Energieberatung
Energieberatung in Österreich: ein Angebot von genau einer Stelle
Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.
✓ Bestätigen
Fast geschafft: Bitte bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse.
Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Eine Energieberatung verschafft Ihnen den Überblick, bevor Geld in Dämmung, Fenster oder Heizung fließt. In Österreich ist sie außerdem gefragt, wenn ein Energieausweis für Verkauf oder Vermietung gebraucht wird oder eine Landesförderung Nachweise verlangt. Hier lesen Sie, welche Leistungen es gibt, was das Energieausweis-Vorlage-Gesetz verlangt und was ein Anbieter für ein Angebot wissen muss.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Welche Leistung Sie brauchen
- Sanierungskonzept: Aufnahme des Hauses, Bewertung von Hülle und Haustechnik, empfohlene Reihenfolge der Maßnahmen.
- Energieausweis: Pflicht bei Verkauf und Vermietung, außerdem oft Voraussetzung für Förderungen und für Bauverfahren. Er weist Heizwärmebedarf, Endenergiebedarf und die Gesamtenergieeffizienzklasse aus.
- Begleitung beim Förderantrag: Zusammenstellen der Nachweise, die Landes- oder Gemeindeförderungen verlangen.
- Baubegleitung: Kontrolle während der Ausführung, ob die geplanten Maßnahmen so umgesetzt werden wie vorgesehen.
Energieausweis bei Verkauf und Vermietung
Wer ein Gebäude verkauft oder vermietet, muss dem Käufer oder Mieter rechtzeitig vor dessen Vertragserklärung einen Energieausweis vorlegen, der zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alt ist, und ihn binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss aushändigen. Auf Verlangen muss er auf Papier vorgelegt werden.
Schon in Inseraten in Zeitungen und Onlineportalen müssen Heizwärmebedarf, Endenergiebedarf und Gesamtenergieeffizienzklasse angegeben werden, und zwar vom Verkäufer oder Vermieter ebenso wie vom beauftragten Makler. Lassen Sie den Ausweis deshalb vor dem ersten Inserat erstellen.
Quelle: ogd.ris.bka.gv.at · ogd.ris.bka.gv.at
Anfrage stellenWer berät und ausstellt
Energieausweise stellen in Österreich unter anderem Ingenieurbüros, Baumeister, Architekten und berechtigte Gewerbetreibende aus; welche Berufsgruppen berechtigt sind, richtet sich nach dem Landesrecht. Fragen Sie den Anbieter, auf welcher Grundlage er ausstellt.
Daneben bieten die Bundesländer eigene, oft geförderte Energieberatungen an, etwa über Energieagenturen oder Energieberatungsstellen des Landes. Sie sind ein guter erster Schritt, ersetzen aber keinen Energieausweis, wenn einer vorgeschrieben ist.
Typische Fehler und ihre Folgen
- Energieausweis erst nach dem Inserat bestellt: Dann fehlen in der Anzeige die Pflichtangaben, und die Besichtigungen beginnen ohne Unterlagen.
- Ausweis ohne Begehung erstellt: Die Kennzahlen beruhen auf Annahmen, Empfehlungen bleiben allgemein und helfen bei der Planung wenig.
- Sanierung ohne Konzept in Einzelschritten: Heizung und Hülle passen später nicht zusammen, und Nachweise für die Landesförderung fehlen.
- Alter Ausweis weiterverwendet: Wurde seither saniert, stimmen die Werte nicht mehr, und ein zu alter Ausweis erfüllt die Vorlagepflicht nicht.
Welche Angaben ein Anbieter für das Angebot braucht
- den Anlass: Sanierung geplant, Hauskauf, Verkauf oder Vermietung, Förderantrag
- Gebäudeart, ungefähres Baujahr und Wohnfläche
- ob Sie Eigentümer sind; im Wohnungseigentum kann die Eigentümergemeinschaft Auftraggeberin sein
- Zeitrahmen, etwa ein geplanter Inseratstart oder Übergabetermin
- vorhandene Unterlagen in Ihren eigenen Worten: Einreichpläne, alte Energieausweise, Jahresabrechnungen, bereits erledigte Sanierungen
Worauf Sie beim Angebot achten sollten
- Ist eine Begehung vor Ort vorgesehen, oder wird nur nach Plänen gerechnet?
- Deckt der Energieausweis das ganze Gebäude oder nur ein Nutzungsobjekt ab, und passt das zu Ihrem Zweck?
- Enthält er Empfehlungen für Verbesserungsmaßnahmen, und wie ausführlich sind sie?
- Unterstützt der Anbieter bei den Nachweisen für die Landesförderung?
- Ist die Beratung unabhängig von Herstellern und ausführenden Betrieben?
Wie Offrano Ihre Anfrage vergibt
Anbieter aus Ihrer Region sehen zunächst nur Anlass und Eckdaten, ohne Namen und Kontaktdaten. Nur einer kann die Anfrage übernehmen und zahlt dafür an Offrano; für Sie ist das kostenlos und unverbindlich. Bevor er Ihre Kontaktdaten sieht, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer per E-Mail.
Geprüft ist, dass es das Unternehmen gibt, per UID-Nummer oder Firmenbuchauszug. Berufsberechtigungen prüfen wir nicht, fragen Sie danach. Eine Zusage, dass jemand übernimmt, gibt es nicht; nach 21 Tagen ohne Übernahme nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot.
Verwandte Branchen
Ratgeber zu Energieberatung
Häufige Fragen
Wie alt darf der Energieausweis beim Verkauf sein?
Er darf zum Zeitpunkt, an dem er vorgelegt wird, höchstens zehn Jahre alt sein. Nach Vertragsabschluss ist er binnen 14 Tagen auszuhändigen.
Quelle: ogd.ris.bka.gv.at
Muss der Energieausweis schon im Inserat stehen?
Ja, Heizwärmebedarf, Endenergiebedarf und Gesamtenergieeffizienzklasse gehören in die Anzeige, auch wenn ein Makler inseriert.
Quelle: ogd.ris.bka.gv.at
Reicht für eine Wohnung ein Ausweis über die Wohnung?
Wird nur eine Wohnung verkauft oder vermietet, genügt ein Ausweis über diese Wohnung oder über eine vergleichbare im selben Gebäude. Klären Sie mit dem Anbieter, was in Ihrem Fall zutrifft.
Quelle: ogd.ris.bka.gv.at
Gibt es geförderte Energieberatung?
Viele Bundesländer bieten Energieberatungen über Landesstellen oder Energieagenturen an, teils kostenlos oder vergünstigt. Fragen Sie bei der Energieberatung Ihres Landes nach den aktuellen Bedingungen.
Warum geht meine Anfrage nur an einen Anbieter?
Damit Sie nicht von mehreren Stellen gleichzeitig kontaktiert werden. Der Anbieter, der übernimmt, bezahlt dafür und hat die Anfrage für sich allein.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
Anfrage stellen