Zum Inhalt springen
Offrano
Land und Sprache wählen:

Haussanierung

Sanierung: ein Angebot von genau einem Fachbetrieb

Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Haussanierung

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Vorhaben

Worum geht es genau? (Pflichtfeld)
Sind Sie Eigentümer der Immobilie? (Pflichtfeld)
Um welches Gebäude geht es? (Pflichtfeld)
Baujahr des Gebäudes (Pflichtfeld)
m²
Was soll saniert werden? (Pflichtfeld)
Wann soll der Auftrag starten? (Pflichtfeld)
Grober Budgetrahmen (Pflichtfeld)
Möchten Sie Fördermittel nutzen? (Pflichtfeld)

Noch mindestens 20 Zeichen

Wo ist das Vorhaben?

Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Eine Sanierung beginnt mit einer Bestandsaufnahme, nicht mit dem Kostenvoranschlag. Welche Arbeiten sinnvoll sind, in welcher Reihenfolge sie laufen und was im Altbau überraschen kann, entscheidet über Budget und Bauzeit. Hier lesen Sie, wie sich die Sanierungsarten unterscheiden, welche Angaben ein Betrieb braucht und worauf Sie beim Angebot achten. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus Ihrer Region.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Kernsanierung, Komplettsanierung, energetische Sanierung

  • Wohnungs- oder Teilsanierung: einzelne Bereiche wie Bad, Böden, Elektrik oder Wände werden erneuert, die Bausubstanz bleibt unangetastet.
  • Komplettsanierung: alle wesentlichen Bereiche werden erneuert, meist mit Haustechnik, Oberflächen und Fenstern. Das Gebäude ist in dieser Zeit in der Regel nicht bewohnbar.
  • Kernsanierung: Rückbau bis auf tragende Wände und Decken, danach Neuaufbau von Leitungen, Böden, Putz und Ausbau. Hier zeigt sich oft erst beim Öffnen, in welchem Zustand Balken, Decken und Leitungen sind.
  • Energetische Sanierung: Dämmung, Fenster und Heizung stehen im Vordergrund. Wer Förderung nutzen will, plant sie von Anfang an mit, weil Anträge vor Beginn der Arbeiten gestellt werden müssen.
  • Altbausanierung: Besonderheiten wie Holzbalkendecken, feuchtes Mauerwerk oder Denkmalschutz verlangen Erfahrung mit alter Bausubstanz.

Die richtige Reihenfolge spart Geld

Bei einer größeren Sanierung arbeitet man sich meist von außen nach innen und von grob nach fein: erst Dach, Feuchteschutz und tragende Bauteile, dann Fenster und Dämmung, danach Leitungen für Heizung, Wasser und Strom, zuletzt Putz, Estrich und Oberflächen. Wer das Bad fliest, bevor die Leitungen erneuert sind, bezahlt doppelt.

Wenn Sie in mehreren Schritten sanieren, lohnt ein Gesamtkonzept vorab, etwa ein individueller Sanierungsfahrplan einer Energieberatung. So passen die Einzelschritte zueinander, und spätere Arbeiten zerstören nicht, was vorher gemacht wurde.

Anfrage stellen

Schadstoffe im Bestand: Ihre Pflicht als Auftraggeber

In älteren Gebäuden können Asbest, künstliche Mineralfasern oder belastete Anstriche stecken, etwa in Spachtelmassen, Fliesenklebern, Bodenbelägen oder Fassadenplatten. Die Gefahrstoffverordnung verpflichtet den Veranlasser, auch private Haushalte, dem ausführenden Betrieb vor Beginn alle vorliegenden Informationen über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe mitzuteilen, dazu das Baujahr. Bei Gebäuden mit Baujahr zwischen 1993 und 1996 ist das Datum des Baubeginns anzugeben.

Der Betrieb muss daraufhin selbst beurteilen, ob Asbestfasern freigesetzt werden können, und seine Schutzmaßnahmen festlegen. Tätigkeiten mit Asbest sind Fachbetrieben mit entsprechender Sachkunde vorbehalten. Bohren, Schleifen oder Abreißen verdächtiger Materialien in Eigenleistung sollten Sie deshalb unterlassen.

