Abrissarbeiten
Abriss und Rückbau: ein Angebot von genau einem Fachbetrieb
Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.
✓ Bestätigen
Fast geschafft: Bitte bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse.
Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Ein Abriss ist mehr als Bagger und Container. Vorher stehen Fragen zu Genehmigung, Schadstoffen, Hausanschlüssen und Nachbarn, hinterher die getrennte Entsorgung. Diese Seite erklärt, was bei Abbruch, Teilabriss und Entkernung zu klären ist, welche Angaben ein Abbruchbetrieb braucht und woran Sie ein vollständiges Angebot erkennen. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus Ihrer Region. Ob Privatperson oder Unternehmen: Der Ablauf ist derselbe.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Abriss, Teilabriss, Entkernung: die Leistungen
- Hausabriss: vollständiger Rückbau eines Gebäudes bis einschließlich Bodenplatte oder Keller, je nach Vereinbarung auch mit Fundamenten.
- Teilabriss: Ein Gebäudeteil wird entfernt, der Rest bleibt stehen. Das verlangt statische Planung, weil angrenzende Bauteile gesichert werden müssen.
- Entkernung: Innenausbau, Leitungen und nichttragende Wände werden entfernt, das Tragwerk bleibt. Oft der erste Schritt einer Kernsanierung.
- Garagen und Nebengebäude: kleinere Vorhaben, bei denen Zufahrt und Entsorgung oft den Aufwand bestimmen.
- Schadstoffsanierung: Ausbau belasteter Bauteile wie Asbestzementplatten oder bestimmter Dämmstoffe durch dafür zugelassene Betriebe, vor dem eigentlichen Abbruch.
Genehmigung und Vorbereitung
Ob ein Abbruch genehmigungspflichtig ist, nur angezeigt werden muss oder verfahrensfrei ist, regelt die Landesbauordnung, und die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland, Gebäudegröße und Lage. Steht das Gebäude unter Denkmalschutz oder in einem Gebiet mit Erhaltungssatzung, kann ein Abriss ganz ausgeschlossen sein. Klären Sie das beim Bauamt, bevor Sie Verträge schließen.
Vor dem Abbruch müssen Strom, Gas, Wasser, Abwasser und Telekommunikation von den Versorgern stillgelegt oder zurückgebaut werden; die Anträge dafür brauchen Vorlauf. Bei enger Bebauung gehören eine Beweissicherung an Nachbargebäuden und Absprachen zu Staub, Lärm und Zufahrt dazu.
Anfrage stellenSchadstoffe: warum Sie das Baujahr angeben müssen
Gebäude aus der Zeit vor dem Asbestverbot können Asbest enthalten, etwa in Dach- und Fassadenplatten, Bodenbelägen, Klebern oder Leitungsummantelungen. Die Gefahrstoffverordnung verpflichtet den Auftraggeber, auch Privatpersonen, dem ausführenden Betrieb vor Beginn alle vorliegenden Informationen zu vorhandenen oder vermuteten Gefahrstoffen zu geben und das Baujahr zu nennen; bei Baujahren zwischen 1993 und 1996 das Datum des Baubeginns.
Für Abbrucharbeiten mit Asbest braucht der Betrieb eine behördliche Genehmigung oder Zulassung, sachkundiges Aufsichtspersonal und muss die Arbeiten vorher bei der Behörde anzeigen. Deshalb gilt: Verdächtige Materialien nicht selbst entfernen, zerbrechen oder bearbeiten, und im Formular ehrlich angeben, ob es Hinweise auf Schadstoffe gibt. Ein Schadstoffgutachten vor dem Abbruch schafft Klarheit für beide Seiten.
Quelle: gesetze-im-internet.de · gesetze-im-internet.de
Welche Angaben ein Abbruchbetrieb braucht
- was abgerissen werden soll: Wohnhaus, Garage oder Nebengebäude, Gewerbe- oder Industriegebäude oder nur der Innenausbau
- die ungefähre Grundfläche und die Zahl der Geschosse, dazu ob ein Keller vorhanden ist
- ob es Hinweise auf Asbest oder andere Schadstoffe gibt, oder ob Sie es nicht wissen
- ob ein Lkw das Grundstück erreicht und wo Container stehen können
- Zeitraum und groben Budgetrahmen
- Besonderheiten wie angebaute Nachbarhäuser, Bäume, Leitungen im Boden oder ein geplanter Neubau direkt danach
Worauf Sie beim Angebot achten sollten
- Sind Schadstofferkundung und -ausbau enthalten, oder ist das ausdrücklich ausgeklammert?
- Ist die Entsorgung nach Abfallarten aufgeschlüsselt? Getrennter Rückbau ist meist günstiger als gemischter Bauschutt.
- Wer kümmert sich um Genehmigung, Anzeige, Straßensperrung und Container-Stellfläche?
- Werden Fundamente, Bodenplatte und Leitungen im Boden mit entfernt, und wird das Grundstück verfüllt und eingeebnet übergeben?
- Welche Nachweise über die Entsorgung erhalten Sie am Ende?
Ihre Anfrage bei Offrano
Sie beschreiben das Objekt und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Abbruchbetriebe aus Ihrer Region sehen danach nur die Eckdaten. Übernimmt einer von ihnen die Anfrage, hat er sie exklusiv und bezahlt Offrano dafür; Sie zahlen nichts und gehen keine Verpflichtung ein. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer per E-Mail.
Wir stellen nur fest, dass der Betrieb als Unternehmen existiert, nicht ob er etwa eine Asbestzulassung hat; das fragen Sie bitte selbst nach. Offrano reißt nichts ab und ist nicht Vertragspartner. Eine Übernahme können wir nicht zusagen; nach 21 Tagen ohne Übernahme wird die Anfrage beendet.
Verwandte Branchen
Häufige Fragen
Brauche ich für den Abriss eines Hauses eine Genehmigung?
Das hängt von der Landesbauordnung, der Größe des Gebäudes und der Lage ab. Manche Abbrüche sind verfahrensfrei, andere müssen angezeigt oder genehmigt werden, und bei Denkmalschutz gelten eigene Regeln. Fragen Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde nach.
Woran erkenne ich, ob in meinem Haus Asbest ist?
Mit bloßem Auge meist nicht. Hinweise geben Baujahr, Unterlagen und typische Bauteile wie Faserzementplatten. Sicherheit bringt nur eine Materialprobe im Labor, die ein Sachverständiger oder Fachbetrieb entnimmt.
Darf ich eine Garage selbst abreißen?
Auch bei kleinen Gebäuden gelten Baurecht, Arbeitsschutz und Entsorgungsregeln, und ältere Garagendächer bestehen häufig aus Faserzement, der Asbest enthalten kann. Lassen Sie das Material vorher klären und beauftragen Sie im Verdachtsfall einen Fachbetrieb.
Wer kümmert sich um die Abmeldung der Hausanschlüsse?
In der Regel beantragen Sie als Eigentümer die Stilllegung bei den Versorgern, manche Abbruchbetriebe übernehmen das. Klären Sie im Angebot, wer es macht, und planen Sie genügend Vorlauf ein.
Können auch Unternehmen über Offrano anfragen?
Ja. Für Gewerbe- und Industrieobjekte gilt derselbe Ablauf; beschreiben Sie Nutzung, Anlagen und bekannte Altlasten so genau wie möglich.
Was kostet die Anfrage?
Für Sie nichts. Der Betrieb, der die Anfrage übernimmt, bezahlt Offrano. Sein Angebot ist unverbindlich.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
Anfrage stellen