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Wärmedämmung

Dämmung: ein Angebot von genau einem Fachbetrieb

Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Wärmedämmung

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Förderung möglich – der Betrieb berücksichtigt sie im Angebot.

Vorhaben

Worum geht es genau? (Pflichtfeld)
Sind Sie Eigentümer der Immobilie? (Pflichtfeld)
Um welches Gebäude geht es? (Pflichtfeld)
Baujahr des Gebäudes (Pflichtfeld)
Was soll gedämmt werden? (Pflichtfeld)
m²
Wann soll der Auftrag starten? (Pflichtfeld)
Grober Budgetrahmen (Pflichtfeld)
Möchten Sie Fördermittel nutzen? (Pflichtfeld)

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Wo ist das Vorhaben?

Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Wärme geht dort verloren, wo die Gebäudehülle am schwächsten ist. Welche Dämmung sich zuerst lohnt, ob Sie zu etwas verpflichtet sind und wie die Förderung den Ablauf bestimmt, erklärt diese Seite. Außerdem lesen Sie, welche Angaben ein Betrieb für ein belastbares Angebot braucht. Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb aus Ihrer Region.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Welches Bauteil dämmen?

  • Oberste Geschossdecke: Ist der Dachboden unbeheizt, ist die Decke darunter oft die einfachste Stelle. Dämmplatten oder eine Schüttung werden oben aufgelegt, begehbar oder nicht.
  • Dach: Zwischen-, Unter- oder Aufsparrendämmung, wenn das Dachgeschoss bewohnt ist oder werden soll. Die Aufsparrendämmung lohnt vor allem, wenn ohnehin neu eingedeckt wird.
  • Außenwände: Wärmedämmverbundsystem, vorgehängte Fassade oder Innendämmung, wenn die Außenansicht erhalten bleiben muss. Innendämmung braucht besondere Sorgfalt beim Feuchteschutz.
  • Kellerdecke: Dämmplatten an der Unterseite der Decke zum unbeheizten Keller. Wichtig ist, ob die Raumhöhe im Keller danach noch reicht.
  • Einblasdämmung: Hohlräume in zweischaligem Mauerwerk, Decken oder Dachschrägen werden mit Dämmstoff verfüllt. Ob das geht, zeigt eine Prüfung der Hohlräume vorab.

Pflichten nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz

Eigentümer müssen oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen dämmen lassen, wenn sie den Mindestwärmeschutz nicht erfüllen; alternativ kann das Dach darüber gedämmt werden. Für Häuser mit höchstens zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine selbst bewohnt, gilt die Pflicht in der Regel erst nach einem Eigentümerwechsel, und sie entfällt, wenn sich die Aufwendungen nicht in angemessener Frist durch Einsparungen erwirtschaften lassen.

Werden Außenbauteile erneuert oder erstmals eingebaut, müssen die betroffenen Flächen bestimmte Wärmeschutzwerte einhalten, außer bei Änderungen von höchstens 10 Prozent der jeweiligen Bauteilfläche. Welche Werte für Ihr Vorhaben gelten, weist der Betrieb oder eine Energieberatung aus.

Quelle: gesetze-im-internet.de · gesetze-im-internet.de

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Förderung: Zuschuss oder Steuerermäßigung

Für die Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen gibt es einen Zuschuss aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude über das BAFA. Für den Antrag ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden, und er muss in der Regel vor Beginn der Arbeiten gestellt sein. Wer das Haus selbst bewohnt, kann stattdessen eine Steuerermäßigung nutzen; dafür stellt das ausführende Fachunternehmen eine Bescheinigung nach amtlichem Muster aus. Für dieselbe Maßnahme gilt nur einer der beiden Wege.

Die aktuellen Bedingungen stehen unten in der Förderübersicht mit Quelle. Sagen Sie dem Betrieb gleich zu Beginn, welchen Weg Sie gehen wollen; ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

Quelle: bafa.de · gesetze-im-internet.de

Welche Angaben ein Betrieb für das Angebot braucht

  • ob Sie Eigentümer sind; bei Wohnungseigentum entscheidet die Gemeinschaft über Dach, Fassade und Kellerdecke
  • Gebäudeart und Baujahr
  • welche Bauteile gedämmt werden sollen: Dach, oberste Geschossdecke, Außenwände, Kellerdecke
  • die ungefähre Fläche je Bauteil
  • ob Sie Fördermittel nutzen möchten
  • Zeitraum, Budgetrahmen und Besonderheiten, etwa ein begehbarer Dachboden, Leitungen an der Kellerdecke oder Denkmalschutz

