Haussanierung
Sanierung in der Schweiz: eine Offerte von genau einem Betrieb
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Ein grosser Teil der Schweizer Häuser und Wohnungen ist älter als die heutigen Energie- und Schadstoffvorschriften. Wer saniert, sollte deshalb zuerst die Substanz kennen: Zustand, Schadstoffe, energetische Qualität. Diese Seite erklärt die Sanierungsarten, die Reihenfolge, was Kanton, Gemeinde und Suva erwarten und welche Angaben ein Betrieb für eine belastbare Offerte braucht. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus Ihrer Region.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Teilsanierung, Gesamtsanierung, Kernsanierung
- Wohnungs- oder Teilsanierung: Bad, Küche, Böden, Elektro oder Oberflächen werden erneuert. Im Stockwerkeigentum sind Eingriffe in gemeinschaftliche Teile mit der Gemeinschaft abzustimmen.
- Gesamtsanierung: alle wesentlichen Bereiche inklusive Haustechnik und Gebäudehülle; das Haus ist meist nicht bewohnbar.
- Kernsanierung: Rückbau bis auf den Rohbau und neuer Ausbau. Holzbalkendecken und alte Leitungen zeigen ihren Zustand oft erst beim Öffnen.
- Energetische Sanierung: Dämmung, Fenster und Heizungsersatz. Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen fördert solche Massnahmen, die Bedingungen legt der Kanton fest.
- Altbausanierung: Feuchtes Mauerwerk, Kastenfenster oder Denkmalpflege verlangen Erfahrung mit historischer Substanz.
Asbest: vor dem Umbau abklären
Die Suva empfiehlt, bei Gebäuden, die vor 1990 gebaut wurden, davon auszugehen, dass Asbest vorhanden ist, etwa in Bodenbelägen, Plattenklebern, Faserzement oder Leitungsisolationen. Vor Umbau- oder Abbrucharbeiten ist eine mögliche Asbestgefährdung abzuklären, bei Verdacht mit einer Untersuchung durch Fachleute. Arbeiten an asbesthaltigen Materialien gehören in die Hände von Profis; für stark gefährdende Arbeiten gibt es von der Suva anerkannte Asbestsanierungsunternehmen.
Für Ihre Anfrage heisst das: Baujahr angeben, vorhandene Berichte beilegen, verdächtige Materialien nicht selbst bohren, schleifen oder entfernen. Ein Schadstoffbericht vor der Offerte schützt vor Mehrkosten und Unterbrüchen.
Quelle: suva.ch
Anfrage stellenBaubewilligung, Energievorschriften und Förderung
Ob eine Sanierung ein Baugesuch braucht, regeln Kanton und Gemeinde. Innenarbeiten sind oft bewilligungsfrei, Eingriffe in Fassade, Statik, Nutzung oder in geschützte Bauten dagegen häufig nicht. Die kantonalen Energievorschriften, gestützt auf die MuKEn, stellen bei Erneuerungen Anforderungen an Gebäudehülle und Heizung.
Für Dämmung, Heizungsersatz und Gesamtsanierungen mit GEAK gibt es Beiträge aus dem Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen, teils ergänzt durch Gemeinden. Das Gesuch geht an die Energiefachstelle Ihres Kantons und muss vor Baubeginn eingereicht werden. Ein GEAK Plus zeigt, welche Etappen sinnvoll sind.
Quelle: dasgebaeudeprogramm.ch
Welche Angaben ein Betrieb für die Offerte braucht
- ob Sie Eigentümer sind; im Stockwerkeigentum entscheidet die Gemeinschaft über gemeinschaftliche Teile
- Gebäudeart, Baujahr und Wohnfläche
- welche Bereiche saniert werden: Dach, Fassade und Dämmung, Fenster, Heizung, Bad, Elektro, Böden und Wände
- ob Sie Fördergelder beantragen möchten
- Zeitraum, Budgetrahmen in Franken und ob Sie während der Arbeiten im Haus wohnen
- vorhandene Pläne, GEAK, Schadstoffberichte und bekannte Schäden
Worauf Sie bei der Offerte achten sollten
- Wie werden Unvorhergesehenes und Regiearbeiten abgerechnet, und zu welchen Ansätzen?
- Sind Rückbau, Entsorgung, Baustelleninstallation und Staubschutz enthalten?
- Koordiniert der Betrieb die übrigen Handwerker, oder vergeben Sie selbst?
- Sind Elektroarbeiten mit Sicherheitsnachweis (SiNa) nach NIV vorgesehen, wo er verlangt ist?
- Ist die MWST ausgewiesen, und bis wann gilt die Offerte?
Ihre Anfrage bei Offrano
Sie beschreiben Ihr Vorhaben und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Betriebe aus Ihrer Region sehen die Eckdaten ohne Namen und Kontakt. Ein einziger Betrieb kann die Anfrage übernehmen; er bezahlt Offrano dafür, für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich. Seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer erhalten Sie per E-Mail, bevor er Ihre Kontaktdaten sieht.
Wir prüfen nur, dass es den Betrieb als Unternehmen gibt, nicht die Qualität seiner Arbeit. Offrano saniert nicht selbst und ist nicht Vertragspartner. Ob ein Betrieb übernimmt, können wir nicht zusagen; nach 21 Tagen ohne Übernahme endet die Anfrage.
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Häufige Fragen
Muss ich mein Haus vor dem Umbau auf Asbest prüfen lassen?
Vor Umbau- oder Abbrucharbeiten ist eine mögliche Asbestgefährdung abzuklären. Bei Gebäuden, die vor 1990 gebaut wurden, rät die Suva, von Asbest auszugehen; eine Untersuchung durch Fachleute schafft Klarheit.
Quelle: suva.ch
Wann muss ich das Fördergesuch einreichen?
Beim Gebäudeprogramm vor Baubeginn, bei der Energiefachstelle Ihres Kantons. Klären Sie deshalb Förderung und Termine, bevor Sie den Werkvertrag unterschreiben.
Quelle: dasgebaeudeprogramm.ch
Brauche ich für eine Sanierung ein Baugesuch?
Für reine Innenarbeiten oft nicht, bei Eingriffen in Fassade, Statik oder Nutzung und bei geschützten Bauten häufig schon. Fragen Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde nach.
Was ist ein GEAK?
Der Gebäudeenergieausweis der Kantone bewertet Gebäudehülle und Gesamtenergie. Der GEAK Plus enthält zusätzlich Vorschläge für Sanierungsetappen und kann für manche kantonalen Förderungen Voraussetzung sein.
Was kostet mich die Anfrage bei Offrano?
Nichts. Offrano wird vom übernehmenden Betrieb bezahlt, und Sie entscheiden frei, ob Sie ihn beauftragen.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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