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Hausbau

Hausbau in Österreich: ein Angebot von genau einem Betrieb

Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Hausbau

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Vorhaben

Worum geht es genau? (Pflichtfeld)
Ist ein Grundstück vorhanden? (Pflichtfeld)
Liegt eine Baugenehmigung vor? (Pflichtfeld)
Welcher Haustyp ist geplant? (Pflichtfeld)
m²
Soll das Haus einen Keller bekommen? (Pflichtfeld)
Gewünschte Ausbaustufe (Pflichtfeld)
Wann soll der Auftrag starten? (Pflichtfeld)
Grober Budgetrahmen (Pflichtfeld)

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Wo ist das Vorhaben?

Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Wer in Österreich ein Haus baut, hat es mit der Bauordnung seines Bundeslandes, der Gemeinde als Baubehörde und meist mit einem Baumeister zu tun. Diese Seite erklärt die Bauweisen, den Weg zur Baubewilligung, welche Angaben ein Betrieb für einen belastbaren Kostenvoranschlag braucht und worauf Sie beim Vertrag achten. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus Ihrer Region.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Massivhaus, Fertighaus, Ausbauhaus

  • Massivhaus: Ziegel- oder Betonbau, vor Ort errichtet, meist von einem Baumeisterbetrieb. Änderungen sind länger möglich, die Bauzeit auf der Baustelle ist dafür länger.
  • Fertighaus: Elemente aus dem Werk, oft in Holzbauweise, auf der Baustelle rasch aufgestellt. Planung und Ausstattung müssen früh feststehen.
  • Belagsfertig oder schlüsselfertig: Belagsfertig heißt, dass Böden, Fliesen und oft Malerarbeiten noch fehlen. Was genau enthalten ist, steht nur in der Bau- und Leistungsbeschreibung.
  • Ausbauhaus: Rohbau und Hülle vom Betrieb, Innenausbau in Eigenleistung. Das rechnet sich nur mit genug Zeit und handwerklichem Können.
  • Rohbau, Zubau oder Aufstockung: Einzelne Leistungen oder die Erweiterung eines Bestands; bei Aufstockungen ist die Statik des bestehenden Hauses zu prüfen.

Baurecht ist Landessache: Bewilligung und Widmung

In Österreich regelt jedes Bundesland das Bauen in einer eigenen Bauordnung, dazu kommen Raumordnungsgesetz, Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan der Gemeinde. Ob das Grundstück als Bauland gewidmet ist, welche Bebauungsdichte, Höhe und Dachform erlaubt sind, erfahren Sie beim Bauamt der Gemeinde oder in Städten beim Magistrat.

Ein neues Wohnhaus braucht grundsätzlich eine Baubewilligung; manche Länder kennen für bestimmte Vorhaben vereinfachte Verfahren oder eine Bauanzeige. Einreichpläne erstellen befugte Planer, etwa Baumeister oder Ziviltechniker. Baumeister ist in Österreich ein reglementiertes Gewerbe; die Gewerbeberechtigung eines Betriebs lässt sich im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) nachsehen.

Anfrage stellen

Welche Angaben ein Betrieb für den Kostenvoranschlag braucht

  • ob ein Grundstück vorhanden, in Aussicht oder noch zu finden ist
  • ob eine Baubewilligung vorliegt, eingereicht ist oder noch fehlt
  • den Haustyp: Einfamilienhaus, Doppelhaus, Mehrparteienhaus oder Bungalow
  • die geplante Wohnnutzfläche und ob ein Keller gewünscht ist
  • die Ausbaustufe vom Bausatz bis schlüsselfertig
  • Zeitraum, groben Budgetrahmen in Euro und Besonderheiten wie Hanglage, schwierige Zufahrt oder Bodenverhältnisse

Kostenvoranschlag und Bauvertrag

In Österreich bekommen Sie in der Regel einen Kostenvoranschlag. Klären Sie vorher, ob er etwas kostet und ob er verbindlich ist, also ob der Preis bei Mehraufwand überschritten werden darf. Häufig wird eine ÖNORM als Vertragsgrundlage vereinbart; lassen Sie sich erklären, was das für Abrechnung, Abnahme und Gewährleistung bedeutet.

