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Ratgeber Energie und Förderung in Österreich

Energieausweis in Österreich: wann er vorgelegt werden muss und was in das Inserat gehört

Von der Offrano-Redaktion · · 4 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Wer in Österreich ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder vermietet, braucht einen Energieausweis. Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz regelt, welche Kennzahlen schon im Inserat stehen müssen, wann der Ausweis vorzulegen und wann er auszuhändigen ist. Dieser Artikel erklärt die Pflichten für Eigentümer, Vermieter und Makler, zeigt, wie Sie einen Energieausweis beauftragen, und warum er auch für eine spätere Sanierung nützlich ist.

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Kennzahlen im Inserat

Wird ein Gebäude oder eine Wohnung in einem Druckwerk oder elektronischen Medium zum Kauf oder zur Miete angeboten, müssen in der Anzeige der Heizwärmebedarf und der Endenergiebedarf einschließlich der Gesamtenergieeffizienzklasse angegeben werden. Die Pflicht trifft den Verkäufer oder Vermieter und den von ihm beauftragten Immobilienmakler.

Praktisch heißt das: Bevor ein Inserat online geht, sollte der Energieausweis vorliegen. Wer erst nach den ersten Anfragen einen Ausweis bestellt, hat ein Problem mit der Anzeige.

Quelle: ogd.ris.bka.gv.at

Vorlage vor und Aushändigung nach dem Vertrag

Beim Verkauf hat der Verkäufer dem Käufer, bei der Vermietung der Vermieter dem Mieter rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und ihn binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen. Auf Verlangen ist der Ausweis auf Papier vorzulegen und auszuhändigen.

Wird nur eine Wohnung verkauft oder vermietet, kann der Ausweis für diese Wohnung, für eine vergleichbare Wohnung im selben Gebäude oder für das ganze Gebäude verwendet werden.

Quelle: ogd.ris.bka.gv.at

Was bei Verstößen droht

Wer die Kennzahlen im Inserat weglässt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe geahndet werden kann. Ein Makler ist entschuldigt, wenn er seinen Auftraggeber über die Pflicht aufgeklärt und zur Bekanntgabe der Werte oder zur Einholung eines Ausweises aufgefordert hat und dieser nicht reagiert hat. Auch die fehlende Vorlage oder Aushändigung kann Folgen haben; Einzelheiten stehen im Gesetz.

Quelle: ogd.ris.bka.gv.at

Wer einen Energieausweis ausstellt

Energieausweise stellen dafür befugte Personen aus, etwa Baumeister, Ziviltechniker, Ingenieurbüros oder Energieberater mit entsprechender Berechtigung. Die Länder führen teils eigene Datenbanken, in denen Ausweise registriert werden. Fragen Sie beim Angebot, auf welche Unterlagen der Aussteller zurückgreift und ob eine Besichtigung vorgesehen ist; ein Ausweis ohne Besuch vor Ort ist bei älteren Gebäuden selten aussagekräftig.

Was im Energieausweis steht

Der Energieausweis zeigt, wie viel Energie ein Gebäude unter Normbedingungen braucht, insbesondere den Heizwärmebedarf und den Endenergiebedarf, und ordnet es in Effizienzklassen ein. Er enthält oft Empfehlungen für Verbesserungen. Er misst nicht Ihren tatsächlichen Verbrauch, der vom Verhalten der Bewohner abhängt, sondern bewertet das Gebäude.

Unterlagen für die Beauftragung

  • Baupläne und Baubeschreibung, soweit vorhanden
  • Angaben zu Heizung und Warmwasser
  • Informationen zu Sanierungen, etwa Fenstertausch oder Dämmung
  • Nutzfläche und Anzahl der Wohnungen
  • Zugang zu allen Räumen für die Besichtigung

Der Energieausweis als Sanierungswerkzeug

Über die Pflicht hinaus ist der Energieausweis ein guter Ausgangspunkt für Sanierungen. Er zeigt, wo die größten Verluste liegen, und dient bei vielen Förderungen der Länder als Nachweis vor und nach der Maßnahme. Wer ohnehin einen Ausweis braucht, kann mit dem Aussteller gleich besprechen, welche Maßnahmen die Effizienzklasse am stärksten verbessern würden.

