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Rückliefertarif: was der Begriff bedeutet

Die Vergütung, die ein Netzbetreiber für eingespeisten Strom aus einer Solaranlage oder einer anderen erneuerbaren Anlage bezahlt.

Netzbetreiber müssen angebotenen Strom aus erneuerbaren Energien abnehmen und vergüten. Die Höhe schwankt mit dem Markt, ist für kleinere Anlagen aber nach unten abgesichert.

Wie die Vergütung bestimmt wird

Können sich Netzbetreiber und Produzent nicht einigen, wird zu einem schweizweit harmonisierten Preis vergütet. Er richtet sich nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung; für Anlagen unter einer bestimmten Leistung legt der Bundesrat Minimalvergütungen fest, die sich an der Amortisation von Referenzanlagen orientieren.

Weil der Tarif meist unter dem Preis für Netzstrom liegt, lohnt sich eine Anlage vor allem über den Eigenverbrauch.

Quelle: fedlex.admin.ch

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