Quelle: gesetze-im-internet.de · gesetze-im-internet.de

Welche Angaben ein Betrieb für das Angebot braucht

  • ob Sie Eigentümer sind; bei einer Eigentumswohnung entscheidet die Eigentümergemeinschaft über das Gemeinschaftseigentum mit
  • Gebäudeart, Baujahr und Wohnfläche
  • welche Bereiche saniert werden sollen: Dach, Fassade und Dämmung, Fenster, Heizung, Bad, Elektrik, Böden und Wände
  • ob Sie Fördermittel nutzen möchten, weil das den Zeitplan bestimmt
  • Zeitraum, groben Budgetrahmen und ob Sie während der Arbeiten im Haus wohnen
  • bekannte Schäden, Pläne oder frühere Gutachten, auch Hinweise auf Schadstoffe

Worauf Sie beim Angebot achten sollten

  • Wie geht der Betrieb mit Unvorhergesehenem um? Bei Sanierungen gehören Stundenlohnarbeiten und Nachträge dazu; Stundensätze und Zuschläge sollten vorab feststehen.
  • Sind Abbruch, Entsorgung und Baustelleneinrichtung einzeln aufgeführt?
  • Übernimmt der Betrieb die Koordination der übrigen Gewerke, oder beauftragen Sie jedes Gewerk selbst?
  • Werden für geförderte Maßnahmen die nötigen Nachweise erstellt, etwa die Fachunternehmererklärung?
  • Ist bei erheblichen Umbauten ein schriftlicher Vertrag mit Zahlungsplan nach Baufortschritt vorgesehen?

Was nach Ihrer Anfrage passiert

Nach der Bestätigung Ihrer Telefonnummer und E-Mail-Adresse sehen Sanierungsbetriebe aus Ihrer Region nur die Eckdaten Ihres Vorhabens. Ein einziger Betrieb kann die Anfrage übernehmen; er zahlt dafür an Offrano, Sie zahlen nichts und verpflichten sich zu nichts. Bevor er Ihre Kontaktdaten sieht, erhalten Sie von uns eine E-Mail mit seinem Namen, seiner Anschrift und seiner Telefonnummer.

Geprüft ist nur, dass der Betrieb als Unternehmen existiert, nicht wie gut er arbeitet. Offrano saniert nicht selbst und ist nicht Vertragspartner. Eine Zusage, dass die Anfrage übernommen wird, gibt es nicht; nach 21 Tagen ohne Übernahme nehmen wir sie aus dem Angebot.

Verwandte Branchen

Ratgeber zu Haussanierung

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Kernsanierung und Komplettsanierung?

Bei der Kernsanierung wird bis auf die tragende Struktur zurückgebaut und neu aufgebaut. Eine Komplettsanierung erneuert alle wesentlichen Bereiche, lässt aber mehr Bestand stehen. Die Begriffe werden nicht einheitlich verwendet, deshalb zählt die Leistungsbeschreibung im Angebot.

Brauche ich für eine Sanierung eine Baugenehmigung?

Für Arbeiten im Inneren oft nicht, bei Eingriffen in die Statik, Nutzungsänderungen, Anbauten oder im Denkmalschutz dagegen häufig schon. Das regelt die Landesbauordnung; im Zweifel fragen Sie das Bauamt Ihrer Gemeinde.

Mein Haus ist alt. Muss ich es auf Asbest untersuchen lassen?

Sie müssen dem Betrieb alle Informationen geben, die Ihnen zu vorhandenen oder vermuteten Schadstoffen vorliegen, und das Baujahr nennen. Ob eine Probe oder ein Gutachten nötig ist, beurteilt der Betrieb; bei begründetem Verdacht ist eine Untersuchung vor Beginn meist der sicherere Weg.

Kann ich während der Sanierung im Haus wohnen?

Bei Teilsanierungen oft ja, bei Kern- und Komplettsanierungen meist nicht, weil Wasser, Strom oder Heizung zeitweise fehlen und viel Staub entsteht. Geben Sie im Formular an, ob Sie im Haus bleiben wollen.

Welche Förderung gibt es für eine Sanierung?

Für energetische Maßnahmen gibt es Zuschüsse und Kredite des Bundes über BAFA und KfW sowie eine Steuerermäßigung. Die Bedingungen hängen von der Maßnahme ab; Details finden Sie auf den Seiten zu Dämmung und energetischer Sanierung und bei den Fördergebern selbst.

Was kostet mich die Anfrage bei Offrano?

Nichts. Bezahlt wird Offrano von dem Betrieb, der Ihre Anfrage übernimmt. Ob Sie sein Angebot annehmen, entscheiden allein Sie.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

Anfrage stellen

Beliebte Branchen

Neu im Ratgeber