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Wärmepumpe

Luft/Wasser-Wärmepumpe: der Aufstellort entscheidet mit – in der Schweiz

Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Wärmepumpe

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Förderung möglich – der Betrieb berücksichtigt sie im Angebot.

Vorhaben

Worum geht es genau? (Pflichtfeld)
Sind Sie Eigentümer der Immobilie? (Pflichtfeld)
Um welches Gebäude geht es? (Pflichtfeld)
Baujahr des Gebäudes (Pflichtfeld)
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Wie wird die Wärme verteilt? (Pflichtfeld)
Wann soll der Auftrag starten? (Pflichtfeld)
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Wo ist das Vorhaben?

Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Die Luft-Wasser-Wärmepumpe ist die häufigste Bauart, weil sie ohne Bohrung auskommt. Ihre Schwachstellen liegen woanders: Schall, Platz für das Aussengerät und die Effizienz an sehr kalten Tagen. Diese Seite behandelt genau diese Punkte, die bei Erdwärme oder Grundwasser keine Rolle spielen.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Monoblock, Split oder Innenaufstellung

  • Monoblock: Der ganze Kältekreis sitzt im Aussengerät, ins Haus führen nur Wasserleitungen. Arbeiten am Kältemittel sind bei der Montage meist nicht nötig.
  • Split: Aussen- und Innenteil sind mit Kältemittelleitungen verbunden. Das spart Platz draussen, verlangt aber Arbeiten am Kältekreis durch Fachleute mit Kältemittel-Sachkunde.
  • Innenaufstellung: Das Gerät steht im Keller und saugt Luft über Kanäle an. Das hält den Garten frei, braucht aber Wanddurchbrüche und Platz.

Aufstellort und Schall

Das Aussengerät erzeugt Schall durch Ventilator und Verdichter. Massgeblich ist, was davon am nächsten Fenster eines Nachbarn ankommt. Ecken, Nischen und Hauswände können Schall verstärken, ein freier Standort mit Abstand hilft. Ein guter Betrieb weist anhand der Herstellerangaben nach, dass der Standort passt, statt ihn nach Optik zu wählen.

Anfrage stellen

Was der Betrieb für diese Bauart wissen muss

  • mögliche Aufstellorte mit Fotos und ungefährem Abstand zur Grundstücksgrenze und zu Nachbarfenstern
  • Länge des Leitungswegs vom Aussengerät zum Technikraum
  • Heizkörper oder Fussbodenheizung, weil das die nötige Vorlauftemperatur bestimmt
  • ob Sie in einer Reihenhaus- oder dichten Wohnlage wohnen

Typische Fehler

  • Aussengerät in einer Ecke oder unter einem Vordach: Schall wird zurückgeworfen, Luft zirkuliert.
  • Kondensatablauf ohne Frostschutz: Eis bildet sich unter dem Gerät.
  • Zu hohe Heizkurve eingestellt, um auf Nummer sicher zu gehen: Der Stromverbrauch steigt unnötig.
  • Kein Abstimmungsgespräch mit dem Nachbarn: Ein vermeidbarer Streit beginnt nach der Montage.

Lärmschutz nach Bundesrecht

Wärmepumpen und Klimageräte fallen unter die Lärmschutz-Verordnung. Eine neue Anlage darf die Planungswerte der Zone nicht überschreiten; bei Luft/Wasser-Wärmepumpen ist dafür der Schallleistungspegel bei einer tiefen Aussentemperatur massgebend. Viele Gemeinden verlangen deshalb mit dem Baugesuch oder der Meldung einen Lärmschutznachweis. Lassen Sie sich zeigen, wie der Betrieb ihn für Ihren Standort führt.

Quelle: fedlex.admin.ch

Kältemittel und Fachbewilligung

Wer beruflich Anlagen mit Kältemitteln installiert, wartet oder entsorgt, braucht eine Fachbewilligung; pro Betrieb muss mindestens eine verantwortliche Person sie besitzen. Anlagen mit grösseren Kältemittelmengen sind bei jedem Eingriff auf Dichtheit zu prüfen, es ist ein Wartungsheft zu führen, und Inbetriebnahme sowie Ausserbetriebnahme sind dem BAFU zu melden. Fragen Sie, ob Ihr Gerät darunter fällt und wer die Meldung übernimmt.

Quelle: fedlex.admin.ch · fedlex.admin.ch

Ihre Anfrage über Offrano

Genau ein Heizungsbetrieb kann Ihre Anfrage übernehmen. Sie zahlen nichts, der Betrieb bezahlt Offrano. Geprüft ist, dass es ihn als Unternehmen gibt, nicht die Qualität seiner Arbeit.

Förderung in der Schweiz

Diese Programme kommen für das Vorhaben in Frage. Massgeblich sind die Bedingungen des Trägers zum Zeitpunkt Ihres Antrags.

  • Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen

    Bund und Kantone (kantonale Energiefachstellen)

    Gefördert werden u. a. die Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand und Boden, der Ersatz fossiler oder elektrischer Heizungen durch Wärmepumpen, umfassende Gesamtsanierungen mit GEAK sowie der GEAK Plus. Welche Massnahmen zu welchen Bedingungen gefördert werden, legt jeder Kanton selbst fest; das Gesuch geht an die Energiefachstelle des Standortkantons.

    Quelle: www.dasgebaeudeprogramm.ch · Stand 09.2026

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Häufige Fragen

Wie laut ist eine Luft-Wasser-Wärmepumpe?

Das hängt von Gerät, Leistung, Betriebsart und Aufstellort ab. Lassen Sie sich die Schallangaben des Herstellers zeigen und erklären, was am Nachbarfenster ankommt.

Funktioniert sie auch bei Frost?

Ja, sie arbeitet auch bei Minusgraden, allerdings mit geringerer Effizienz. Deshalb ist die Auslegung auf die kältesten Tage wichtig, nicht auf den Durchschnitt.

Monoblock oder Split, was ist besser?

Keines ist grundsätzlich besser. Monoblock-Geräte kommen ohne Arbeiten am Kältekreis bei der Montage aus, Split-Geräte sparen Platz draussen. Der Betrieb sollte begründen, warum er eines davon vorschlägt.

Wie laut darf das Aussengerät sein?

Eine neue Anlage darf die Planungswerte der Lärmschutz-Verordnung für Ihre Zone nicht überschreiten. Der Betrieb weist das mit Herstellerangaben und Abstand zum Nachbarn nach.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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