Ratgeber Energie und Förderung in der Schweiz
Energetisch sanieren: was das Steuerrecht des Bundes zu den Kosten sagt
Von der Offrano-Redaktion · · 4 Min. Lesezeit
Wer ein Haus im Privatvermögen energetisch saniert, fragt sich, ob die Kosten bei den Steuern berücksichtigt werden. Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer stellt bestimmte Investitionen in Energiesparen und Umweltschutz den Unterhaltskosten gleich. Dieser Artikel erklärt die Grundzüge: welche Massnahmen darunter fallen, wie Förderbeiträge wirken, was für Rückbau und Ersatzneubau gilt und warum die Kantone eigene Regeln haben. Ihre persönliche Steuersituation klären Sie mit der Steuerverwaltung oder einer Treuhänderin.
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Der Grundsatz
Bei Liegenschaften im Privatvermögen können Unterhaltskosten, Kosten der Instandstellung neu erworbener Liegenschaften, Versicherungsprämien und Kosten der Verwaltung durch Dritte abgezogen werden. Das Eidgenössische Finanzdepartement bestimmt, welche Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, den Unterhaltskosten gleichgestellt werden. Auch Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau sind den Unterhaltskosten gleichgestellt.
Quelle: fedlex.admin.ch
Welche Massnahmen gemeint sind
Als Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, gelten Aufwendungen für Massnahmen, die zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen. Sie beziehen sich auf den Ersatz veralteter und die erstmalige Anbringung neuer Bauteile oder Installationen in bestehenden Gebäuden. Typische Beispiele sind Wärmedämmung, der Ersatz von Fenstern durch energetisch bessere, der Einbau einer Wärmepumpe oder einer Solaranlage. Die einzelnen Massnahmen bezeichnet das Finanzdepartement in Zusammenarbeit mit dem Energiedepartement.
Quelle: fedlex.admin.ch
Förderbeiträge mindern den Abzug
Werden Massnahmen durch öffentliche Gemeinwesen subventioniert, kann nur der Teil abgezogen werden, den Sie selbst tragen. Wer also einen Beitrag aus dem Gebäudeprogramm erhält, zieht die Kosten abzüglich dieses Beitrags ab. Bewahren Sie Förderzusage und Auszahlungsbestätigung deshalb zusammen mit den Rechnungen auf.
Quelle: fedlex.admin.ch
Verteilung auf mehrere Steuerperioden
Investitionskosten für Energiesparen und Umweltschutz sowie Rückbaukosten für einen Ersatzneubau sind in den zwei nachfolgenden Steuerperioden abziehbar, soweit sie in der laufenden Steuerperiode, in der sie angefallen sind, steuerlich nicht vollständig berücksichtigt werden können. Das ist bei grösseren Sanierungen wichtig, weil die Kosten sonst in einem Jahr verpuffen könnten.
Quelle: fedlex.admin.ch
Rückbau für einen Ersatzneubau
Als abziehbare Rückbaukosten gelten die Kosten der Demontage von Installationen, des Abbruchs des bestehenden Gebäudes sowie des Abtransports und der Entsorgung des Bauabfalls. Nicht abziehbar sind etwa Altlastensanierungen des Bodens, Geländeverschiebungen, Rodungen, Planierungs- und Aushubarbeiten. Die Kosten sind gegliedert in einer separaten Abrechnung auszuweisen, und abziehbar sind sie nur, wenn dieselbe steuerpflichtige Person den Ersatzneubau erstellt.
Quelle: fedlex.admin.ch
Kantonale Steuern
Das Gesagte betrifft die direkte Bundessteuer. Für die Staats- und Gemeindesteuern gelten die Steuergesetze der Kantone, die sich am Bundesrecht orientieren, im Detail aber abweichen können. Die kantonale Steuerverwaltung gibt Auskunft; viele veröffentlichen Merkblätter zu Liegenschaftskosten.
