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Energetische Sanierung

Energetische Sanierung: ein Angebot von genau einem Fachbetrieb

Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Energetische Sanierung

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Förderung möglich – der Betrieb berücksichtigt sie im Angebot.

Vorhaben

Worum geht es genau? (Pflichtfeld)
Sind Sie Eigentümer der Immobilie? (Pflichtfeld)
Um welches Gebäude geht es? (Pflichtfeld)
Baujahr des Gebäudes (Pflichtfeld)
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Welche Maßnahmen sind geplant? (Pflichtfeld)
Liegt bereits ein Sanierungsfahrplan oder Energieausweis vor? (Pflichtfeld)
Wann soll der Auftrag starten? (Pflichtfeld)
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Wo ist das Vorhaben?

Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Eine energetische Sanierung verbindet mehrere Gewerke: Dach, Fassade, Fenster, Kellerdecke, Lüftung und Heizung. Entscheidend ist, dass die Schritte zueinander passen und in einer sinnvollen Reihenfolge geplant werden. Hier lesen Sie, wie Sie Ihr Vorhaben ordnen, welche Angaben ein Betrieb braucht und wie Förderung den Ablauf bestimmt. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Die richtige Reihenfolge

Grundsätzlich gilt: erst den Wärmebedarf senken, dann die Heizung darauf auslegen. Wer zuerst eine neue Heizung einbaut und Jahre später dämmt, hat danach oft ein zu groß dimensioniertes Gerät. Umgekehrt kann eine gut gedämmte Gebäudehülle ohne Lüftungskonzept zu Feuchteproblemen führen, weil weniger Luft über Fugen ausgetauscht wird.

Ein individueller Sanierungsfahrplan einer Energieberatung legt fest, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. Er ist keine Pflicht, macht aber Angebote vergleichbarer und kann bei der Förderung eine Rolle spielen. Liegt er schon vor, geben Sie das in der Anfrage an.

Effizienzhaus, Gebäudehülle, Lüftung, Heizung: die Varianten

  • Sanierung zum Effizienzhaus: Das ganze Gebäude wird auf einen definierten Effizienzstandard gebracht. Das verlangt eine Gesamtplanung und die Begleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz.
  • Sanierung der Gebäudehülle: Dämmung von Dach oder oberster Geschossdecke, Fassade, Kellerdecke und der Tausch von Fenstern und Außentüren, einzeln oder kombiniert.
  • Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung: sorgt in dichten Gebäuden für Luftaustausch und hält einen Teil der Wärme im Haus.
  • Heizungsoptimierung: hydraulischer Abgleich, neue Pumpen und Thermostatventile, Einstellung der Regelung. Oft der kleinste Schritt mit spürbarer Wirkung.
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Welche Angaben ein Betrieb für das Angebot braucht

  • Gebäudeart, ungefähres Baujahr und Wohnfläche
  • welche Maßnahmen geplant sind: Dach, Fassade und Außenwände, Fenster, Heizung, Lüftung, Kellerdecke
  • ob bereits ein Sanierungsfahrplan oder ein Energieausweis vorliegt
  • ob Sie Eigentümer sind; bei Wohnungseigentum beschließt die Gemeinschaft
  • ob Sie Fördermittel nutzen möchten
  • Zeitrahmen, Budgetrahmen und Besonderheiten, etwa Denkmalschutz, bekannte Feuchteschäden oder eine bewohnte Bauphase

Förderung in Deutschland: Antrag zuerst

Für die Sanierung zum Effizienzhaus vergibt die KfW einen Förderkredit. Der Antrag ist vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen, und eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz ist einzubinden. Für Einzelmaßnahmen an der Anlagentechnik, etwa Lüftungsanlagen, gibt es Zuschüsse über das BAFA, ebenfalls mit einem Energieeffizienz-Experten. Selbst nutzende Eigentümer können unter Bedingungen stattdessen eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG in Anspruch nehmen.

Die aktuellen Bedingungen stehen unten in der Übersicht mit Quelle. Ob und wie gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber; eine steuerliche Beurteilung Ihres Falls gehört zu Ihrem Steuerbüro.

