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Ratgeber Energie und Förderung in der Schweiz

Nach der Montage: Einspeisung, Vergütung und Sicherheitsnachweis bei Solaranlagen

Von der Offrano-Redaktion · · 4 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Die Montage ist nicht der letzte Schritt einer Solaranlage. Danach wird der Strom, den Sie nicht selbst brauchen, ins Netz eingespeist und vom Netzbetreiber vergütet, und die Anlage muss mit einem Sicherheitsnachweis dokumentiert werden. Dieser Artikel erklärt die Abnahme- und Vergütungspflicht nach dem Energiegesetz, wie der Rückliefertarif bestimmt wird und welche Kontrollen die Niederspannungs-Installationsverordnung verlangt. Er hilft Ihnen, die Offerte des Installateurs vollständig zu lesen.

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Abnahme- und Vergütungspflicht

Netzbetreiber müssen die ihnen angebotene Elektrizität in ihrem Netzgebiet abnehmen und, wenn sie sich mit dem Produzenten nicht einigen, zu einem schweizweit harmonisierten Preis vergüten. Die Pflicht gilt für Anlagen bis zu einer bestimmten Grösse, die das Gesetz festlegt; typische Anlagen auf Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern liegen deutlich darunter.

Quelle: fedlex.admin.ch

Wie die Vergütung bestimmt wird

Die Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien richtet sich nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Für kleinere Anlagen legt der Bundesrat Minimalvergütungen fest, die sich an der Amortisation von Referenzanlagen über ihre Lebensdauer orientieren. Der Rückliefertarif schwankt also mit dem Markt, ist aber nach unten abgesichert. Wie viel Sie am Ende erhalten, hängt vom Zeitpunkt der Einspeisung und vom Netzbetreiber ab.

Quelle: fedlex.admin.ch

Eigenverbrauch zuerst

Weil der Rückliefertarif meist unter dem Preis für Netzstrom liegt, lohnt sich eine Anlage vor allem über den Eigenverbrauch. Wer Waschmaschine, Boiler, Wärmepumpe oder Elektroauto dann laufen lässt, wenn die Sonne scheint, braucht weniger Netzstrom. Ein guter Installateur schätzt den Eigenverbrauch anhand Ihres Verbrauchsprofils ab und rechnet nicht allein mit der Einspeisung.

Förderung: Einmalvergütung

Für Photovoltaikanlagen gibt es die Einmalvergütung, die über die Vollzugsstelle Pronovo beantragt wird. Bedingungen und Beträge ändern sich und stehen mit Quelle auf unserer Seite zur Photovoltaik. Die Einmalvergütung ist etwas anderes als der Rückliefertarif: Sie wird einmal ausbezahlt, der Rückliefertarif laufend für den eingespeisten Strom.

Erstprüfung und Schlusskontrolle

Vor der Inbetriebnahme einer elektrischen Installation ist eine baubegleitende Erstprüfung durchzuführen und zu protokollieren. Vor der Übergabe an den Eigentümer muss eine Schlusskontrolle durch eine fachkundige oder kontrollberechtigte Person erfolgen. Das gilt auch für Solaranlagen, die mit der Hausinstallation verbunden sind.

Quelle: fedlex.admin.ch

Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan

Übernimmt der Eigentümer vom Ersteller eine Energieerzeugungsanlage mit Verbindung zum Niederspannungsverteilnetz, veranlasst er innerhalb von sechs Monaten eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan oder eine akkreditierte Inspektionsstelle und reicht innerhalb dieser Frist den Sicherheitsnachweis ein. Die Pflicht liegt beim Eigentümer, auch wenn der Installateur die Kontrolle häufig organisiert.

Quelle: fedlex.admin.ch

Was im Sicherheitsnachweis steht

  • Adresse der Installation und des Eigentümers
  • Beschreibung der Installation mit angewendeten Normen
  • Kontrollperiode
  • Name und Adresse des Installateurs
  • Ergebnisse der Schlusskontrolle
  • bei Abnahmekontrollen Name und Ergebnis des unabhängigen Kontrollorgans

Quelle: fedlex.admin.ch

Was in der Offerte stehen sollte

Eine vollständige Offerte nennt nicht nur Module, Wechselrichter und Montage, sondern auch die Anmeldung beim Netzbetreiber, die Schlusskontrolle, die Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan und die Unterstützung beim Antrag auf Einmalvergütung. Fehlt die Abnahmekontrolle, fragen Sie nach, ob sie separat verrechnet wird und wer sie beauftragt.

