Energie und Förderung in der Schweiz: Orientierung vor dem Entscheid
Heizungsersatz, Solaranlage, Dämmung oder ein GEAK: Diese Vorhaben hängen zusammen, und die Reihenfolge entscheidet oft mehr über das Ergebnis als die Wahl des Geräts. In der Schweiz kommt dazu, dass vieles kantonal geregelt ist, von den Energievorschriften beim Heizungsersatz bis zu den Fördersätzen. Hier finden Sie den Überblick.
Artikel
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Welche Vorhaben hierher gehören
- Wärmepumpe und Heizungsersatz: Eignung des Hauses, Bauarten, Heizleistung, Einstellung
- Solaranlage und Batteriespeicher: Dachfläche, Eigenverbrauch, Anschluss an das Netz des Elektrizitätswerks
- Ladestation (Wallbox): Ladeleistung, Hausanschluss, Meldung an den Netzbetreiber
- Energieberatung und GEAK
- energetische Sanierung: Dämmung, Fenster, Lüftung
- Klimaanlage: Split-Geräte, Kältemittel, Aufstellort
Erst der Plan, dann die Technik
Wer zuerst die Heizung ersetzt und später dämmt, hat danach oft eine zu gross bemessene Anlage. Ein GEAK Plus zeigt den Zustand des Gebäudes und schlägt Massnahmen in einer sinnvollen Reihenfolge vor; viele Kantone setzen ihn für bestimmte Förderbeiträge voraus.
Die Solaranlage hängt vor allem vom Dach ab. Steht eine Dachsanierung beim Spengler oder Dachdecker an, gehört sie vor die Anlage.
Förderung und Vorschriften: Bund, Kanton, Gemeinde
Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen fördert Dämmung, Heizungsersatz und Gesamtsanierungen; welche Massnahmen zu welchen Bedingungen gefördert werden, legt jeder Kanton fest. Solaranlagen werden über die Einmalvergütung des Bundes gefördert, die Pronovo abwickelt. Einzelheiten stehen unten mit Quelle. Viele Gemeinden und Elektrizitätswerke haben eigene Programme.
Bei den Kantonen liegen auch die Energievorschriften für Gebäude, etwa was beim Ersatz einer Öl- oder Gasheizung verlangt wird. Klären Sie vor der Offerte bei der Energiefachstelle Ihres Kantons, was für Ihr Haus gilt und ob das Gesuch vor Baubeginn eingereicht sein muss.
Was ein Betrieb für die Offerte wissen will
- Gebäudeart, Baujahr und beheizte Fläche
- die heutige Heizung, etwa Öl, Gas, Elektroheizung oder Holz, und wie die Wärme verteilt wird
- Zustand und Ausrichtung des Dachs bei einer Solaranlage
- ob Förderbeiträge beantragt werden sollen
- Zeitrahmen und grober Budgetrahmen in Franken
Was hier an Artikeln erscheint
Nach und nach erscheinen Artikel zu Einzelfragen: wie man eine Wärmepumpen-Offerte liest, was ein GEAK Plus bringt, wann eine Solaranlage nur gemeldet werden muss. Anleitungen für Arbeiten an Gas, Strom, Kältemittel oder auf dem Dach gibt es hier bewusst nicht.
Wie Offrano dabei hilft
Die Ratgeber erklären, damit Sie eine Offerte verstehen und die richtigen Fragen stellen. Die Arbeit selbst gehört in die Hände eines Betriebs. Über das Formular jeder Branchenseite beschreiben Sie Ihr Vorhaben einmal; genau ein Betrieb aus Ihrer Region kann die Anfrage übernehmen und bezahlt Offrano dafür. Für Sie ist das kostenlos und unverbindlich.
Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten sieht, erhalten Sie seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer per E-Mail. Geprüft ist, dass es ihn als Unternehmen gibt, nicht die Qualität seiner Arbeit. Dass sich ein Betrieb meldet, können wir nicht zusagen.
Häufige Fragen
Womit fange ich an: Heizung, Dämmung oder Solar?
Mit einem Plan. Ein GEAK Plus oder eine Energieberatung zeigt die sinnvolle Reihenfolge für Ihr Haus. Solar hängt vor allem vom Zustand des Dachs ab.
Wer ist für Förderbeiträge zuständig?
Für das Gebäudeprogramm die Energiefachstelle Ihres Kantons, für die Einmalvergütung bei Solaranlagen Pronovo. Dazu kommen Programme von Gemeinden und Elektrizitätswerken.
Braucht eine Solaranlage auf dem Dach eine Baubewilligung?
Genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern oder an Fassaden in Bau- und Landwirtschaftszonen brauchen nach dem Raumplanungsgesetz keine Baubewilligung, sie müssen nur gemeldet werden. Auf Kultur- und Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung braucht es immer eine Bewilligung, und Kantone können sie für Schutzzonen vorsehen. Massgebend ist die Auskunft Ihrer Gemeinde.
Quelle: fedlex.admin.ch
Muss ich das Fördergesuch vor dem Auftrag einreichen?
Beim Gebäudeprogramm in der Regel vor Baubeginn, bei der Einmalvergütung für Solaranlagen nach der Inbetriebnahme. Die genauen Bedingungen nennt die zuständige Stelle.
Gibt es hier Anleitungen zum Selbermachen?
Für Arbeiten an Gas, Strom, Kältemittel oder auf dem Dach nicht. Elektroinstallationen dürfen ohnehin nur berechtigte Fachleute ausführen.