Fenster
Neue Fenster: eine Offerte von genau einem Fachbetrieb
Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Neue Fenster bestimmen für lange Zeit, wie warm, ruhig und sicher eine Wohnung ist. Welche Ausführung passt, hängt vom Gebäude, von der Wand und vor allem vom Einbau ab. Hier lesen Sie, welche Varianten es gibt, welche Angaben ein Fensterbauer oder Schreiner für eine belastbare Offerte braucht, was kantonal geregelt ist und wie es mit der Förderung aussieht. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus Ihrer Region.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Rahmen und Verglasung
- Kunststoff: pflegeleicht und im Bestand verbreitet; grosse Elemente brauchen eine Stahlarmierung im Profil.
- Holz: vom Schreiner gefertigt, gut reparierbar, verlangt aber Pflege der Oberfläche auf der Wetterseite.
- Holz-Metall: innen Holz, aussen eine Aluminiumschale als Wetterschutz, mit wenig Unterhalt aussen.
- Aluminium: für grosse Glasflächen, Hebeschiebetüren und Wintergärten, mit thermisch getrennten Profilen.
- Verglasung: Dreifachverglasung dämmt besser, ist aber schwerer. Schallschutz- und Sicherheitsglas sind eigene Ausführungen und sollten in der Offerte ausdrücklich stehen.
Einbau und Lüftung
Ein gutes Fenster verliert viel, wenn der Anschluss an die Wand nicht stimmt. Fachgerecht ist innen luftdicht und aussen schlagregendicht, aber dampfdurchlässig abgedichtet, mit Bändern oder Folien statt nur mit Montageschaum. Sonst sammelt sich Feuchtigkeit in der Fuge, und an der Leibung bildet sich Schimmel.
Werden alle Fenster eines älteren Hauses ersetzt, wird es dichter. Dann braucht es ein klares Lüftungsverhalten oder eine Komfortlüftung, damit die Feuchte aus der Wohnung kommt. Sprechen Sie das beim ersten Termin an.
Anfrage stellenKanton, Gemeinde und Förderung in der Schweiz
Baurecht und Energievorschriften sind in der Schweiz Sache der Kantone; die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) bilden dafür eine gemeinsame Grundlage. Ein Ersatz in gleicher Grösse und Teilung ist vielerorts bewilligungsfrei oder nur meldepflichtig. In Kernzonen, bei geschützten Bauten oder wenn sich die Fassade sichtbar verändert, kann ein Baugesuch nötig sein. Auskunft gibt die Bauverwaltung Ihrer Gemeinde.
Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen führt als Einzelmassnahme die Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich auf; ein reiner Fensterersatz steht dort nicht als eigene Massnahme. Fenster können aber Teil einer umfassenden Sanierung oder einer Verbesserung der GEAK-Klasse sein, die gefördert wird. Die Kantone können zusätzliche Bedingungen stellen; manche Gemeinden haben eigene Programme. Klären Sie bei der Energiefachstelle Ihres Kantons, ob Ihr Vorhaben in Frage kommt, bevor Sie den Auftrag erteilen.
Quelle: dasgebaeudeprogramm.ch
Welche Angaben ein Betrieb für die Offerte braucht
- Gebäudeart und ob Sie Eigentümer sind; im Stockwerkeigentum sind Fenster als Teil der Fassade meist gemeinschaftlich geregelt, massgebend ist das Reglement
- wie viele Fenster es sind, dazu Balkon- und Terrassentüren oder Dachfenster
- gewünschtes Rahmenmaterial und Verglasung, oder dass Sie beraten werden möchten
- ob Storen oder Insektenschutz mit ersetzt werden sollen
- ob Sie Fördergelder beantragen möchten
- Zeitrahmen, grober Budgetrahmen in Franken und Besonderheiten wie Denkmalschutz, Fenster im Estrich oder schwierige Zufahrt
Worauf Sie bei der Offerte achten sollten
- Ist jedes Fenster mit Mass, Öffnungsart, Material, Verglasung und U-Wert einzeln aufgeführt?
- Ist die Abdichtung der Anschlussfuge beschrieben, oder steht nur „Montage“?
- Sind Demontage, Entsorgung, Fensterbänke und Anpassungen an der Leibung enthalten?
- Sind die Preise inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer (MWST) angegeben?
- Wie sind Garantiearbeiten, Einstellarbeiten und der Unterhalt der Beschläge geregelt?
So läuft Ihre Anfrage bei Offrano
Sie beschreiben Ihr Vorhaben und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Betriebe aus Ihrer Region sehen die Eckdaten, nicht Ihren Namen. Genau einer kann die Anfrage übernehmen und bezahlt Offrano dafür; für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich. Bevor er Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen per E-Mail seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer.
Geprüft ist, dass es den Betrieb als Unternehmen gibt, nicht die Qualität seiner Arbeit. Dass sich jemand meldet, können wir nicht zusagen; nach 21 Tagen ohne Übernahme nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot. Den Werkvertrag schliessen Sie direkt mit dem Betrieb ab.
Förderung in der Schweiz
Diese Programme kommen für das Vorhaben in Frage. Massgeblich sind die Bedingungen des Trägers zum Zeitpunkt Ihres Antrags.
Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen
Bund und Kantone (kantonale Energiefachstellen)
Gefördert werden u. a. die Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand und Boden, der Ersatz fossiler oder elektrischer Heizungen durch Wärmepumpen, umfassende Gesamtsanierungen mit GEAK sowie der GEAK Plus. Welche Massnahmen zu welchen Bedingungen gefördert werden, legt jeder Kanton selbst fest; das Gesuch geht an die Energiefachstelle des Standortkantons.
Quelle: www.dasgebaeudeprogramm.ch · Stand 09.2026
Leistungen
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Häufige Fragen
Brauche ich für neue Fenster eine Baubewilligung?
Beim Ersatz in gleicher Grösse und Optik oft nicht. In Kernzonen, bei Schutzobjekten oder wenn sich die Fassade verändert, kann ein Baugesuch nötig sein. Das regeln Kanton und Gemeinde; fragen Sie bei der Bauverwaltung nach.
Wird ein Fensterersatz vom Gebäudeprogramm gefördert?
Als eigene Einzelmassnahme steht er nicht in der Liste. Im Rahmen einer umfassenden Sanierung kann er eine Rolle spielen. Die Energiefachstelle Ihres Kantons weiss, was bei Ihnen gilt.
Quelle: dasgebaeudeprogramm.ch
Was bringt ein GEAK vor dem Fensterersatz?
Der Gebäudeenergieausweis der Kantone zeigt, wo ein Gebäude am meisten Energie verliert. So sehen Sie, ob neue Fenster allein sinnvoll sind oder besser mit Dämmung von Fassade oder Dach kombiniert werden.
Darf ich als Mieter neue Fenster verlangen?
Über den Ersatz entscheidet die Vermieterschaft. Mängel an bestehenden Fenstern melden Sie der Verwaltung schriftlich.
Warum bekommt nur ein Betrieb meine Anfrage?
Damit Sie nicht von mehreren Firmen gleichzeitig angerufen werden. Der übernehmende Betrieb hat die Anfrage exklusiv und kann sich Zeit für Aufmass und Beratung nehmen.
Was kostet mich die Anfrage bei Offrano?
Nichts. Offrano wird vom Betrieb bezahlt, der die Anfrage übernimmt. Ob Sie seine Offerte annehmen, entscheiden Sie frei.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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