Malerarbeiten
Malerarbeiten: eine Offerte von genau einem Malergeschäft
Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Ob Renovation vor dem Einzug, Auffrischen einer Mietwohnung oder neuer Fassadenanstrich: Den Aufwand bestimmen weniger die Farbe als Untergrund, Vorarbeit und die Frage, ob die Räume bewohnt sind. Hier lesen Sie, was ein Malergeschäft in der Schweiz übernimmt, welche Angaben es für eine belastbare Offerte braucht und woran Sie eine gute Offerte erkennen. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus Ihrer Region.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Was ein Malergeschäft übernimmt
- Innenanstriche von Wänden und Decken, mit Abdecken von Böden und Möbeln
- Tapezieren sowie das Entfernen alter Tapeten und Ausbessern des Untergrunds
- Lackierarbeiten an Türen, Zargen, Radiatoren, Fensterrahmen und Geländern
- Spachtel- und Dekortechniken für glatte oder gestaltete Oberflächen
- Fassadenanstriche und Holzschutz aussen, meist mit Gerüst
- Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern, abgestimmt mit Verwaltung oder Hauswart
Untergrund und Vorarbeit
Risse, lose Stellen, Wasserflecken oder Nikotin verschwinden unter Farbe nicht dauerhaft. Ein sorgfältiges Malergeschäft prüft deshalb zuerst den Untergrund und entscheidet dann über Spachteln, Grundieren oder einen isolierenden Voranstrich. Genau diese Arbeiten erklären, warum Offerten für dieselbe Wohnung weit auseinanderliegen können. Risse im Putz übernimmt je nach Umfang auch der Gipser.
In älteren Gebäuden können Spachtelmassen, Kleber oder Beläge Asbest enthalten. Stossen Sie auf Verdächtiges, arbeiten Sie nicht weiter und lassen Sie es fachkundig beurteilen. Entfernen ist keine Aufgabe für Eigenarbeit.
Aussen braucht es trockene Tage und passende Temperaturen. Klären Sie, ob Gerüst und Abdeckungen in der Offerte enthalten sind.
Anfrage stellenWas in der Schweiz dazugehört
Für Malerarbeiten gibt es in der Schweiz keine staatliche Zulassung wie einen Meisterzwang. Aussagekräftig sind Berufsabschlüsse wie das eidgenössische Fähigkeitszeugnis, der Fachausweis oder das Diplom, und ein Eintrag im Handelsregister. Fragen Sie nach, wer die Arbeiten ausführt.
Bei grösseren Aufträgen verweisen Offerten oft auf die SIA-Norm 118 als allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten. Lesen Sie, was sie für Abnahme und Mängelrüge vorsieht, oder lassen Sie es sich erklären.
Achten Sie darauf, ob Preise in Franken inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer (MWST) angegeben sind. Bei Fassaden können Gemeinde und Kanton Vorgaben zu Farbe und Ortsbild machen; bei Farbänderungen lohnt eine Nachfrage bei der Bauverwaltung.
In einer Mietwohnung regelt der Mietvertrag, was beim Auszug gilt. Soll vor der Wohnungsabgabe gestrichen werden, klären Sie mit der Verwaltung, welche Arbeiten erwartet werden, bevor Sie eine Offerte einholen.
Welche Angaben das Malergeschäft braucht
Mit wenigen Eckdaten kann der Betrieb einschätzen, ob der Auftrag passt. Im Formular fragen wir:
- die Art des Gebäudes: Wohnung, Haus, Mehrfamilienhaus oder Gewerbe
- ob die Räume bewohnt und möbliert oder leer sind
- die Anzahl Räume und die ungefähre Wohn- oder Nutzfläche
- ob auch Decken gestrichen werden sollen
- Ihren Zeitrahmen, etwa einen Zügeltermin, und einen groben Budgetrahmen in Franken
- Besonderheiten in eigenen Worten, etwa hohe Räume, Stuck oder Tapetenreste
Worauf Sie bei der Offerte achten sollten
- Sind Flächen und Arbeiten einzeln aufgeführt, getrennt nach Wänden, Decken und Lackierarbeiten?
- Welche Vorarbeiten sind enthalten, und welches Material wird verwendet?
- Wie viele Anstriche sind vorgesehen?
- Sind Gerüst, Abdeckung, Reinigung und Entsorgung enthalten?
- Pauschalpreis oder Abrechnung nach Ausmass?
- Ist der Termin mit Ihrer Wohnungsabgabe oder dem Einzug abgestimmt?
So läuft die Anfrage über Offrano
Sie beschreiben Ihr Vorhaben und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Malergeschäfte aus Ihrer Region sehen zuerst nur die Eckdaten, ohne Namen und Kontaktdaten. Übernehmen kann die Anfrage ein einziger Betrieb; er bezahlt Offrano dafür, für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich. Bevor der Betrieb Ihre Daten sieht, erhalten Sie seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer per E-Mail.
Geprüft ist, dass der Betrieb als Unternehmen existiert, etwa über UID oder Handelsregister, nicht die Qualität seiner Arbeit. Eine Zusage, dass sich jemand meldet, gibt es nicht: Übernimmt innerhalb von 21 Tagen kein Betrieb, nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot. Offrano ist nicht Vertragspartner des Auftrags.
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Häufige Fragen
Muss ich die Wohnung vor dem Streichen räumen?
Nicht unbedingt. Viele Betriebe stellen Möbel zusammen und decken sie ab. Geben Sie an, ob die Räume bewohnt sind, damit der Aufwand in der Offerte stimmt.
Muss ich beim Auszug die Wohnung streichen lassen?
Das hängt vom Mietvertrag und vom Zustand der Wände ab. Klären Sie das mit der Verwaltung, bevor Sie einen Auftrag erteilen. Bei Streitfragen hilft der Mieterverband oder die Schlichtungsbehörde weiter.
Ist die Offerte kostenlos?
In der Regel ja. Soll eine aufwendige Offerte etwas kosten, muss das vorher vereinbart sein. Fragen Sie im Zweifel beim ersten Kontakt nach.
Ist die Mehrwertsteuer im Preis enthalten?
Das muss die Offerte zeigen. Achten Sie darauf, ob die Beträge in Franken inklusive oder exklusive MWST angegeben sind.
Warum bekommt nur ein Betrieb meine Anfrage?
Damit Sie nicht von mehreren Firmen angerufen werden. Der Betrieb, der übernimmt, hat die Anfrage für sich allein und kann sich Zeit für die Besichtigung nehmen.
Was kostet mich Offrano?
Nichts. Offrano wird vom Betrieb bezahlt, der Ihre Anfrage übernimmt. Ob Sie seine Offerte annehmen, entscheiden Sie frei.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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