilienhäusern und im Stockwerkeigentum klären Sie vorher mit Verwaltung oder Gemeinschaft, wer den Auftrag erteilt und wie die Kosten verteilt werden.
Vor einer Wohnungsabgabe lohnt sich ein Blick in den Mietvertrag: Oft ist geregelt, welchen Gartenunterhalt die Mieterschaft übernimmt und in welchem Zustand der Garten zurückgegeben wird.
So vermittelt Offrano
Sie beschreiben Ihren Garten und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Gartenbetriebe aus Ihrer Region sehen nur die Eckdaten. Genau ein Betrieb kann die Anfrage übernehmen und bezahlt Offrano dafür; für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich. Bevor er Ihre Kontaktdaten sieht, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer.
Geprüft ist nur, dass der Betrieb als Unternehmen existiert, nicht die Qualität seiner Arbeit. Eine Zusage, dass sich ein Betrieb meldet, gibt es nicht; ohne Übernahme innerhalb von 21 Tagen nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot. Den Auftrag vergeben Sie direkt.
Leistungen
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Häufige Fragen
Wie hoch darf meine Hecke an der Grenze sein?
Das regelt Ihr Kanton, meist im Einführungsgesetz zum ZGB, oft abhängig vom Abstand zur Grenze. Die Gemeinde oder ein ortskundiger Gartenbetrieb kennen die Werte.
Muss ich Hecken entlang der Strasse zurückschneiden?
Häufig ja, damit Sicht und Durchgang frei bleiben. Die Vorgaben stammen aus kantonalem Strassenrecht und kommunalen Reglementen. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach.
Wer entsorgt das Grüngut?
Viele Betriebe nehmen es mit und verrechnen die Entsorgung. Alternativ bleibt es für die Grüngutabfuhr der Gemeinde oder den Kompost.
Muss ich beim Unterhalt zu Hause sein?
Nicht unbedingt. Vereinbaren Sie Zugang, Wasseranschluss und eine kurze Rückmeldung nach jedem Einsatz.
Lohnt sich ein Unterhaltsvertrag?
Wenn Sie die Arbeit dauerhaft abgeben möchten, ja. Achten Sie auf Laufzeit, Zahl der Einsätze und Kündigungsfrist.
Wer vergibt den Gartenunterhalt im Stockwerkeigentum?
Meist die Verwaltung im Auftrag der Gemeinschaft. Für einen Garten mit Sondernutzungsrecht können Sie selbst anfragen; für gemeinschaftliche Flächen klären Sie das vorher mit der Verwaltung.
Was kostet mich die Anfrage?
Nichts. Offrano wird vom übernehmenden Betrieb bezahlt; seine Offerte ist unverbindlich.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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