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Ratgeber Energie und Förderung in Österreich

Photovoltaik in Wien: welche Anlage angezeigt werden muss und welche nicht

Von der Offrano-Redaktion · · 4 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Wien regelt Photovoltaikanlagen doppelt: über das Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz und über die Bauordnung. Für die meisten Aufdachanlagen auf Einfamilienhäusern ist das unkompliziert, für größere Anlagen, Zinshäuser und Schutzzonen nicht. Dieser Artikel erklärt, ab welcher Leistung eine Anzeige nötig ist, was nach der Fertigstellung zu tun ist und wann die Bauordnung ins Spiel kommt. Er ersetzt nicht die Auskunft der zuständigen Stellen im Einzelfall.

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Bis 15 kW: keine Anzeige nach dem Elektrizitätsrecht

Für Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung von höchstens 15 kW besteht in Wien keine Anzeige- oder Bewilligungspflicht nach dem Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz. Erzeugungsanlagen, die ganz oder teilweise gewerberechtlichen Bestimmungen unterliegen, sind ebenfalls ausgenommen. Das betrifft die meisten Anlagen auf Einfamilienhäusern und viele kleine Gewerbeanlagen.

Das heißt nicht, dass es gar keine Formalitäten gibt: Der Netzanschluss läuft über den Netzbetreiber, und je nach Lage kann die Bauordnung eine Bewilligung verlangen.

Quelle: wien.gv.at

Über 15 bis 50 kW: Anzeige vor Baubeginn

Anzeigepflichtig nach dem Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz sind Errichtung, Betrieb und wesentliche Änderungen von Anlagen mit mehr als 15 und höchstens 50 kW. Die Anzeige muss vor Beginn der Errichtung bei der zuständigen Stelle des Magistrats eingebracht werden. Nach Vorlage der vollständigen Unterlagen darf mit der Errichtung begonnen werden, zunächst auf eigenes Risiko: Die Behörde kann die Errichtung innerhalb von acht Wochen untersagen, wenn die Anlage nicht den Voraussetzungen entspricht.

Ein Speicher, der zur Anlage gehört, ist bei der Anzeige mit Kapazität und Technologie anzugeben. Eine elektronische Einbringung beschleunigt das Verfahren.

Quelle: wien.gv.at

Nach der Fertigstellung: Abnahmebefund und Meldung an den Netzbetreiber

Ist die Anlage fertig, bestätigt eine befugte Fachkraft mit einem Abnahmebefund, dass sie den gesetzlichen Vorschriften entsprechend errichtet wurde. Fertigstellung und Inbetriebnahme sind dem Netzbetreiber, an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist, unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bewahren Sie den Abnahmebefund bei den Anlagenunterlagen auf; er ist auch für Versicherung und späteren Verkauf wichtig.

Quelle: wien.gv.at

Die Bauordnung: meistens frei, aber nicht überall

Nach der Bauordnung für Wien sind Photovoltaikanlagen grundsätzlich weder bewilligungs- noch anzeigepflichtig. Eine Baubewilligung ist aber etwa im Grünland-Schutzgebiet, in Gebieten mit Bausperre und in Schutzzonen nötig, wenn keine elektrizitätsrechtliche Anzeige- oder Bewilligungspflicht besteht, sowie bei mehr als 15 kW, wenn die Anlage keinem anderen Anlagenrecht unterliegt. Gerade in den Schutzzonen der inneren Bezirke lohnt deshalb die frühe Frage bei der Baupolizei.

Quelle: ogd.ris.bka.gv.at

Zinshaus und Mehrparteienhaus

Auf Wiener Zinshäusern mit großen Dachflächen sind Anlagen oft größer als die Grenze für die anzeigefreien Anlagen. Dann greifen Anzeige und Abnahmebefund, und zusätzlich braucht es die Zustimmung der Eigentümer, bei Wohnungseigentum der Gemeinschaft. Klären Sie früh, wer Betreiber der Anlage sein soll und wie der Strom im Haus genutzt oder verteilt wird. Für Photovoltaik auf Mehrgeschoßwohnbauten gibt es eine eigene Förderung der Stadt, die wir mit Quelle auf der Branchenseite nennen.

