Zum Inhalt springen
Offrano
Land und Sprache wählen:

Wärmepumpe

Wärmepumpe in der Schweiz: eine Offerte von genau einem Betrieb

Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Wärmepumpe

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Förderung möglich – der Betrieb berücksichtigt sie im Angebot.

Vorhaben

Worum geht es genau? (Pflichtfeld)
Sind Sie Eigentümer der Immobilie? (Pflichtfeld)
Um welches Gebäude geht es? (Pflichtfeld)
Baujahr des Gebäudes (Pflichtfeld)
m²
Aktuelle Heizung (Pflichtfeld)
Wie wird die Wärme verteilt? (Pflichtfeld)
Wann soll der Auftrag starten? (Pflichtfeld)
Grober Budgetrahmen (Pflichtfeld)
Möchten Sie Fördermittel nutzen? (Pflichtfeld)

Noch mindestens 20 Zeichen

Wo ist das Vorhaben?

Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Ob Neubau oder Ersatz einer Öl- oder Gasheizung: Eine Wärmepumpe wird für ein bestimmtes Haus geplant. Hier lesen Sie, welche Punkte über Eignung und Aufwand entscheiden, was Kanton und Gemeinde mitreden, wie das Gebäudeprogramm den Ablauf bestimmt und welche Angaben ein Heizungsinstallateur für eine Offerte braucht. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus Ihrer Region.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Passt eine Wärmepumpe zu Ihrem Haus?

Eine Wärmepumpe arbeitet am effizientesten, wenn das Heizwasser nicht sehr heiss sein muss. Entscheidend ist, mit welcher Vorlauftemperatur Ihr Haus an den kältesten Tagen warm wird. Eine Fussbodenheizung kommt mit wenig Temperatur aus; mit Radiatoren geht es oft auch, wenn sie gross genug sind oder einzelne ersetzt werden.

Ein guter Installateur bestimmt die Heizleistung anhand einer Berechnung oder des bisherigen Verbrauchs, nicht nach Gefühl. Zu grosse Geräte takten häufig und arbeiten ineffizient. Ein GEAK oder GEAK Plus zeigt zudem, ob sich vorher oder gleichzeitig eine Verbesserung der Gebäudehülle lohnt.

Luft, Erdwärme oder Grundwasser: die Bauarten

  • Luft-Wasser-Wärmepumpe: nutzt die Aussenluft und braucht keine Bohrung. Wichtig sind Aufstellort des Aussengeräts und Lärmschutz gegenüber den Nachbarn.
  • Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdwärmesonde: arbeitet gleichmässig über das Jahr. In besonders gefährdeten Gewässerschutzbereichen braucht die Bohrung eine kantonale Bewilligung; fragen Sie beim kantonalen Amt nach, was an Ihrem Standort gilt. Und in Grundwasserschutzzonen kann sie ausgeschlossen sein.
  • Wasser-Wasser-Wärmepumpe: nutzt Grundwasser über Brunnen; setzt geeignetes Grundwasser und eine kantonale Konzession oder Bewilligung voraus.
  • Wartung und Reparatur: Kontrolle von Kältekreis, Hydraulik und Steuerung, damit die Anlage im Winter zuverlässig läuft.

Quelle: fedlex.admin.ch

Anfrage stellen

Kanton, Gemeinde und Lärmschutz

Energievorschriften und Baurecht sind in der Schweiz weitgehend kantonal geregelt; viele Kantone stützen sich auf die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn). Ob der Heizungsersatz bewilligungspflichtig oder nur meldepflichtig ist, regeln Kanton und Gemeinde. Die Bauverwaltung Ihrer Gemeinde gibt Auskunft.

Das Aussengerät einer Luft-Wasser-Wärmepumpe ist eine ortsfeste Anlage im Sinne der Lärmschutz-Verordnung des Bundes. Neue Anlagen müssen so geplant werden, dass die von ihnen allein erzeugten Lärmimmissionen die Planungswerte nicht überschreiten. Viele Gemeinden verlangen dafür im Baugesuch einen Lärmschutznachweis; ein guter Betrieb erstellt ihn mit.

Quelle: fedlex.admin.ch

Gebäudeprogramm: Gesuch vor Baubeginn

Über das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen wird der Ersatz fossiler oder elektrischer Heizungen durch Wärmepumpen gefördert. Jeder Kanton legt selbst fest, welche Massnahmen er zu welchen Bedingungen unterstützt, und kann weitere Bedingungen stellen. Wichtig für den Ablauf: Das Fördergesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden, die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten.

Die Einzelheiten stehen unten in der Übersicht mit Quelle. Manche Gemeinden und Energieversorger fördern zusätzlich. Ob gefördert wird, entscheidet allein die kantonale Stelle.

