Energetische Sanierung
Thermische Sanierung in Österreich: ein Angebot von genau einem Betrieb
Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Eine energetische Sanierung, in Österreich meist thermische Sanierung genannt, verbindet mehrere Gewerke: Dach, oberste Geschoßdecke, Fassade, Fenster, Kellerdecke, Lüftung und Heizung. Entscheidend ist, dass die Schritte zusammenpassen. Hier lesen Sie, wie Sie Ihr Vorhaben ordnen, was ein Betrieb wissen muss und wie es um Bewilligungen und Förderung steht. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Die richtige Reihenfolge
Grundsätzlich gilt: erst den Wärmebedarf senken, dann die Heizung darauf auslegen. Wer zuerst einen neuen Kessel oder eine Wärmepumpe einbaut und Jahre später dämmt, hat danach oft ein zu großes Gerät. Umgekehrt braucht eine dichte Gebäudehülle ein Lüftungskonzept, sonst drohen Feuchte und Schimmel.
Ein Energieausweis mit Maßnahmenempfehlungen oder eine Energieberatung Ihres Bundeslandes zeigt, welche Schritte in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. Liegt schon einer vor, geben Sie das in der Anfrage an.
Die Varianten
- Umfassende Sanierung: Das ganze Gebäude wird in einem Zug oder in abgestimmten Etappen verbessert, mit Planung durch Baumeister, Architekt oder Energieberatung.
- Sanierung der Gebäudehülle: Dämmung von Dach oder oberster Geschoßdecke, Fassade und Kellerdecke, Tausch von Fenstern und Außentüren durch Tischler oder Fensterbauer.
- Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung: sorgt in dichten Gebäuden für Luftaustausch und hält Wärme im Haus.
- Heizungsoptimierung: hydraulischer Abgleich, neue Pumpen und Thermostatventile, Einstellung der Regelung durch den Installateur.
Bauordnung, Energieausweis und Gewerbe
Das Baurecht ist Landessache; jedes der neun Bundesländer hat seine eigene Bauordnung. Ob eine Fassadendämmung, neue Fenster oder ein Dachausbau eine Baubewilligung, eine Bauanzeige oder nichts davon brauchen, hängt vom Land, oft auch vom Ortsbildschutz ab. Baubehörde ist das Gemeindeamt, in Statutarstädten der Magistrat.
Baumeister, Spengler und die Installateurgewerbe sind nach der Gewerbeordnung reglementiert. Achten Sie darauf, dass jeder Betrieb für seinen Teil die nötige Gewerbeberechtigung hat, und legen Sie fest, wer die Gewerke koordiniert.
Quelle: ogd.ris.bka.gv.at
Förderung: aktueller Stand
Die Bundesaktion Sanierungsoffensive mit Sanierungsbonus und Kesseltausch ist beendet; neue Registrierungen oder Anträge sind derzeit nicht möglich, bereits bestehende bleiben davon unberührt. Ob der Bund eine Nachfolgeaktion auflegt, war beim Abruf nicht angekündigt.
Die Länder fördern thermische Sanierung eigenständig, häufig über die Wohnbauförderung und mit Nachweisen wie einem Energieausweis. Bedingungen und Fristen unterscheiden sich stark. Klären Sie sie mit der Förderstelle Ihres Landes, bevor Sie Aufträge erteilen.
Quelle: sanierungsoffensive.gv.at
Welche Angaben ein Betrieb braucht
- Gebäudeart, ungefähres Baujahr und Wohnfläche
- welche Maßnahmen geplant sind: Dach, Fassade und Außenwände, Fenster, Heizung, Lüftung, Kellerdecke
- ob ein Energieausweis oder ein Sanierungskonzept vorliegt
- ob Sie Eigentümer sind; im Wohnungseigentum entscheidet die Eigentümergemeinschaft
- ob Sie Fördermittel nutzen möchten
- Zeitrahmen, Budgetrahmen und Besonderheiten wie Ortsbildschutz, Feuchteschäden oder Sanierung im bewohnten Zustand
Worauf Sie beim Kostenvoranschlag achten sollten
- Ist geklärt, ob der Kostenvoranschlag kostenlos und verbindlich ist?
