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Wärmepumpe

Wärmepumpe: Wartung, Reparatur und Betriebsprüfung – in der Schweiz

Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Wärmepumpe

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Förderung möglich – der Betrieb berücksichtigt sie im Angebot.

Vorhaben

Worum geht es genau? (Pflichtfeld)
Sind Sie Eigentümer der Immobilie? (Pflichtfeld)
Um welches Gebäude geht es? (Pflichtfeld)
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Wie wird die Wärme verteilt? (Pflichtfeld)
Wann soll der Auftrag starten? (Pflichtfeld)
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Wo ist das Vorhaben?

Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Eine Wärmepumpe braucht weniger Pflege als ein Brenner, aber nicht keine. Viele Anlagen laufen jahrelang mit ungünstigen Einstellungen und verbrauchen mehr Strom als nötig. Diese Seite zeigt, was zu einer Wartung gehört, wann eine Betriebsprüfung vorgeschrieben ist und was ein Kundendienst bei einer Störung wissen muss.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Was zu einer Wartung gehört

  • Sichtprüfung und Reinigung des Aussengeräts, von Lamellen und Kondensatablauf
  • Kontrolle von Drücken, Temperaturen und Fehlerspeicher
  • Prüfung von Ausdehnungsgefäss, Filtern und Pumpen
  • Überprüfung der Heizkurve, Absenkzeiten und Warmwassereinstellungen
  • bei Split-Geräten die Dichtheit des Kältekreises durch Fachleute mit Kältemittel-Sachkunde

Was der Kundendienst bei einer Störung braucht

  • Hersteller, Modell und Baujahr, am besten ein Foto des Typenschilds
  • die Fehlermeldung im Display oder in der App
  • seit wann das Problem besteht und ob es nur bei Kälte auftritt
  • ob Heizung, Warmwasser oder beides betroffen ist
  • ob es einen Wartungsvertrag oder eine laufende Herstellergarantie gibt
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Typische Ursachen für hohen Stromverbrauch

  • Heizkurve zu hoch, weil sie nach der Inbetriebnahme nie angepasst wurde
  • Heizstab springt häufig ein, etwa wegen falscher Bivalenzeinstellung
  • Warmwasser dauerhaft sehr heiss eingestellt
  • verschmutzte Filter oder vereiste Lamellen durch schlechten Kondensatablauf

Kältemittel und Fachbewilligung

Wer beruflich Anlagen mit Kältemitteln installiert, wartet oder entsorgt, braucht eine Fachbewilligung; pro Betrieb muss mindestens eine verantwortliche Person sie besitzen. Anlagen mit grösseren Kältemittelmengen sind bei jedem Eingriff auf Dichtheit zu prüfen, es ist ein Wartungsheft zu führen, und Inbetriebnahme sowie Ausserbetriebnahme sind dem BAFU zu melden. Fragen Sie, ob Ihr Gerät darunter fällt und wer die Meldung übernimmt.

Quelle: fedlex.admin.ch · fedlex.admin.ch

Elektroanschluss nach NIV

Den festen elektrischen Anschluss darf nur ausführen, wer eine Installationsbewilligung des ESTI hat; die Arbeiten werden der Netzbetreiberin vorher gemeldet. Viele Heizungs- und Klimafirmen arbeiten dafür mit einem Elektroinstallateur zusammen. Klären Sie in der Offerte, wer den Anschluss und den Sicherheitsnachweis übernimmt.

Quelle: fedlex.admin.ch

Ihre Anfrage über Offrano

Über Offrano erreicht Ihre Anfrage einen einzigen Heizungsbetrieb, der sie für sich allein bekommt und dafür bezahlt. Für Sie bleibt sie unverbindlich; ob Sie beauftragen, entscheiden Sie nach dem Gespräch.

Förderung in der Schweiz

Diese Programme kommen für das Vorhaben in Frage. Massgeblich sind die Bedingungen des Trägers zum Zeitpunkt Ihres Antrags.

  • Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen

    Bund und Kantone (kantonale Energiefachstellen)

    Gefördert werden u. a. die Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand und Boden, der Ersatz fossiler oder elektrischer Heizungen durch Wärmepumpen, umfassende Gesamtsanierungen mit GEAK sowie der GEAK Plus. Welche Massnahmen zu welchen Bedingungen gefördert werden, legt jeder Kanton selbst fest; das Gesuch geht an die Energiefachstelle des Standortkantons.

    Quelle: www.dasgebaeudeprogramm.ch · Stand 09.2026

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Häufige Fragen

Wie oft sollte eine Wärmepumpe gewartet werden?

Hersteller geben Intervalle vor, die für die Garantie wichtig sein können. Fragen Sie den Betrieb nach einem Wartungsvertrag und was er umfasst.

Kann jeder Heizungsbetrieb meine Wärmepumpe reparieren?

Grundsätzlich ja, für manche Geräte braucht es aber Herstellerschulung, Diagnosesoftware oder Kältemittel-Sachkunde. Nennen Sie Hersteller und Modell in der Anfrage.

Warum verbraucht meine Wärmepumpe so viel Strom?

Häufig liegt es an Einstellungen wie Heizkurve, Heizstab oder Warmwassertemperatur, seltener an einem Defekt. Eine Überprüfung der Regelung ist oft der erste Schritt.

Darf ich Kältemittel selbst nachfüllen?

Nein. Arbeiten am Kältekreis sind Fachleuten mit Fachbewilligung vorbehalten.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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