Quelle: dasgebaeudeprogramm.ch · dasgebaeudeprogramm.ch

Welche Angaben ein Betrieb für die Offerte braucht

  • Gebäudeart, ungefähres Baujahr und beheizte Wohnfläche
  • die heutige Heizung (Gas, Öl, Strom, Holz, Fernwärme) und die Wärmeverteilung über Radiatoren, Fussbodenheizung oder beides
  • ob Sie Eigentümer sind; im Stockwerkeigentum entscheidet die Gemeinschaft mit
  • ob Sie Fördergelder nutzen möchten
  • Zeitrahmen und grober Budgetrahmen
  • Besonderheiten, etwa wenig Platz für das Aussengerät, ein Öltank, der entfernt werden soll, oder ein vorhandener Boiler

Worauf Sie bei der Offerte achten sollten

  • Wie wurde die Heizleistung bestimmt, und ist der hydraulische Abgleich enthalten?
  • Sind Aussengerät, Speicher, Elektroanschluss, Fundament, Tankentsorgung und Demontage einzeln aufgeführt, inklusive MWST?
  • Wer erstellt Baugesuch oder Meldung und den Lärmschutznachweis?
  • Wer reicht das Fördergesuch ein, und ist der Terminplan darauf abgestimmt?
  • Was umfassen Garantie und Service, und wer ist im Winter bei Störungen erreichbar?

So vergibt Offrano Ihre Anfrage

Betriebe aus Ihrer Region sehen zunächst nur die Eckdaten, ohne Namen und Kontaktdaten. Ein einziger Betrieb kann die Anfrage übernehmen; er bezahlt Offrano dafür, für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich. Bevor er Ihre Kontaktdaten sieht, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer per E-Mail.

Geprüft ist nur, dass es den Betrieb als Unternehmen gibt, etwa über UID oder Handelsregisterauszug, nicht die Qualität seiner Arbeit. Dass sich ein Betrieb meldet, können wir nicht zusagen; übernimmt innerhalb von 21 Tagen keiner, nehmen wir die Anfrage wieder heraus. Offrano ist nicht Vertragspartner.

Förderung in der Schweiz

Diese Programme kommen für das Vorhaben in Frage. Massgeblich sind die Bedingungen des Trägers zum Zeitpunkt Ihres Antrags.

  • Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen

    Bund und Kantone (kantonale Energiefachstellen)

    Gefördert werden u. a. die Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand und Boden, der Ersatz fossiler oder elektrischer Heizungen durch Wärmepumpen, umfassende Gesamtsanierungen mit GEAK sowie der GEAK Plus. Welche Massnahmen zu welchen Bedingungen gefördert werden, legt jeder Kanton selbst fest; das Gesuch geht an die Energiefachstelle des Standortkantons.

    Quelle: www.dasgebaeudeprogramm.ch · Stand 09.2026

Leistungen

Städte

Verwandte Branchen

Häufige Fragen

Muss ich das Fördergesuch vor dem Einbau stellen?

Ja. Beim Gebäudeprogramm ist das Gesuch vor Baubeginn einzureichen; ausbezahlt wird nach Abschluss der Arbeiten. Stimmen Sie den Terminplan mit dem Betrieb ab.

Braucht es für die Luft-Wasser-Wärmepumpe ein Baugesuch?

Das regeln Kanton und Gemeinde unterschiedlich. Häufig ist ein Baugesuch oder eine Meldung mit Lärmschutznachweis nötig. Fragen Sie bei der Bauverwaltung Ihrer Gemeinde nach.

Darf ich überall eine Erdwärmesonde bohren?

Nein. In besonders gefährdeten Gewässerschutzbereichen braucht es eine kantonale Bewilligung, und in Grundwasserschutzzonen sind Sonden oft nicht erlaubt. Viele Kantone führen dazu Karten, die der Betrieb oder das Bohrunternehmen kennt.

Funktioniert eine Wärmepumpe mit Radiatoren?

Oft ja, wenn die Räume an kalten Tagen mit tiefer Vorlauftemperatur warm werden. Manchmal genügt es, einzelne Radiatoren zu ersetzen.

Was kostet mich die Anfrage bei Offrano?

Nichts. Offrano wird von dem Betrieb bezahlt, der Ihre Anfrage übernimmt. Ob Sie seine Offerte annehmen, entscheiden Sie frei.

Warum bekommt nur ein Betrieb meine Anfrage?

Damit Sie nicht von mehreren Firmen gleichzeitig angerufen werden. Der Betrieb, der übernimmt, hat die Anfrage für sich allein.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

Anfrage stellen

Beliebte Branchen

Neu im Ratgeber