Was Betriebe für die Steuererklärung liefern sollten
Damit Sie Kosten richtig zuordnen können, sollten Rechnungen die Arbeiten nachvollziehbar gliedern: energetische Massnahmen getrennt von reinen Verschönerungen oder Erweiterungen, Rückbau getrennt nach Demontage, Abbruch, Transport und Entsorgung. Bitten Sie den Betrieb bereits bei der Offerte um eine solche Gliederung. Nachträglich ist sie oft schwer zu rekonstruieren.
Quelle: fedlex.admin.ch
Unterhalt, Wertvermehrung, Energiesparen
Nicht jede Arbeit am Haus ist steuerlich gleich. Unterhalt erhält den Wert, wertvermehrende Investitionen erhöhen ihn, und energiesparende Massnahmen sind den Unterhaltskosten gleichgestellt, soweit sie unter die Liste fallen. Wo die Grenze im Einzelfall liegt, ist eine Frage für die Steuerverwaltung. Klare Rechnungen machen die Beurteilung einfacher.
Typische Fehler
- Förderbeitrag nicht von den Kosten abgezogen.
- Rechnungen ohne Gliederung nach Massnahmen.
- Rückbaukosten mit Aushub vermischt.
- Kosten, die ein Jahr übersteigen, nicht auf Folgejahre übertragen.
- Kantonale Regeln nicht geprüft.
Ein Beispiel
Eine Eigentümerin in Luzern ersetzt die Ölheizung durch eine Wärmepumpe und lässt das Dach dämmen. Sie erhält einen Förderbeitrag aus dem Gebäudeprogramm. Der Heizungsinstallateur und der Dachdecker weisen die energetischen Massnahmen auf der Rechnung getrennt aus. In der Steuererklärung gibt sie die Kosten abzüglich des Förderbeitrags an und legt Förderzusage und Rechnungen bei; die Details klärt sie mit ihrer Treuhänderin.
Quelle: fedlex.admin.ch
Beispiele aus der Liste der Massnahmen
- Wärmedämmung von Böden, Wänden, Dächern und Decken
- Ersatz von Fenstern durch energetisch bessere
- Ersatz des Wärmeerzeugers, ausgenommen durch ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen
- Einbau von Wärmepumpen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Kosten für energietechnische Analysen und Energiekonzepte
Quelle: fedlex.admin.ch
Förderbeiträge und Steuer zusammen planen
Förderbeiträge und steuerliche Abzüge schliessen sich nicht aus, wirken aber zusammen: Der Förderbeitrag senkt die abziehbaren Kosten. Planen Sie beides zusammen. Das Fördergesuch beim Gebäudeprogramm muss vor Baubeginn eingereicht werden; die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Sanierung. In welchem Steuerjahr Kosten und Beiträge anfallen, kann eine Rolle spielen.
Quelle: dasgebaeudeprogramm.ch
Pauschalabzug oder effektive Kosten
Viele Kantone und der Bund lassen wahlweise einen Pauschalabzug oder die effektiven Kosten zu. Bei grösseren Sanierungen sind die effektiven Kosten meist höher; dann ist die Belegführung entscheidend. Welche Wahl in welchem Jahr sinnvoll ist, klären Sie mit der Steuerverwaltung oder Ihrer Treuhänderin.
Belege sammeln
Legen Sie für jede Sanierung einen Ordner an: Offerten, Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, Förderzusage und Auszahlung, allenfalls GEAK oder Energieberatungsbericht. So können Sie die Kosten in der Steuererklärung nachvollziehbar zuordnen und bei Rückfragen der Steuerverwaltung schnell antworten. Kosten für energietechnische Analysen und Energiekonzepte gehören übrigens ebenfalls zu den Massnahmen, die den Unterhaltskosten gleichgestellt sein können.
Quelle: fedlex.admin.ch
Anfrage über Offrano
Über Offrano geht Ihre Anfrage für eine energetische Sanierung an genau einen Betrieb aus Ihrer Region. Bitten Sie in der Anfrage um eine nach Massnahmen gegliederte Offerte. Die Anfrage ist kostenlos.