Wer Solaranlagen anschliessen darf

Arbeiten an elektrischen Installationen brauchen in der Schweiz eine Installationsbewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats. Das Dachdeckerhandwerk kann die Module montieren, den elektrischen Anschluss und die Kontrollen übernimmt ein Betrieb mit Bewilligung. Klären Sie, wer welchen Teil verantwortet, besonders wenn mehrere Firmen beteiligt sind.

Quelle: esti.admin.ch

Typische Fehler

  • Mit dem Rückliefertarif statt mit dem Eigenverbrauch gerechnet.
  • Abnahmekontrolle vergessen oder zu spät veranlasst.
  • Sicherheitsnachweis nicht aufbewahrt.
  • Anmeldung beim Netzbetreiber nicht vor der Montage geklärt.
  • Förderantrag und Rückliefertarif verwechselt.

Ein Beispiel

Ein Ehepaar in einem Einfamilienhaus im Kanton Bern lässt eine Solaranlage montieren. Der Installateur meldet die Anlage beim Netzbetreiber an, führt Erstprüfung und Schlusskontrolle durch und organisiert die Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan. Den Sicherheitsnachweis reicht das Ehepaar fristgerecht ein und legt ihn zu den Hausunterlagen. Den Antrag auf Einmalvergütung stellt der Installateur mit ihnen gemeinsam.

Quelle: fedlex.admin.ch

Anmeldung beim Netzbetreiber

Bevor eine Solaranlage ans Netz geht, wird sie beim Netzbetreiber angemeldet. Der Netzbetreiber prüft, ob der Netzanschluss die Einspeisung aufnehmen kann, und legt fest, welcher Zähler eingebaut wird. In der Regel übernimmt der Installateur die Anmeldung. Klären Sie früh, ob Anpassungen am Hausanschluss nötig sind, denn sie können Zeit und Kosten verursachen, die in einer knappen Offerte fehlen.

Herkunftsnachweise und Stromqualität

Wer Solarstrom einspeist, kann Herkunftsnachweise erhalten, die belegen, dass der Strom aus erneuerbarer Quelle stammt. Einige Netzbetreiber vergüten solche Nachweise zusätzlich oder übernehmen sie mit dem Rückliefertarif. Fragen Sie Ihren Netzbetreiber, wie er das handhabt, und vergleichen Sie die Bedingungen, bevor Sie Verträge über den Verkauf von Strom oder Nachweisen abschliessen.

Unterlagen aufbewahren

Legen Sie Sicherheitsnachweis, Anmeldung, Schema der Anlage, Datenblätter von Modulen und Wechselrichter sowie Garantieunterlagen zusammen ab. Beim nächsten periodischen Nachweis, bei einem Verkauf des Hauses oder bei einem Schaden werden sie gebraucht. Die Anlage unterliegt der gleichen Kontrollperiode wie die elektrischen Installationen des Gebäudes.

Quelle: fedlex.admin.ch

Anfrage über Offrano

Über Offrano geht Ihre Anfrage für eine Solaranlage an genau einen Installateur aus Ihrer Region. Nennen Sie Dachform, Ausrichtung und Ihren Jahresverbrauch; die Anfrage ist kostenlos.

Häufige Fragen

Muss der Netzbetreiber meinen Solarstrom abnehmen?

Ja, Netzbetreiber müssen angebotene Elektrizität in ihrem Netzgebiet abnehmen und vergüten.

Wie hoch ist der Rückliefertarif?

Er richtet sich nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis; für kleinere Anlagen gelten Minimalvergütungen des Bundesrats.

Wer muss die Abnahmekontrolle veranlassen?

Der Eigentümer, innerhalb von sechs Monaten nach Übernahme der Anlage.

Was ist der Sicherheitsnachweis?

Ein Dokument, das Installation, Kontrollen und Verantwortliche festhält und bei der Netzbetreiberin eingereicht wird.

Ist die Einmalvergütung dasselbe wie der Rückliefertarif?

Nein. Die Einmalvergütung ist eine einmalige Förderung, der Rückliefertarif die laufende Vergütung für eingespeisten Strom.

Wer meldet die Anlage beim Netzbetreiber an?

In der Regel der Installateur; klären Sie das in der Offerte.

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