Typische Fehler

  • Inserat ohne Heizwärmebedarf, Endenergiebedarf und Klasse veröffentlicht.
  • Einen Ausweis vorgelegt, der älter ist, als das Gesetz erlaubt.
  • Die Aushändigung nach Vertragsabschluss vergessen.
  • Einen billigen Ausweis ohne Besichtigung für ein altes Haus bestellt.
  • Ausweis nicht an die Förderstelle weitergegeben, obwohl sie ihn verlangt.

Wie alt der Ausweis sein darf

Vorzulegen ist ein Energieausweis, der zum Zeitpunkt der Vorlage höchstens zehn Jahre alt ist. Wer einen älteren Ausweis hat, etwa aus dem Kauf vor vielen Jahren, braucht vor dem nächsten Verkauf oder der nächsten Vermietung einen neuen. Nach einer größeren Sanierung lohnt ein neuer Ausweis ohnehin, weil sich die Kennzahlen verbessert haben und das im Inserat sichtbar wird.

Quelle: ogd.ris.bka.gv.at

Vermietung im Mehrparteienhaus

Für Vermieter einzelner Wohnungen in einem Mehrparteienhaus ist oft der Ausweis für das ganze Gebäude der einfachste Weg, den die Hausverwaltung beauftragt. Er kann für alle Wohnungen verwendet werden. Fragen Sie bei der Verwaltung, ob ein aktueller Ausweis vorliegt, bevor Sie selbst einen bestellen.

Quelle: ogd.ris.bka.gv.at

Käufer und Mieter: was Sie verlangen können

Als Käufer oder Mieter haben Sie Anspruch darauf, den Energieausweis rechtzeitig vor Ihrer Vertragserklärung zu sehen und ihn nach Vertragsabschluss ausgehändigt zu bekommen. Nutzen Sie ihn, um Heizkosten grob einzuschätzen und nach Sanierungen zu fragen. Fehlt er, fragen Sie ausdrücklich danach, bevor Sie unterschreiben.

Quelle: ogd.ris.bka.gv.at

Was ein Energieausweis kostet und wie lange es dauert

Preis und Dauer hängen von Gebäudegröße, vorhandenen Unterlagen und Besichtigungsaufwand ab. Für ein Einfamilienhaus mit guten Plänen geht es schneller als für ein altes Zinshaus ohne Unterlagen. Planen Sie den Ausweis ein, bevor Sie einen Makler beauftragen oder ein Inserat schalten, und fragen Sie nach, ob die Registrierung in der Datenbank des Landes im Preis enthalten ist.

Häufige Missverständnisse

  • Der Energieausweis sagt nichts über den tatsächlichen Verbrauch einer bestimmten Familie aus.
  • Ein guter Wert im Ausweis ersetzt keine Prüfung von Heizung und Fenstern vor dem Kauf.
  • Der Ausweis ist keine Genehmigung und kein Nachweis für Bauschäden.
  • Auch beim Verkauf unter Verwandten gelten die Pflichten, sofern keine Ausnahme greift; klären Sie das im Einzelfall.

Anfrage über Offrano

Über Offrano geht Ihre Anfrage für einen Energieausweis oder eine Energieberatung an genau einen befugten Betrieb aus Ihrer Region. Nennen Sie Gebäudeart, Baujahr, Anlass und bis wann Sie den Ausweis brauchen.

Häufige Fragen

Muss der Energieausweis schon im Inserat stehen?

Heizwärmebedarf, Endenergiebedarf und Gesamtenergieeffizienzklasse müssen in der Anzeige angegeben werden.

Wie alt darf der Energieausweis sein?

Bei Vorlage höchstens zehn Jahre.

Wann muss ich ihn aushändigen?

Binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss.

Reicht der Ausweis für das ganze Haus, wenn ich eine Wohnung vermiete?

Ja, das Gesetz lässt den Ausweis für das Gebäude, die Wohnung oder eine vergleichbare Wohnung im selben Haus zu.

Was passiert, wenn die Kennzahlen im Inserat fehlen?

Das ist eine Verwaltungsübertretung, die mit Geldstrafe geahndet werden kann.

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