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Begriff

Asbest: was der Begriff bedeutet

Faserförmige Mineralien, die früher in vielen Baustoffen verwendet wurden und deren eingeatmete Fasern schwere Krankheiten verursachen können.

In der Schweiz ist Asbest seit Jahrzehnten verboten. In älteren Gebäuden ist er aber häufig noch vorhanden, etwa in Bodenbelägen, Plattenklebern, Putz und Faserzementplatten.

Vor dem Umbau abklären

Die Suva empfiehlt, in Gebäuden, die vor 1990 erstellt wurden, von Asbest auszugehen und eine mögliche Gefährdung vor Beginn der Arbeiten abzuklären. Besteht ein Verdacht, muss der Arbeitgeber die Gefahren nach der Bauarbeitenverordnung eingehend ermitteln; wird Asbest unerwartet gefunden, sind die Arbeiten einzustellen und der Bauherr zu benachrichtigen.

Die Entfernung gehört in die Hände von Firmen, die von der Suva anerkannt sind.

Quelle: suva.ch · fedlex.admin.ch

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