Worauf Sie beim Angebot achten sollten

  • Sind Dämmstoff, Dicke und Wärmeleitfähigkeit angegeben, sodass sich der erreichte Wärmeschutz nachvollziehen lässt?
  • Wie werden Luftdichtheit und Dampfbremse ausgeführt? Fehler hier führen zu Feuchteschäden in der Konstruktion.
  • Sind Anschlüsse an Fenster, Dachfenster, Wände und Durchdringungen beschrieben, damit keine Wärmebrücken bleiben?
  • Sind Vorarbeiten, Gerüst, Entsorgung alter Dämmung und Nacharbeiten enthalten?
  • Liefert der Betrieb die Nachweise, die Fördergeber oder Finanzamt verlangen?

Ihre Anfrage bei Offrano

Sie beschreiben, was gedämmt werden soll, und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Fachbetriebe aus Ihrer Region sehen die Eckdaten ohne Namen und Kontakt. Genau ein Betrieb kann die Anfrage übernehmen; er bezahlt Offrano dafür, für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich. Per E-Mail erhalten Sie seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer, bevor er Ihre Kontaktdaten sieht.

Geprüft ist allein, dass der Betrieb als Unternehmen existiert, nicht die Güte seiner Arbeit. Offrano dämmt nicht selbst und ist nicht Vertragspartner. Ob sich ein Betrieb meldet, können wir nicht zusagen; nach 21 Tagen ohne Übernahme endet die Anfrage.

Förderung in Deutschland

Diese Programme kommen für das Vorhaben in Frage. Maßgeblich sind die Bedingungen des Trägers zum Zeitpunkt Ihres Antrags.

  • BEG Einzelmaßnahmen – Gebäudehülle (BAFA)

    BAFA (Bund)

    Zuschuss für Dämmung von Dach, Wänden und Geschossdecken sowie den Austausch von Fenstern und Außentüren: laut BAFA 15 % der förderfähigen Ausgaben, plus 5 % iSFP-Bonus mit individuellem Sanierungsfahrplan.

    Quelle: www.bafa.de · Stand 09.2026

  • Steuerermäßigung für energetische Sanierung (§ 35c EStG)

    Finanzamt (Einkommensteuer)

    Kosten energetischer Maßnahmen am ausschließlich selbst genutzten Wohngebäude, das bei Beginn älter als zehn Jahre ist, können die Einkommensteuer mindern: laut § 35c EStG insgesamt 20 % über drei Jahre (7 %, 7 %, 6 %), höchstens 40.000 Euro je Objekt.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de · Stand 09.2026

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Häufige Fragen

Womit fange ich bei der Dämmung an?

Oft mit der obersten Geschossdecke oder dem Dach, weil dort viel Wärme verloren geht und der Aufwand überschaubar ist. Welche Reihenfolge für Ihr Haus passt, zeigt am besten ein Sanierungsfahrplan einer Energieberatung.

Bin ich verpflichtet, meinen Dachboden zu dämmen?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz verlangt die Dämmung ungedämmter oberster Geschossdecken, sieht für selbst bewohnte Ein- und Zweifamilienhäuser aber Ausnahmen vor, etwa bis zu einem Eigentümerwechsel. Ob die Pflicht für Sie gilt, klären Sie mit einer Energieberatung.

Kann ich Zuschuss und Steuerermäßigung kombinieren?

Nicht für dieselbe Maßnahme. Sie entscheiden sich für einen Weg; beim Zuschuss muss der Antrag in der Regel vor Beginn gestellt sein. Die Details klären Sie mit dem Fördergeber oder dem Finanzamt.

Führt Dämmung zu Schimmel?

Nicht, wenn sie fachgerecht geplant und luftdicht ausgeführt ist. Schimmel entsteht durch Feuchte an kalten Stellen, etwa an Wärmebrücken oder bei undichter Dampfbremse. Nach einer Dämmung kann sich außerdem das nötige Lüftungsverhalten ändern.

Ist alte Dämmung gefährlich?

Ältere Mineralwolle kann beim Ausbau Fasern freisetzen, für die besondere Schutzregeln gelten. Bauen Sie alte Dämmung nicht selbst aus, sondern lassen Sie das den Betrieb beurteilen und im Angebot ausweisen.

Warum geht meine Anfrage nur an einen Betrieb?

Damit Sie nicht von mehreren Firmen angerufen werden und sich der übernehmende Betrieb Zeit für Ihr Haus nimmt. Er bezahlt Offrano für die Anfrage; sein Angebot bleibt für Sie unverbindlich.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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