Energetische Sanierung
Energetische Sanierung in der Schweiz: eine Offerte von genau einem Betrieb
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Eine energetische Sanierung verbindet mehrere Gewerke: Dach, Estrichboden, Fassade, Fenster, Kellerdecke, Lüftung und Heizung. Entscheidend ist, dass die Schritte zusammenpassen und in einer sinnvollen Etappierung geplant werden. Hier lesen Sie, wie Sie Ihr Vorhaben ordnen, wie das Gebäudeprogramm den Ablauf bestimmt und welche Angaben ein Betrieb für eine Offerte braucht.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Die richtige Reihenfolge
Grundsätzlich gilt: erst den Wärmebedarf senken, dann die Heizung darauf auslegen. Wer zuerst eine Wärmepumpe einbaut und Jahre später dämmt, hat danach oft ein zu grosses Gerät. Umgekehrt braucht eine dichte Gebäudehülle ein Lüftungskonzept, sonst drohen Feuchte und Schimmel.
Der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) bewertet die Gebäudehülle, die Gesamtenergieeffizienz und die direkten CO2-Emissionen. Der GEAK Plus ergänzt das um Sanierungsvarianten für Ihr Gebäude. Er wird von zertifizierten GEAK-Expertinnen und -Experten erstellt und ist ein guter Ausgangspunkt für Offerten.
Quelle: geak.ch
Die Varianten
- Gesamtsanierung: Das ganze Gebäude wird in einem Zug oder in Etappen verbessert, zum Beispiel mit dem Ziel eines Minergie-Zertifikats oder einer besseren GEAK-Klasse.
- Sanierung der Gebäudehülle: Dämmung von Dach oder Estrichboden, Fassade und Kellerdecke, Ersatz von Fenstern und Aussentüren durch Schreiner oder Fensterbauer.
- Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung: sorgt in dichten Gebäuden für Luftaustausch und hält Wärme im Haus.
- Heizungsoptimierung: hydraulischer Abgleich, neue Pumpen und Thermostatventile, Einstellung der Regelung.
Gebäudeprogramm: Gesuch vor Baubeginn
Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen fördert unter anderem die Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand und Boden, Wohnungslüftungen mit Wärmerückgewinnung, Gesamtsanierungen mit Minergie-Zertifikat oder mit GEAK sowie den GEAK Plus. Die Kantone können zusätzliche Bedingungen stellen.
Der empfohlene Ablauf: kantonale Energieberatungsstelle kontaktieren, Energieberatung oder GEAK Plus einholen, Sanierungskonzept erstellen, Fördergesuch einreichen und erst dann sanieren. Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden, ausbezahlt wird nach Abschluss der Arbeiten. Die Einzelheiten stehen unten in der Übersicht mit Quelle.
Quelle: dasgebaeudeprogramm.ch · dasgebaeudeprogramm.ch
Baugesuch, Kanton und Gemeinde
Baurecht und Energievorschriften sind kantonal, viele Kantone stützen sich auf die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn). Ob eine Aussendämmung, neue Fenster oder ein Ausbau des Estrichs ein Baugesuch brauchen, regeln Kanton und Gemeinde; in Kernzonen und bei geschützten Bauten wird genauer hingesehen. Die Bauverwaltung Ihrer Gemeinde gibt Auskunft.
Das Raumplanungsgesetz erlaubt den Kantonen, ästhetisch wenig empfindliche Bauzonen festzulegen, in denen auch energetische Sanierungen ohne Baubewilligung zulässig sind. Ob Ihr Kanton davon Gebrauch macht, erfahren Sie bei der Gemeinde.
Quelle: fedlex.admin.ch
Welche Angaben ein Betrieb für die Offerte braucht
- Gebäudeart, ungefähres Baujahr und Wohnfläche
- welche Massnahmen geplant sind: Dach, Fassade und Aussenwände, Fenster, Heizung, Lüftung, Kellerdecke
- ob ein GEAK, GEAK Plus oder Sanierungskonzept vorliegt
- ob Sie Eigentümer sind; im Stockwerkeigentum entscheidet die Gemeinschaft
- ob Sie Fördergelder nutzen möchten
- Zeitrahmen, Budgetrahmen und Besonderheiten wie Schutzobjekt, Feuchteschäden oder Sanierung im bewohnten Zustand
Worauf Sie bei der Offerte achten sollten
- Sind Anschlüsse zwischen den Bauteilen bedacht, etwa Fenster an der neuen Dämmung?
- Sind Gerüst, Entsorgung, Spenglerarbeiten und Nebenarbeiten aufgeführt, inklusive MWST?
- Erfüllen Dämmstärken und Bauteile die Anforderungen des Gebäudeprogramms in Ihrem Kanton?
- Wer koordiniert die Gewerke, das Baugesuch und das Fördergesuch?
- Sind Termine so geplant, dass mit den Arbeiten erst nach Einreichung des Fördergesuchs begonnen wird?
Wie es nach Ihrer Anfrage weitergeht
Betriebe aus Ihrer Region sehen die Eckdaten ohne Namen und Kontaktdaten. Übernimmt ein Betrieb die Anfrage, bezahlt er Offrano dafür und hat sie exklusiv; für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich. Vorher schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer per E-Mail.
Wir prüfen, ob es das Unternehmen gibt, per UID oder Handelsregisterauszug, nicht, wie gut es saniert. Ob sich jemand meldet, können wir nicht zusagen; nach 21 Tagen ohne Übernahme nehmen wir die Anfrage heraus. Offrano führt keine Arbeiten aus und ist nicht Vertragspartner.
Förderung in der Schweiz
Diese Programme kommen für das Vorhaben in Frage. Massgeblich sind die Bedingungen des Trägers zum Zeitpunkt Ihres Antrags.
Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen
Bund und Kantone (kantonale Energiefachstellen)
Gefördert werden u. a. die Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand und Boden, der Ersatz fossiler oder elektrischer Heizungen durch Wärmepumpen, umfassende Gesamtsanierungen mit GEAK sowie der GEAK Plus. Welche Massnahmen zu welchen Bedingungen gefördert werden, legt jeder Kanton selbst fest; das Gesuch geht an die Energiefachstelle des Standortkantons.
Quelle: www.dasgebaeudeprogramm.ch · Stand 09.2026
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Häufige Fragen
Wann muss ich das Fördergesuch einreichen?
Vor Baubeginn. Beginnen die Arbeiten vorher, gefährden Sie die Förderung. Ausbezahlt wird nach Abschluss der Arbeiten.
Quelle: dasgebaeudeprogramm.ch
Was ist der Unterschied zwischen GEAK und GEAK Plus?
Der GEAK bewertet das Gebäude in Klassen. Der GEAK Plus enthält zusätzlich Sanierungsvarianten, die auf Ihr Haus zugeschnitten sind, und ist damit die bessere Grundlage für eine Sanierung.
Quelle: geak.ch
Braucht die Fassadendämmung ein Baugesuch?
Das regeln Kanton und Gemeinde. In Kernzonen oder bei Schutzobjekten ist es häufiger nötig. Fragen Sie bei der Bauverwaltung nach, bevor Sie Offerten vergleichen.
Brauche ich nach der Dämmung eine Komfortlüftung?
Nicht zwingend, aber ein Lüftungskonzept sollte zeigen, wie der nötige Luftaustausch gesichert ist. Eine Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung ist eine mögliche Lösung.
Was kostet mich die Anfrage bei Offrano?
Nichts. Offrano wird von dem Betrieb bezahlt, der Ihre Anfrage übernimmt; seine Offerte ist für Sie unverbindlich.
Bereit für Ihre Anfrage?
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