Energieberatung
Energieberatung in der Schweiz: eine Offerte von genau einer Fachperson
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Eine Energieberatung verschafft Ihnen den Überblick, bevor Geld in Dämmung, Fenster oder Heizung fliesst. In der Schweiz steht dabei meist der Gebäudeenergieausweis der Kantone im Mittelpunkt, der GEAK. Hier lesen Sie, welche Leistungen es gibt, wer sie erbringt, welche Rolle sie beim Gebäudeprogramm spielen und welche Angaben eine Fachperson für eine Offerte braucht.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Welche Leistung Sie brauchen
- GEAK: das offizielle Energieetikett der Kantone. Er bewertet Effizienz der Gebäudehülle, Gesamtenergieeffizienz und direkte CO2-Emissionen, jeweils in Klassen.
- GEAK Plus: der GEAK mit einem Beratungsbericht, der Sanierungsvarianten für Ihr Gebäude aufzeigt. Er ist beim Gebäudeprogramm selbst eine geförderte Massnahme.
- Begleitung beim Fördergesuch: Zusammenstellen der Nachweise für Gebäudeprogramm, kantonale oder kommunale Programme.
- Baubegleitung: Kontrolle während der Ausführung, ob die geplanten Massnahmen so umgesetzt werden, wie sie im Gesuch stehen.
Quelle: geak.ch · dasgebaeudeprogramm.ch
Wer berät und ausstellt
Einen GEAK oder GEAK Plus dürfen nur zertifizierte GEAK-Expertinnen und -Experten ausstellen; sie sind in einem Verzeichnis auf der GEAK-Website nach Region auffindbar. Die meisten Kantone und manche Gemeinden unterstützen die Erstellung finanziell.
Daneben bieten die Kantone eine Energieberatung an, oft über kantonale oder regionale Energieberatungsstellen. Das Gebäudeprogramm empfiehlt, sich zuerst dort über die Fördermassnahmen des Kantons zu informieren.
Quelle: geak.ch · dasgebaeudeprogramm.ch
Anfrage stellenEnergieberatung und Gebäudeprogramm
Beim Gebäudeprogramm steht die Beratung am Anfang: Nach dem Kontakt mit der kantonalen Energieberatungsstelle folgen Energieberatung oder GEAK Plus, dann ein Sanierungskonzept und erst danach das Fördergesuch, das vor Baubeginn eingereicht werden muss. Gesamtsanierungen mit GEAK werden im Programm eigens gefördert.
Wer eine Liegenschaft kauft oder verkauft, erhält mit dem GEAK eine vergleichbare Bewertung. Ob ein GEAK bei Kauf, Verkauf oder Heizungsersatz verlangt wird, regelt der Kanton; fragen Sie bei der kantonalen Energiefachstelle nach.
Quelle: dasgebaeudeprogramm.ch
Typische Fehler und ihre Folgen
- Erst sanieren, dann beraten lassen: Das Fördergesuch muss vor Baubeginn eingereicht sein; wer ohne Konzept beginnt, verliert oft die Förderung und die Übersicht.
- Einzelne Massnahmen ohne Gesamtblick: Heizung und Gebäudehülle passen später nicht zusammen, etwa eine zu gross gewählte Wärmepumpe nach der Dämmung.
- GEAK ohne Plus bestellt, obwohl saniert werden soll: Der einfache GEAK bewertet, zeigt aber keine Sanierungsvarianten.
- Veralteter GEAK weiterverwendet: Wurde seither saniert, stimmen Klassen und Empfehlungen nicht mehr.
Welche Angaben eine Fachperson für die Offerte braucht
- den Anlass: Sanierung geplant, Kauf, Verkauf oder Vermietung, Fördergesuch
- Gebäudeart, ungefähres Baujahr und Wohnfläche
- ob Sie Eigentümer sind; im Stockwerkeigentum kann die Gemeinschaft Auftraggeberin sein
- Zeitrahmen, etwa ein geplanter Verkaufs- oder Baubeginn
- vorhandene Unterlagen in Ihren eigenen Worten: Pläne, frühere GEAK, Heizkostenabrechnungen, bereits erledigte Sanierungen
Worauf Sie bei der Offerte achten sollten
- Ist klar, ob ein GEAK oder ein GEAK Plus erstellt wird, und passt das zu Ihrem Zweck?
- Ist eine Begehung vor Ort vorgesehen?
- Wie viele Sanierungsvarianten enthält der Bericht, und wie konkret sind sie?
- Unterstützt die Fachperson beim Fördergesuch, und zu welchen Bedingungen?
- Ist die Beratung unabhängig von Herstellern und ausführenden Betrieben, und ist die MWST ausgewiesen?
Wie Offrano Ihre Anfrage vergibt
Fachpersonen aus Ihrer Region sehen zunächst nur Anlass und Eckdaten, ohne Namen und Kontaktdaten. Nur eine kann die Anfrage übernehmen und bezahlt Offrano dafür; für Sie ist das kostenlos und unverbindlich. Bevor sie Ihre Kontaktdaten sieht, schicken wir Ihnen ihren Namen, ihre Adresse und ihre Telefonnummer per E-Mail.
Geprüft ist, dass es das Unternehmen gibt, per UID oder Handelsregisterauszug. Die GEAK-Zertifizierung prüfen wir nicht, fragen Sie danach. Eine Zusage, dass jemand übernimmt, gibt es nicht; nach 21 Tagen ohne Übernahme nehmen wir die Anfrage heraus.
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Häufige Fragen
Wer darf einen GEAK ausstellen?
Nur zertifizierte GEAK-Expertinnen und -Experten. Sie finden sie im Verzeichnis auf der GEAK-Website.
Quelle: geak.ch
Wird der GEAK Plus gefördert?
Ja, der GEAK Plus ist im Gebäudeprogramm eine geförderte Massnahme, und viele Kantone und Gemeinden unterstützen die Erstellung. Die Bedingungen legt Ihr Kanton fest.
Quelle: dasgebaeudeprogramm.ch · geak.ch
Wie lange ist ein GEAK gültig?
Laut GEAK bis zu zehn Jahre. Wurde seither saniert, lohnt sich eine Aktualisierung.
Quelle: geak.ch
Brauche ich vor dem Fördergesuch eine Energieberatung?
Das Gebäudeprogramm empfiehlt Energieberatung oder GEAK Plus vor dem Sanierungskonzept und dem Gesuch. Ob sie Pflicht ist, hängt von Massnahme und Kanton ab.
Quelle: dasgebaeudeprogramm.ch
Warum geht meine Anfrage nur an eine Fachperson?
Damit Sie nicht von mehreren Anbietern gleichzeitig kontaktiert werden. Die Fachperson, die übernimmt, bezahlt dafür und hat die Anfrage für sich allein.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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