Elektriker
Elektriker in der Schweiz: eine Offerte von genau einem Betrieb
Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Zusätzliche Steckdosen, eine neue Elektroinstallation beim Umbau, eine moderne Hausverteilung oder der Sicherheitsnachweis für die periodische Kontrolle: In der Schweiz regelt die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV), wer solche Arbeiten ausführen und kontrollieren darf. Hier lesen Sie, was ein Elektroinstallateur übernimmt, welche Angaben er für eine Offerte braucht und wie Ihre Anfrage an genau einen Betrieb aus Ihrer Region geht.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Was ein Elektroinstallateur für Sie ausführt
- Neuinstallation in Neubau, Anbau oder ausgebautem Estrich, von der Planung bis zur Schlusskontrolle.
- Erneuerung der Elektroinstallation, meist zusammen mit einem Umbau von Küche, Bad oder ganzer Wohnung.
- Erweiterung um Steckdosen, Anschlüsse für Aussenbereich, Garage oder Velokeller und eigene Leitungen für grosse Geräte.
- Hausverteilung oder Zählertableau erneuern, oft als Voraussetzung für Ladestation, Wärmepumpe oder Photovoltaikanlage.
- Smart Home mit Funk oder Busleitung für Licht, Storen und Heizung.
- Kontrolle und Sicherheitsnachweis für bestehende Installationen, etwa wenn die Netzbetreiberin dazu auffordert.
NIV, Installationsbewilligung und Sicherheitsnachweis
Wer elektrische Installationen erstellt, ändert oder instand stellt, braucht nach der NIV eine Bewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI). Elektroinstallateure arbeiten mit der allgemeinen Installationsbewilligung; daneben gibt es eingeschränkte Bewilligungen für eng umrissene Arbeiten. Ausnahmen für Eigentümerinnen und Eigentümer regelt Art. 16 NIV; wir geben dazu bewusst keine Anleitung, weil Fehler lebensgefährlich sind.
Ein Sicherheitsnachweis (SiNa) bestätigt, dass eine Installation den Anforderungen der NIV entspricht. Er wird bei der Übergabe an den Eigentümer erstellt, bei Neubau, Umbau und Erweiterung und periodisch. Für die periodische Kontrolle fordert die Netzbetreiberin die Eigentümer schriftlich auf, den Nachweis bis zum Ende der Kontrollperiode einzureichen. Erstellt wird er vom Elektroinstallateur oder von einem unabhängigen Kontrollorgan, bei Abnahmekontrollen immer vom unabhängigen Kontrollorgan.
Quelle: esti.admin.ch · esti.admin.ch · esti.admin.ch
Anfrage stellenErweitern oder erneuern
In älteren Liegenschaften zeigt oft erst die Kontrolle, ob eine Erweiterung reicht. Hinweise auf eine Erneuerung sind fehlende Fehlerstrom-Schutzschalter, Leitungen ohne Schutzleiter, alte Schmelzsicherungen oder Steckdosen, die warm werden. Mängel aus einer periodischen Kontrolle müssen behoben werden, bevor der Sicherheitsnachweis eingereicht werden kann; lassen Sie sich die Mängelliste erklären und offerieren.
Riecht es verschmort, lassen Sie betroffene Geräte ausgeschaltet. Offrano ist kein Notdienst; bei akuter Gefahr sind Feuerwehr und die Störungsnummer Ihrer Netzbetreiberin zuständig.
Welche Angaben ein Betrieb für die Offerte braucht
- die Art der Liegenschaft: Einfamilienhaus, Reihenhaus, Mehrfamilienhaus, Wohnung oder Gewerbe
- das ungefähre Baujahr
- ob Sie Eigentümer sind; als Mieterin oder Mieter braucht es die Zustimmung der Verwaltung, im Stockwerkeigentum betrifft die Hauptverteilung oft gemeinschaftliche Teile
- worum es geht: Neuinstallation, Erneuerung, Erweiterung, Störung oder Kontrolle
- die ungefähre Wohn- oder Nutzfläche
- wie dringend es ist und welcher Budgetrahmen in Franken realistisch ist
- Besonderheiten, etwa eine Aufforderung der Netzbetreiberin, eine geplante Ladestation oder ein Hauswart, der den Zugang regelt
Worauf Sie bei der Offerte achten sollten
- Sind Leitungen, Apparate, Verteilung und Arbeitsaufwand einzeln aufgeführt und ist die MWST ausgewiesen?
- Sind Spitz- und Gipserarbeiten enthalten oder separat zu vergeben?
- Ist die Schlusskontrolle mit Sicherheitsnachweis enthalten, und wer übernimmt eine nötige Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan?
- Wer meldet die Arbeiten der Netzbetreiberin, und wer koordiniert einen Zählerwechsel?
- Wie wird abgerechnet, wenn beim Öffnen der Wände mehr Aufwand sichtbar wird?
So vermittelt Offrano Ihre Anfrage
Sie beschreiben das Vorhaben und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Elektroinstallateure aus Ihrer Region sehen danach nur die Eckdaten, ohne Namen und Kontakt. Genau ein Betrieb kann die Anfrage übernehmen und bezahlt Offrano dafür; für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich. Bevor er Ihre Kontaktdaten sieht, erhalten Sie per E-Mail seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer.
Wir prüfen nur, dass es den Betrieb als Unternehmen gibt, nicht seine Arbeit und nicht seine Bewilligung. Eine Zusage, dass sich ein Betrieb meldet, gibt es nicht; übernimmt innerhalb von 21 Tagen keiner, nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot. Den Auftrag vergeben Sie direkt an den Betrieb.
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Häufige Fragen
Was ist ein Sicherheitsnachweis?
Er bestätigt, dass eine elektrische Installation den Anforderungen der NIV entspricht. Er wird bei Übergabe, nach Umbauten und Erweiterungen sowie periodisch erstellt, vom Elektroinstallateur oder von einem unabhängigen Kontrollorgan.
Quelle: esti.admin.ch
Die Netzbetreiberin verlangt einen Sicherheitsnachweis. Was nun?
Sie beauftragen ein unabhängiges Kontrollorgan oder einen berechtigten Betrieb mit der Kontrolle. Stellt dieser Mängel fest, lassen Sie sie beheben und reichen den Nachweis bis zum Ende der Kontrollperiode ein. In der Anfrage können Sie beides zusammen beschreiben.
Quelle: esti.admin.ch
Darf ich als Eigentümer selbst installieren?
Die NIV kennt dafür nur eng begrenzte Ausnahmen in Art. 16. Wir erklären das bewusst nicht als Anleitung; fragen Sie im Zweifel beim ESTI oder Ihrer Netzbetreiberin nach.
Quelle: esti.admin.ch
Brauche ich für eine Ladestation eine neue Verteilung?
Nicht immer. Ob Platz und Absicherung reichen, klärt der Installateur vor Ort, bei Bedarf zusammen mit der Netzbetreiberin. Erwähnen Sie die Ladestation schon in der Anfrage.
Hilft Offrano bei einer Störung sofort?
Nein, Offrano ist kein Pikettdienst. Ob und wann ein Betrieb Ihre Anfrage übernimmt, können wir nicht zusagen. Bei Gefahr rufen Sie die Feuerwehr oder die Störungsnummer der Netzbetreiberin.
Was kostet mich die Anfrage?
Nichts. Offrano wird vom Betrieb bezahlt, der Ihre Anfrage übernimmt. Ob Sie seine Offerte annehmen, entscheiden Sie frei.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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