Kaufen Sie das Haus samt Grundstück von einem Bauträger, gelten die besonderen Schutzregeln des Bauträgervertragsgesetzes. Für Ihren konkreten Vertrag sind Notar, Anwalt oder die Arbeiterkammer die richtige Anlaufstelle.

  • Sind Erdarbeiten, Fundamentplatte oder Keller, Kanal-, Wasser- und Stromanschluss enthalten?
  • Sind Materialien, Fenster, Heizung und Ausstattung konkret benannt?
  • Gibt es einen Fertigstellungstermin und einen Zahlungsplan nach Baufortschritt?
  • Wer übernimmt Bauaufsicht, Statik, Energieausweis und die Fertigstellungsanzeige an die Baubehörde?

Förderung: die Wohnbauförderung der Länder

Für den Neubau eines Eigenheims ist in Österreich vor allem die Wohnbauförderung des jeweiligen Bundeslandes zuständig. Bedingungen, Förderart und Antragszeitpunkt unterscheiden sich von Land zu Land und hängen oft vom Energieausweis und von Einkommensgrenzen ab. Informieren Sie sich bei der Förderstelle Ihres Landes, bevor Sie Verträge unterschreiben, weil manche Förderungen vor Baubeginn beantragt werden müssen.

So vergibt Offrano Ihre Anfrage

Sie beschreiben Ihr Bauvorhaben und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Betriebe aus Ihrer Region sehen die Eckdaten, aber keinen Namen und keine Kontaktdaten. Genau ein Betrieb kann die Anfrage übernehmen und bezahlt Offrano dafür; für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich. Bevor er Ihre Daten sieht, senden wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer per E-Mail.

Geprüft ist, dass es den Betrieb als Unternehmen gibt, etwa über UID-Nummer oder Firmenbuchauszug, nicht wie gut er baut. Offrano ist weder Baumeister noch Vertragspartner. Eine Übernahme können wir nicht zusagen; bleibt die Anfrage 21 Tage ohne Übernahme, nehmen wir sie aus dem Angebot.

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Häufige Fragen

Wer darf in Österreich die Einreichpläne erstellen?

Befugte Planer, insbesondere Baumeister und Ziviltechniker wie Architekten. Welche Unterlagen die Baubehörde verlangt, legt die Bauordnung Ihres Bundeslandes fest; Auskunft gibt das Bauamt der Gemeinde.

Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?

Das hängt davon ab, was vereinbart ist. Fragen Sie ausdrücklich nach, ob der Kostenvoranschlag verbindlich ist und ob er etwas kostet, und lassen Sie sich das schriftlich bestätigen. Im Streitfall helfen Arbeiterkammer oder Anwalt weiter.

Was bedeutet belagsfertig?

Das Haus ist bis auf Bodenbeläge und meist auch Fliesen und Malerarbeiten fertig. Die Abgrenzung ist nicht einheitlich, deshalb zählt die Bau- und Leistungsbeschreibung.

Wie prüfe ich, ob ein Betrieb bauen darf?

Im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) sehen Sie, welche Gewerbeberechtigungen ein Unternehmen hat. Offrano prüft nur, dass es das Unternehmen gibt, nicht die Berechtigung für Ihr Vorhaben.

Gibt es Förderung für den Hausbau?

Zuständig ist vor allem die Wohnbauförderung Ihres Bundeslandes. Die Bedingungen unterscheiden sich stark; klären Sie sie bei der Förderstelle des Landes vor Vertragsabschluss.

Warum bekommt nur ein Betrieb meine Anfrage?

Ein Hausbau braucht ausführliche Gespräche, und Sie sollen nicht von mehreren Firmen gleichzeitig angerufen werden. Der übernehmende Betrieb hat die Anfrage exklusiv und bezahlt dafür; Sie zahlen nichts.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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