- Sind Anschlüsse zwischen den Bauteilen bedacht, etwa Fenster an der neuen Dämmung?
- Sind Gerüst, Entsorgung, Spenglerarbeiten und Nebenarbeiten aufgeführt?
- Wer koordiniert die Gewerke und die Nachweise für die Landesförderung?
- Welche Energiekennzahlen soll das Haus danach erreichen, und wer bestätigt sie im Energieausweis?
Wie es nach Ihrer Anfrage weitergeht
Betriebe aus Ihrer Region sehen die Eckdaten ohne Ihren Namen und ohne Kontaktdaten. Übernimmt ein Betrieb die Anfrage, zahlt er dafür an Offrano und hat sie exklusiv; für Sie bleibt sie kostenlos. Vorher schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer per E-Mail.
Wir prüfen, dass es das Unternehmen gibt, nicht, wie gut es saniert. Ob sich jemand meldet, können wir nicht zusagen; nach 21 Tagen ohne Übernahme nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot. Offrano führt keine Arbeiten aus und ist nicht Vertragspartner.
Förderung in Österreich
Diese Programme kommen für das Vorhaben in Frage. Maßgeblich sind die Bedingungen des Trägers zum Zeitpunkt Ihres Antrags.
Wien – Thermische Eigenheimsanierung
Stadt Wien (MA 25 / MA 50)
Gefördert wird die thermische Sanierung der Gebäudehülle von Eigenheimen, Reihen- und Kleingartenwohnhäusern, etwa Dämmung von Außenwänden, Dach und Decken oder neue Fenster und Türen, zusätzlich hocheffiziente Heizsysteme wie Wärmepumpen. Voraussetzung sind unter anderem Hauptwohnsitz, eine mindestens 20 Jahre alte Baubewilligung und Einkommensgrenzen (z. B. 54.710 Euro für 1 Person).
Quelle: www.wien.gv.at · Stand 09.2026
Niederösterreich – Wohnbauförderung Eigenheimsanierung
Land Niederösterreich, Abteilung Wohnungsförderung
Das Land Niederösterreich fördert die Sanierung von Eigenheimen mit einem Annuitätenzuschuss von 4 % der förderbaren Sanierungskosten über 10 Jahre; anerkannt werden höchstens 600 Euro je m² und 78.000 Euro je Wohnung. Förderbar sind u. a. Dämmung, Fenstertausch, Dach, Umstellung auf hocheffiziente alternative Heizsysteme, Solar- und PV-Anlagen sowie behindertengerechte Maßnahmen wie Treppenlifte.
Quelle: www.noe.gv.at · Stand 09.2026
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Häufige Fragen
Brauche ich für die Fassadendämmung eine Baubewilligung?
Das regelt die Bauordnung Ihres Bundeslandes. Manchmal genügt eine Bauanzeige, in Schutzzonen kann eine Bewilligung nötig sein. Fragen Sie beim Gemeindeamt oder Magistrat nach.
Gibt es derzeit den Sanierungsbonus des Bundes?
Nein, die Sanierungsoffensive mit dem Sanierungsbonus ist beendet, neue Registrierungen sind derzeit nicht möglich. Die Länder haben eigene Förderungen.
Quelle: sanierungsoffensive.gv.at
Womit sollte ich anfangen?
Meist mit einer Bestandsaufnahme, etwa durch die Energieberatung Ihres Bundeslandes oder einen Energieausweis mit Empfehlungen. Er zeigt, wo das Haus am meisten Wärme verliert.
Brauche ich nach der Dämmung eine Lüftungsanlage?
Nicht zwingend, aber ein Lüftungskonzept sollte zeigen, wie der nötige Luftaustausch gesichert ist. Eine Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung ist eine mögliche Lösung.
Was kostet mich die Anfrage bei Offrano?
Nichts. Offrano wird von dem Betrieb bezahlt, der Ihre Anfrage übernimmt; sein Kostenvoranschlag ist für Sie unverbindlich.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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