Begriff
Unterhaltskosten: was der Begriff bedeutet
Kosten für den Erhalt einer Liegenschaft im Privatvermögen, die bei der direkten Bundessteuer abgezogen werden können.
Neben klassischem Unterhalt sind bestimmte Investitionen in Energiesparen und Umweltschutz den Unterhaltskosten gleichgestellt. Die Kantone haben eigene, ähnliche Regeln.
Energiesparende Investitionen
Bei Liegenschaften im Privatvermögen können Unterhaltskosten, Kosten der Instandstellung neu erworbener Liegenschaften, Versicherungsprämien und Kosten der Verwaltung durch Dritte abgezogen werden. Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, sind den Unterhaltskosten gleichgestellt; nicht berücksichtigte Beträge sind in den zwei nachfolgenden Steuerperioden abziehbar.
Werden Massnahmen subventioniert, ist nur der selbst getragene Teil abziehbar. Die Kantone kennen ähnliche Regeln.
Quelle: fedlex.admin.ch · fedlex.admin.ch