Unterlagen für die Anzeige vorbereiten

  • Lageplan und Beschreibung der Anlage mit Engpassleistung
  • Datenblätter von Modulen, Wechselrichter und gegebenenfalls Speicher
  • Angaben zum Betreiber und zum Netzanschluss
  • bei Schutzzone oder Denkmal: Abstimmung mit Baupolizei bzw. Bundesdenkmalamt
  • Nachweis der befugten Fachkraft für den späteren Abnahmebefund

Typische Fehler

  • Mit der Errichtung einer anzeigepflichtigen Anlage vor Einbringen der Anzeige begonnen.
  • Speicher bei der Anzeige nicht angegeben.
  • Abnahmebefund vergessen oder nicht aufbewahrt.
  • Inbetriebnahme dem Netzbetreiber nicht gemeldet.
  • Schutzzone übersehen und ohne Baubewilligung gebaut.

Förderung in Wien und im Bund

Neben dem Investitionszuschuss des Bundes nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz fördert die Stadt Wien Photovoltaik auf Mehrgeschoßwohnbauten. Bedingungen und Beträge ändern sich; die aktuellen Programme stehen mit Quelle auf unserer Seite zur Photovoltaik in Wien. Klären Sie vor der Bestellung, welche Förderung Sie nutzen und in welcher Reihenfolge Antrag und Errichtung laufen müssen.

Denkmalschutz in der Innenstadt

Bei denkmalgeschützten Gebäuden kommt zur Bauordnung die Zuständigkeit des Bundesdenkmalamts dazu. Photovoltaik auf einem denkmalgeschützten Dach ist nicht ausgeschlossen, verlangt aber eine sorgfältige Planung, etwa mit Modulen auf Flächen, die vom öffentlichen Raum nicht einsehbar sind. Sprechen Sie früh mit dem Landeskonservatorat, bevor Angebote eingeholt werden.

Ein Beispiel aus einem Wiener Einfamilienhaus

In Floridsdorf plant eine Familie eine Anlage auf dem Satteldach ihres Einfamilienhauses, deutlich unter der Grenze für die anzeigefreien Anlagen und außerhalb einer Schutzzone. Nach dem Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz ist keine Anzeige nötig, und die Bauordnung verlangt keine Bewilligung. Der Betrieb stellt den Netzanschluss beim Netzbetreiber, montiert die Anlage und meldet die Inbetriebnahme. Die Unterlagen samt Prüfbefund landen im Ordner zum Haus.

Quelle: wien.gv.at · ogd.ris.bka.gv.at

Und im Zinshaus?

In einem Zinshaus im 7. Bezirk ist die geplante Anlage größer und das Haus liegt in einer Schutzzone. Hier braucht es die Anzeige beim Magistrat vor Baubeginn, die Abstimmung mit der Baupolizei und die Zustimmung der Eigentümer. Nach der Fertigstellung bestätigt eine befugte Fachkraft die Anlage mit Abnahmebefund, und die Inbetriebnahme wird dem Netzbetreiber gemeldet.

Quelle: wien.gv.at · ogd.ris.bka.gv.at

Anfrage über Offrano

Über Offrano geht Ihre Anfrage an genau einen Wiener Photovoltaikbetrieb. Nennen Sie Bezirk, Gebäudeart, geplante Leistung und ob das Haus in einer Schutzzone liegt; für Sie ist die Anfrage kostenlos.

Häufige Fragen

Muss ich meine PV-Anlage in Wien anzeigen?

Bis 15 kW nicht nach dem Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz. Über 15 bis 50 kW ist eine Anzeige vor Baubeginn nötig.

Quelle: wien.gv.at

Wann darf ich nach der Anzeige bauen?

Nach Vorlage der vollständigen Unterlagen, zunächst auf eigenes Risiko, weil die Behörde innerhalb von acht Wochen untersagen kann.

Quelle: wien.gv.at

Wer stellt den Abnahmebefund aus?

Eine befugte Fachkraft nach der Fertigstellung.

Quelle: wien.gv.at

Brauche ich in einer Schutzzone eine Baubewilligung?

Nach der Bauordnung für Wien in bestimmten Fällen ja, etwa in Schutzzonen, wenn keine elektrizitätsrechtliche Anzeige- oder Bewilligungspflicht besteht.

Muss ich die Inbetriebnahme melden?

Ja, dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich.

Quelle: wien.gv.at

Wer meldet die Anlage beim Netzbetreiber an?

Meist der ausführende Betrieb im Auftrag des Betreibers. Klären Sie das im Kostenvoranschlag.

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