Quelle: kfw.de · bafa.de

Worauf Sie beim Angebot achten sollten

  • Ist klar, welche Maßnahmen enthalten sind und welche andere Gewerke übernehmen?
  • Sind Anschlüsse zwischen den Bauteilen bedacht, etwa Fensteranschluss an die neue Dämmung?
  • Sind Gerüst, Entsorgung, Nebenarbeiten und eine eventuelle Luftdichtheitsmessung aufgeführt?
  • Wer koordiniert die Gewerke und die Termine mit dem Energieeffizienz-Experten?
  • Enthält der Vertrag eine Klausel für den Fall, dass die Förderzusage ausbleibt?

So geht es nach Ihrer Anfrage weiter

Sie beschreiben Ihr Haus und die geplanten Maßnahmen. Betriebe aus Ihrer Region sehen danach nur die Eckdaten, ohne Namen und Kontaktdaten. Übernimmt ein Betrieb die Anfrage, bezahlt er Offrano dafür und hat sie für sich allein; Sie zahlen nichts. Vorher bekommen Sie von uns seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer per E-Mail.

Wir prüfen, ob der Betrieb als Unternehmen existiert, nicht, wie gut er saniert. Ob sich jemand meldet, können wir nicht zusagen; nach 21 Tagen ohne Übernahme nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot. Offrano führt keine Arbeiten aus und ist nicht Vertragspartner.

Förderung in Deutschland

Diese Programme kommen für das Vorhaben in Frage. Maßgeblich sind die Bedingungen des Trägers zum Zeitpunkt Ihres Antrags.

  • BEG Einzelmaßnahmen – Anlagentechnik (BAFA)

    BAFA (Bund)

    Zuschuss für Einbau oder Optimierung von Lüftungsanlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung sowie digitale Systeme zur energetischen Betriebsoptimierung; mit individuellem Sanierungsfahrplan ist ein iSFP-Bonus von 5 % möglich.

    Quelle: www.bafa.de · Stand 09.2026

  • BEG Wohngebäude – Kredit Effizienzhaus (KfW 261)

    KfW (Bund)

    Förderkredit für die Sanierung zum Effizienzhaus oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses: laut KfW bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit, mit Tilgungszuschuss je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe.

    Quelle: www.kfw.de · Stand 09.2026

  • Steuerermäßigung für energetische Sanierung (§ 35c EStG)

    Finanzamt (Einkommensteuer)

    Kosten energetischer Maßnahmen am ausschließlich selbst genutzten Wohngebäude, das bei Beginn älter als zehn Jahre ist, können die Einkommensteuer mindern: laut § 35c EStG insgesamt 20 % über drei Jahre (7 %, 7 %, 6 %), höchstens 40.000 Euro je Objekt.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de · Stand 09.2026

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Häufige Fragen

Womit sollte ich anfangen?

Meist mit einer Bestandsaufnahme durch eine Energieberatung. Sie zeigt, wo das Haus am meisten Wärme verliert und in welcher Reihenfolge Maßnahmen sinnvoll sind.

Kann ich Zuschuss und Steuerermäßigung kombinieren?

Für dieselbe Maßnahme in der Regel nicht. Welche Variante für Sie besser passt, klären Sie mit dem Fördergeber und Ihrem Steuerbüro.

Brauche ich nach der Dämmung eine Lüftungsanlage?

Nicht zwingend, aber nach einer Sanierung sollte ein Lüftungskonzept zeigen, wie der nötige Luftaustausch sichergestellt wird. Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist eine von mehreren Lösungen.

Wann muss ich die Förderung beantragen?

Beim KfW-Kredit für das Effizienzhaus vor Beginn der Bauarbeiten. Stimmen Sie den Ablauf deshalb früh mit dem Betrieb und dem Energieeffizienz-Experten ab.

Quelle: kfw.de

Was kostet mich die Anfrage bei Offrano?

Nichts. Bezahlt wird Offrano von dem Betrieb, der Ihre Anfrage übernimmt. Ob Sie sein Angebot annehmen, entscheiden Sie frei.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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